Wie werden Agrarunternehmen in der Ukraine übernommen
Einleitung
Übernahmeverfahren für Agrarunternehmen in der Ukraine
1) Bestimmung der Übernahmestrategie für Zielvermögenswerte
2) Festlegung von Suchkriterien für Zielvermögenswerte
3) Suche nach Zielvermögenswerten
4) Kontaktaufnahme mit Zielvermögenswerten
5) Übernahmeverhandlungen
6) Durchführung einer Due Diligence
7) Übernahmevorbereitung des Zielvermögenswertes
8) Vorbereitung der Transaktionsabwicklung
9) Transaktionsabwicklung
10) Errichtung der Kontrolle über den Zielvermögenswert
Die Übernahme von Agrarunternehmen ist heute das wirksamste Instrument für ausländische Investoren, eine Pflanzenproduktion in der Ukraine zu starten. Diese hat vor allem mit den Besonderheiten der Anhäufung von produktionsrelevanten Bodenmengen zu tun.
Die überwiegende Mehrheit von ukrainischen landwirtschaftlichen Böden wurde an ukrainische Bürger im Privatisierungsverfahren übertragen. Die Größe eines einzelnen Grundstücks, das an ein Agrarunternehmen verpachtet werden kann, beträgt somit durchschnittlich von 1,5 bis 8 ha. Um eine wirtschaftlich effektive Agrarproduktion auf Böden mit einer Fläche von, z.B. 1000 ha zu betreiben, müssen mindestens 120 bis 150 und in der Praxis 300 bis 400 Pachtverträge abgeschlossen werden. Die Mehrheit von einheitlichen Beständen an landwirtschaftlichen Böden sind dabei bereits durch lokale Farmer, kleine Agrarunternehmen oder Tochtergesellschaften von großen Agrarholdings gepachtet worden. Und es ist unwirtschaftlich, Bodenparzellen zu pachten, die nicht in produktionsrelevante Flächen vereinigt sind.
Es ist auch wichtig, die äußerst konservative Mentalität von ukrainischen Dorfbewohnern in Betracht zu ziehen. Sie werden keine Pachtverträge (sogar zu besseren Bedingungen) mit einem neuen und ihnen früher nicht bekannten Unternehmen abschließen, weil sie schon an ihren lokalen Farmer bzw. an ihr lokales Agrarunternehmen gewöhnt sind und die Leiter von lokalen landwirtschaftlichen Betrieben persönlich kennen und ihnen mehr oder weniger vertrauen.
Ein von Null gestartetes Agrargeschäft kann sinnvoll sein, wenn es um die Errichtung von Silos sowie um die Vieh- und Geflügelzucht geht. Aber im Falle des Anbaus von Agrarprodukten ist es zweifellos wirtschaftlich effizienter, einen Basisagrarvermögenswert zu übernehmen: es geht um ein Agrarunternehmen, das bereits einen Bestand an Böden betreibt.
Übernahmeverfahren für Agrarunternehmen in der Ukraine
Das Übernahmeverfahren für Agrarunternehmen in der Ukraine hat generell eine für M&A typische Struktur, aber es ist wichtig, auch regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Ohne die Berücksichtigung dieser Besonderheiten kann die Übernahme von Agrarunternehmen in der Ukraine zu einem langdauernden, aufwendigen und relativ riskanten Geschäft werden.
1) Bestimmung der Übernahmestrategie für Zielvermögenswerte in der Ukraine
In dieser Etappe muss der Übernehmer entscheiden, welches Geschäft und in welchem Umfang er in der Ukraine zu betreiben beabsichtigt (Pflanzenbau, Viehzucht, Lagerung, Verarbeitung), er muss auch eigene Ressourcen bewerten und für sich annehmbare Transaktionsparameter bestimmen.
Zum Beispiel: der Übernehmer hat entschieden, dass:
- er beabsichtigt, auf dem ukrainischen Territorium Getreidepflanzen anzubauen;
- er Eigenmittel in Höhe von 2 Mio. USD und eine Bankfinanzierung in Höhe von 1 Mio. USD in die Transaktion investieren kann;
- das Wirtschaftsmodell vorsieht, dass 5.000 ha Böden bewirtschaftet werden müssen und dass Lagerungskapazitäten für 5.000 t Getreide verfügbar sein müssen, um nicht von saisonbedingten Preisschwankungen für Produkte abhängig zu sein;
- eine neue Technologie eingeführt wird und dazu neue Technikeinheiten erworben werden;
- er bereit ist, nur 100% des Unternehmens zu übernehmen, wobei er zur teilweisen Übernahme nicht bereit ist.
