Umwelt- und Wasserkontrolle in der ukrainischen Agrarindustrie
1. Pestizide und Agrochemikalien
2. Emissionen
3. Abfälle
4. Kontrolle des Wasserverbrauchs
1. Pestizide und Agrochemikalien
Als Pestizide gelten in der Ukraine giftige Stoffe, ihre Verbindungen und Stoffgemische chemischen oder biologischen Ursprungs, die dazu bestimmt sind, die Entwicklung von Schädlingen zu vernichten, zu regulieren und zu stoppen.
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Zu Agrochemikalien gehören organische, mineralische und bakterielle Düngemittel, chemische Bodenverbesserungsmittel, Pflanzenwachstumsregulatoren und andere Stoffe, die dazu bestimmt sind, die Bodenfruchtbarkeit und den Ernteertrag von landwirtschaftlichen Kulturpflanzen zu erhöhen sowie die Qualität von Pflanzenprodukten zu verbessern.
Die Liste von Pestiziden und Agrochemikalien, die auf dem ukrainischen Territorium eingesetzt werden dürfen, wird auf der Grundlage des Staatlichen Registers der inländisch genehmigten Pestizide und Agrochemikalien festgelegt. Dieses Register ist offen, wird regelmäßig aktualisiert und steht auf der Webseite des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine zur Verfügung.
Alle Zubereitungsformen von Pestiziden und Agrochemikalien sollen in dieses Register eingetragen werden. Bevor die staatliche Registrierung zustande kommt, ist nicht nur der Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien, sondern auch deren Einfuhr in die Ukraine sowie deren Produktion, Handel und Werbung verboten.
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Einzelne Agrochemikalien dürfen auch ohne Registrierung eingesetzt werden. Diese werden in die Sonderliste aufgenommen, die als Anhang zum einschlägigen ukrainischen Gesetz über Pestizide und Agrochemikalien zu verabschieden ist.
Nach ukrainischem Recht werden Pestizide als Gefahrgüter eingestuft, so dass ihre Beförderung besonderen Transportbedingungen unterliegt.
Pestizide dürfen ausschließlich in dafür speziell ausgestatteten Lagerräumen gelagert werden, die den geltenden staatlichen Standards entsprechen und jährlich zertifiziert werden.
Der Einsatz von chemischen Präparaten soll grundsätzlich mit Hilfe von speziellen Geräten und Technikeinheiten mechanisiert sein: Pflanzenschutzgeräte, Zerstäuber usw.
In der Ukraine bestehen gesetzliche Einschränkungen für Zeiträume für den tatsächlichen Pestizideinsatz bei der Feldarbeit, Wetterbedingungen und Tageszeiten, in welchen Pestizide eingesetzt werden dürfen. Wenn Pestizide bei der Feldarbeit durch Sprühen aus der Luft eingesetzt werden, unterliegt dies einer einzelnen Regelung.
Es ist in der Ukraine gesetzlich verboten, zur Arbeit mit Pestiziden und Agrochemikalien Personen heranzuziehen, die dazu jeweils nicht zugelassen sind, sowie Personen unter 18 Jahren sowie auch bestimmte andere Kategorien von Arbeitnehmern.
Die Entsorgung von Pestizidbehältern erfolgt durch Hersteller oder Fachbetriebe, die entsprechend lizenziert sind. Die meisten großen Hersteller und Importeure zahlen für die Behälterentsorgung im Voraus. Dementsprechend besteht meistens die Entsorgung von Behältern für ukrainische Agrarunternehmen darin, diese dem Hersteller zurückzugeben oder an ein entsprechend lizenziertes Unternehmen zu übergeben.
Papier- und Holzbehälter sind zwar auch durch lizenzierte Unternehmen zu vernichten, werden aber von Farmern und Agrarunternehmen meist einfach verbrannt.
Für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften zu Pestiziden und Agrochemikalien ist eine zivil-, disziplinar-, verwaltungs- oder strafrechtliche Haftung vorgesehen.
2. Emissionen
Emissionen von Schadstoffen in die atmosphärische Luft dürfen nur durchgeführt werden, nachdem das Unternehmen eine Genehmigung erhalten hat, Schadstoffe aus stationären Quellen in die atmosphärische Luft zu emittieren. Zu solchen Unternehmen im Agrarbereich gehören z. B. Silos, in welchen Getreidetrockner betrieben werden.
Alle Silos, die Getreidetrockner betreiben wollen, sind verpflichtet, eine solche Genehmigung zu beantragen. Diese wird vom Department für Ökologie und natürliche Ressourcen der zuständigen staatlichen Gebietsverwaltung ausgestellt. Die Genehmigung wird innerhalb von 30 Tagen ab Antragseingang kostenlos ausgefertigt.
