- Home
- /
- Nachrichten
- /
- Zahlung von Royalties über einen Agenten: Einkommensteuer für Nicht-Residente in der Ukraine
Zahlung von Royalties über einen Agenten: Einkommensteuer für Nicht-Residente in der Ukraine
Introduction
1. Kernaussage
2. Einstufung der Zahlungen
3. Wer behält die Steuer ein?
4. Entstehung der Steuerpflicht
5. Reporting
6. Praktische Bedeutung
7. Fazit
Das Ministerium für Finanzen der Ukraine (nachfolgend – das „Finanzministerium“) hat mit Verordnung Nr. 132 vom 4. März 2026 eine allgemeine steuerliche Beratung zur Einbehaltung der Einkommensteuer von Nicht-Residenten aus Quellen mit Ursprung in der Ukraine genehmigt.
Dieses Dokument ist für Unternehmen von erheblicher Bedeutung, da es eine einheitliche offizielle Position hinsichtlich der Anwendung der steuerrechtlichen Vorschriften zur Besteuerung von Zahlungen zugunsten von Nicht-Residenten festlegt.
Das Dokument behandelt eine in der Geschäftspraxis recht häufige Situation, in der ein ukrainisches Unternehmen Lizenzgebühren an einen Nicht-Residenten für die Nutzung von geistigem Eigentum zahlt, wobei die Zahlung nicht direkt, sondern über einen Agenten in der Ukraine erfolgt.
1. Kernaussage
Im Rahmen von Lizenzverträgen sind Lizenzgebühren häufig an einen Nicht-Residenten (Lizenzgeber) zu zahlen, während die Gelder auf das Konto eines bevollmächtigten Agenten – eines in der Ukraine ansässigen Residenten – überwiesen werden, der sie anschließend sammelt und an den Nicht-Residenten weiterleitet.
Dieses Modell wurde vom Finanzministerium klargestellt.
2. Einstufung der Zahlungen
Das Finanzministerium stellt klar, dass die Überweisung von Geldern an einen Agenten das Wesen der Transaktion nicht verändert.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Zahlung über einen Agenten einer direkten Zahlung von Einkommen an einen Nicht-Residenten gleichgestellt wird. Gleichzeitig ist der Agent nicht der Empfänger des Einkommens, erfüllt ausschließlich eine Vermittlungsfunktion und handelt im Interesse des Nicht-Residenten auf Grundlage eines entsprechenden Vertrags.
3. Wer behält die Steuer ein?
Die zentrale Schlussfolgerung der Beratung ist, dass die Verpflichtung zur Einbehaltung der Steuer beim zahlenden Residenten (Lizenznehmer) liegt. Diese Partei fungiert als Steueragent, unabhängig davon, dass die Gelder nicht direkt an den Nicht-Residenten, sondern an dessen Vertreter überwiesen werden.
4. Entstehung der Steuerpflicht
Die Steuer ist im Zeitpunkt der Überweisung der Lizenzgebühren auf das Konto des Agenten einzubehalten. Die Steuerpflicht entsteht somit bereits im Stadium der ersten Zahlung, ohne den weiteren Geldfluss abzuwarten.
Der grundlegende Steuersatz beträgt 15%, sofern ein internationales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nichts anderes vorsieht. Bei Anwendung eines internationalen Abkommens muss der Steuerpflichtige die Anforderungen von Artikel 103 des Steuergesetzbuchs der Ukraine hinsichtlich des Nachweises der Ansässigkeit des Nicht-Residenten erfüllen.
Das Finanzministerium betont gesondert, dass bei der anschließenden Weiterleitung der Gelder durch den Agenten an den Nicht-Residenten keine erneute Besteuerung erfolgt, da die steuerlichen Verpflichtungen bereits zum Zeitpunkt der Einkommenszahlung erfüllt wurden.
5. Reporting
Der ukrainische Zahler muss den Betrag der Einkünfte des Nicht-Residenten sowie die einbehaltene Steuer im Anhang zur Körperschaftsteuererklärung ausweisen.
6. Praktische Bedeutung
- Die Einschaltung eines Agenten beeinflusst die steuerliche Natur der Zahlung nicht;
- die Steuerpflicht verbleibt beim Zahler;
- der Zeitpunkt der Besteuerung ist die erste Zahlung in der Kette.
7. Fazit
Die Position des Finanzministeriums ist eindeutig: Gehört das Einkommen einem Nicht-Residenten, ist die Steuer unabhängig davon einzubehalten, über wen die Zahlung erfolgt.
Für Unternehmen bedeutet dies die Notwendigkeit, Zahlungsstrukturen sorgfältig zu gestalten und Agentenmechanismen nicht als Mittel zur Umgehung steuerlicher Verpflichtungen zu betrachten.