In dieser Etappe müssen auch allgemeine Einschränkungen bei der Übernahme von Agrarunternehmen in der Ukraine beachtet werden.
Zum Beispiel: es ist heute (bevor das Referendum durchgeführt wird) für ausländische Unternehmen verboten, die ukrainischen Agrarunternehmen zu übernehmen, die in ihrem Besitz landwirtschaftliche Böden auf dem ukrainischen Territorium haben.
2) Festlegung von Suchkriterien für Zielvermögenswerte
Aufgrund der erarbeiteten Übernahmestrategie müssen Kriterien festgelegt werden, nach denen Agrarunternehmen gesucht werden. Die Kriterien hängen völlig vom Ziel des Übernehmers ab.
Zum Beispiel: wenn das oben genannte Ziel als Beispiel genommen würde, dann könnten diese Kriterien wie folgt sein:
- territoriale Lage der bewirtschafteten Böden von Agrarunternehmen (ausgehend von Bodencharakteristiken, Klimabedingungen, Transportinfrastruktur usw.);
- Fläche der bewirtschafteten Böden;
- vorhandene Infrastruktur;
- Technikeinheiten spielen keine Rolle (je weniger Technikeinheiten, desto besser).
Der Übernehmer kann auch andere spezifische Kriterien festlegen, unter Zugrundelegung der von ihm erarbeiteten Übernahmestrategie.
Es lohnt sich nicht, zu detaillierte Kriterien festzulegen. Eine breitere Liste von Zielvermögenswerten wird auf der Grundlage von offenen Quellen angefertigt, es geht um allgemein zugängliche Informationen, die ein Agrarunternehmen über sich selbst verbreitet hat, sowie um Register, Veröffentlichungen, Berichte, Kommunikation mit Experten usw. In der Ukraine gibt es über 50.000 Agrarunternehmen, und es ist unmöglich, alle davon einzuladen und von ihnen ausführliche Informationen zu erhalten, insbesondere dann, wenn diese vertraulich sind. Es ist notwendig, solche Kriterien festzulegen, nach denen es real ist, Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen zu erhalten.
3) Suche nach Zielvermögenswerten
Die Suche nach Zielvermögenswerten erfolgt durch die Auswahl von Agrarunternehmen und Informationen, welche den vom Übernehmer festgelegten Kriterien entsprechen.
Generell besteht eine solche Suche aus zwei Phasen. In der ersten Phase erfolgt eine allgemeine Auswahl auf der Grundlage von Informationen, die aus öffentlich zugänglichen Quellen beschafft wurden: Rankings aus Fachmedien, Presseveröffentlichungen, Informationsressourcen von Agrarverbänden usw. Zu beachten ist, dass solch eine Suche nur dann effektiv ist, wenn es um relativ große Agrarunternehmen geht. Dabei sind Tausende von Kleinproduzenten (bis zu 5.000 ha) im öffentlichen Raum nicht vorhanden, und es gibt sehr wenige Informationen darüber. In der Praxis können Informationen über Kleinbetriebe ausschließlich an deren regionalen Standorten beschaffen werden.
Eindeutig uneffektiv ist die Suche in Registern nach Geschäftstätigkeiten: es ist in der Ukraine nicht zwingend, dass Unternehmen gerade die Geschäftstätigkeiten betreiben, die in ihren Registereintragungen angegeben sind.
Das Ergebnis der ersten Suchetappe ist die Vorbereitung einer breiteren Liste von Agrarunternehmen, die insgesamt den Suchkriterien entsprechen. Der nächste Schritt ist eine tiefere Analyse der breiteren Liste und die Anfertigung einer endgültigen (kürzeren) Liste von ukrainischen Agrarunternehmen, die dem Ziel und den Möglichkeiten des Übernehmers am besten entsprechen.