3. Abfälle
Der Umgang mit Abfällen im Agrarbereich wird meistens durch allgemeine Umweltvorschriften geregelt. In der Ukraine werden Agrarunternehmen durch Gesetze über den Umgang mit Abfällen folgende Pflichten auferlegt:
- der Erzeugung von Abfällen vorzubeugen und deren Umfang zu verringern;
- die Rücknahme und die Entsorgung von gebrauchten Verpackungsmaterialien und Leergut für Produkte von Agrarunternehmen sicherzustellen;
- alle von ihnen erzeugten landwirtschaftlichen Abfälle zu erfassen und deren Zusammensetzung und Eigenschaften zu bestimmen;
- das vollständige Sammeln, eine ordnungsgemäße Lagerung und die Vermeidung von Zerstörung und Verderb von Abfällen sicherzustellen, für deren Entsorgung geeignete Technologien in der Ukraine vorhanden sind;
- sich am Bau von Abfallentsorgungsanlagen zu beteiligen;
- ihre Wiederverwertung oder Entsorgung sicherzustellen;
- die Lagerung und die Entsorgung von Abfällen an nicht genehmigten Orten oder Objekten zu verhindern;
- den Zustand von eigenen Abfallentsorgungsorten und -objekten zu überwachen;
- Abfallentsorgungsgebühren rechtzeitig zu entrichten usw.
Gesondert geregelt wird der Umgang mit Abfällen, die mit dem Einsatz von Pestiziden und Agrochemikalien verbunden sind, sowie mit Abfällen tierischen Ursprungs (tote Tiere, Abfälle aus der Herstellung von Produkten aus tierischen Rohstoffen).
Abfälle tierischen Ursprungs sollen durch Fachbetriebe entsorgt werden.
4. Kontrolle des Wasserverbrauchs
In der Ukraine kann die Wassernutzung entweder allgemein oder speziell sein.
Die allgemeine Wassernutzung erfolgt durch die Bevölkerung zur Deckung ihres Bedarfs aus Gewässern ohne Einsatz von Bauwerken oder technischen Einrichtungen und aus Brunnen, und zwar kostenlos, ohne Zuordnung von Gewässern zu Einzelpersonen und ohne Erteilung von entsprechenden Genehmigungen.
Die spezielle Wassernutzung umfasst die Wasserentnahme aus Gewässern mit Einsatz von Bauwerken oder technischen Einrichtungen, die Wassernutzung und die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer. Die Wassernutzung in einem Umfang von bis zu 5 m³ pro Tag wird nicht als spezielle Wassernutzung angesehen.
Gebühren sind nur für die spezielle Wassernutzung zu entrichten. Die Gebührenhöhe hängt von Quellen der Wasserversorgung (oberirdische oder unterirdische Gewässer) und von deren Standorten ab.
Von der Entrichtung von Gebühren für die spezielle Wassernutzung sind Agrarunternehmen befreit, die ihre Steuern als Einheitssteuerzahler der 4. Gruppe zahlen. Von der Gebührenzahlung sind auch Agrarunternehmen befreit, die Wasser ausschließlich zur Deckung des Trink- und Hygienebedarfs verwenden.
Neben der Befreiung von der Gebührenzahlung für die spezielle Wassernutzung steht Agrarunternehmen in der Ukraine, die die Kriterien der Einheitssteuerzahler der 4. Gruppe erfüllen, das Recht zu, Wasser aus Brunnenbohrungen ohne Genehmigung für die Nutzung von Bodenschätzen zu verwenden.
Für die spezielle Wassernutzung ist eine Genehmigung erforderlich, die bei den zuständigen Niederlassungen der Staatlichen Wasseragentur der Ukraine ausgestellt wird. Die häufigsten Fälle, in welchen ukrainische Agrarunternehmen eine Genehmigung für die spezielle Wassernutzung beantragen müssen, sind die Wasserentnahme aus ober- oder unterirdischen Quellen und dessen Verwendung zur Bewässerung, für den eigenen Bedarf oder zur Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung von Gewässern für die Fischzucht.
Zu beachten ist auch, dass es in einer Reihe von Fällen, in welchen Agrarunternehmen von der Einholung einer Genehmigung für die spezielle Wassernutzung oder von der Gebührenentrichtung für die spezielle Wassernutzung gesetzlich befreit sind, dennoch notwendig ist, Genehmigungen für andere Tätigkeiten zu beantragen. Wenn z.B. ein ukrainisches Agrarunternehmen die Bevölkerung mit Wasser über zentrale Netze versorgt, muss es eine Lizenz für die zentrale Wasserversorgung erhalten.
Bei der Bewässerung von Böden sollen Agrarunternehmen in der Ukraine Maßnahmen ergreifen, um Überschwemmungen, Staunässe, Versalzung und Verschmutzung dieser Böden zu verhindern. Die Verwendung von Abwässern zur Bewässerung erfordert in der Ukraine eine spezielle Genehmigung der zuständigen lokalen Behörden sowie eine Abstimmung mit den ukrainischen zuständigen staatlichen Behörden im Bereich der Hygiene- und Veterinärpolitik.