4) Kontaktaufnahme mit den Zielvermögenswerten aus der endgültigen Liste
In dieser Etappe werden Vorkontakte mit den Zielvermögenswerten aufgenommen, die zur endgültigen Liste ausgewählt wurden. Das Ziel dieser Kontakte besteht in der Regel vor allem in der Klarstellung, ob es die Besitzer der ukrainischen Agrarunternehmen beabsichtigen, diese zu verkaufen.
Das Hauptdokument, das im Verlauf dieser Kontakte unterzeichnet werden kann, ist eine Absichtserklärung, welche keine Verpflichtungen für die Parteien begründet sowie den Kommunikationsverlauf und die vorläufigen Absichten des Übernehmers und des Besitzers des Zielvermögenswertes fixiert. Diese Etappe stellt, im Grunde genommen, einen allgemeinen Informationsaustausch zu eventuellen Absichten der Parteien dar, so dass der Übernehmer eine endgültige Entscheidung über die Wahl eines zu übernehmenden Zielvermögenswertes treffen kann.
5) Übernahmeverhandlungen für den Zielvermögenswert
Nach der Auswahl des ukrainischen Zielvermögenswertes und nach dem Erhalt der Bestätigung der Verkaufsabsichten dessen Besitzers entstehen ausreichende Bedingungen zur Durchführung von Verhandlungen über die Transaktionsbedingungen: Preis, Verrechnungsbedingungen, Due-Diligence-Bedingungen, Transaktionsstruktur.
Aus der Perspektive der Durchführung solcher Verhandlungen müssen Besonderheiten des Agrargeschäfts in der Ukraine berücksichtigt werden. Ein Teil von ukrainischen Agrarunternehmen, insbesondere von mittleren und großen, haben die Etappe deren Strukturierung und Verwaltungsoptimierung durchlaufen, sie verfügen über erfahrenes finanzielles und juristisches Personal und Führungskräfte sowie über einen reibungslosen Dokumentenverkehr und ein funktionales Erfassungssystem. Die Transaktionsverhandlungen sind in diesem Fall traditionell und verständlicher für ausländische Investoren und können strukturiert und vorhersehbar durchgeführt werden.
Eine Vielzahl von Agrarunternehmen, insbesondere von kleineren, gehören dabei zu lokalen Betrieben, die von ehemaligen Direktoren von Kolchosen oder von Geschäftsleuten geleitet werden, die das Vermögen und die Böden während oder gleich nach deren Privatisierung angehäuft haben. Die Verhandlungen mit den Besitzern dieser Vermögenswerte sind viel komplizierter, weil solche Besitzer kein Vertrauen gegenüber Investoren haben und gegen M&A Rechts- und Finanzinstrumente Argwohn haben und Barzahlungen bevorzugen. Solche ukrainischen Agrarunternehmen haben sehr oft unter deren Gründern eine große Anzahl von Menschen (es geht um Verwandte der Eigentümer, Mitarbeiter der Unternehmen), die den Verlauf der Verhandlungen unerwartet beeinflussen können. Die Verhandlungen zur Übernahme solcher Agrarunternehmen müssten in der Regel unter Beteiligung von lokalen Vertretern oder bewährten ukrainischen Beratern durchgeführt werden.
In jedem Fall wäre es empfehlenswert, die Ergebnisse dieser Verhandlungen in einem Abschlussdokument darzulegen, und zwar in der Form einer Absichtserklärung. Dieses Dokument wird einerseits Vereinbarungen fixieren, aber andererseits kann es auch den Parteien bestimmte Verpflichtungen auferlegen.
Es ist zweckmäßig, in eine Absichtserklärung Folgendes einzutragen:
- Parameter des Zielvermögenswertes;
- Verkaufspreis des Zielvermögenswertes;
- Algorithmus für Handlungen, wenn die Parameter des Zielvermögenswertes nicht den Due-Diligence-Ergebnissen entsprechen (Algorithmus für Preisänderung, Verpflichtung des Besitzers des Zielvermögenswertes zur Anpassung von Unterlagen an die vereinbarten Parameter usw.);
- Gründe und Folgen einer Transaktionsverweigerung;
- Transaktionsstruktur (Erwerb und Verkauf von Geschäftsanteilen, Erwerb und Verkauf von einheitlichen Vermögenskomplexen usw.);
- Verrechnungsstruktur (zum Beispiel, Ratenzahlung; Vorhandensein einer garantierten Zahlungsrate, die nach dem Ablauf eines bestimmten Zeitraums auszuzahlen ist, soweit keine neuen Anforderungen an das übernommene Agrarunternehmen vorhanden sind, usw.);
- Bedingungen zur Vertraulichkeit der Verhandlungen und Transaktionen.
Die Liste von Bedingungen, die in die Absichtserklärung einzutragen sind, hängt von Vereinbarungen der Parteien und Besonderheiten des ukrainischen Zielvermögenswertes ab.
6) Durchführung einer Due Diligence
Die Durchführung einer Due Diligence beinhaltet in der Regel die Abwicklung eines Produktions-, Finanz- und rechtlichen Audits. In einzelnen Fällen, soweit der Übernehmer begründet verdächtigt, dass irgendwelche spezifischen Risiken bestehen, oder soweit er sich von der Konformität irgendwelcher spezifischen Parameter überzeugen will (Ansehen der Besitzer des Zielvermögenswertes, Umweltschutzparameter der Produktionskapazitäten usw.), dann müssen Audits entsprechender Art zusätzlich durchgeführt werden.
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7) Übernahmevorbereitung des Zielvermögenswertes
Ohne diese Etappe kann man in den meisten Fällen bei der Übernahme von Agrarunternehmen in der Ukraine nicht auskommen. Sie besteht im Korrigieren von während der Due Diligence ermittelten Abweichungen der vereinbarten Parameter des Zielvermögenswertes. Darüber hinaus kann die gesellschaftsrechtliche Struktur des Zielvermögenswertes korrigiert werden, so dass dessen Übernahme effektiv durchgeführt werden kann.
Zum Beispiel: die Satzung des Agrarunternehmens wird neu gefasst, ein transparenteres Übernahmeverfahren für Geschäftsanteile wird festgelegt; das Eigentum wird strukturiert (Geschäftsanteile des Agrarunternehmens bzw. der Agrarunternehmensgruppe werden an die ausländische juristische Person übertragen, deren Aktien als Vertragsgegenstand auftreten), Genehmigungen der ukrainischen Kartellbehörden werden erhalten, Verbindlichkeiten des Zielvermögenswerten werden verringert, „toxische“ Mitgründer werden ausgeschlossen usw.
8) Vorbereitung der Transaktionsabwicklung
Diese Etappe ist völlig der Vorbereitung von Unterlagen zur rechtlichen Gestaltung der Übernahme des Zielvermögenswertes gewidmet.
Zum Beispiel: Ausarbeitung und Vereinbarung von Unterlagen, die zur Übernahme erforderlich sind (Zustimmungen, unternehmensinterne Protokolle; Benachrichtigungen für Gläubiger (falls notwendig); Verträge; Unterlagen, die die Vollmachten der Parteien bestätigen; Eröffnung von Bankkonten zur Verrechnung bei der Transaktion; Beschaffung der Finanzierung usw.).
9) Transaktionsabwicklung
Die Transaktionsabwicklung bei der Übernahme eines Agrarunternehmens in der Ukraine besteht in der Regel aus drei Etappen:
- Unterzeichnung von Verträgen und Unterlagen zu deren Abwicklung;
- Durchführung von Verrechnungen;
- Registrierung der Änderungen in unternehmensinternen Unterlagen des übernommenen Agrarunternehmens.
Zu beachten ist, dass die rechtliche Kontrolle über den übernommenen ukrainischen Vermögenswert nicht ab Vertragsunterzeichnung und Verrechnungsdurchführung an den Übernehmer übergeht, sondern ab Eintragung der Änderungen in unternehmensinterne Unterlagen des übernommenen Agrarunternehmens und ab deren ordnungsgemäßer Registrierung.
Die Registrierung der Änderungen in unternehmensinterne Unterlagen kann einige Zeit in Anspruch nehmen, so dass es auch erforderlich ist, bestimmte Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Zum Beispiel: die volle Verrechnung erfolgt nach der Registrierung der Änderungen in die Satzung des ukrainischen Agrarunternehmens.
10) Errichtung der tatsächlichen Kontrolle über den Zielvermögenswert
Die Übernahme eines Agrarunternehmens endet sich nicht mit der Transaktionsabwicklung. Es muss die tatsächliche Kontrolle über deren Tätigkeit errichtet werden. Zu diesen Maßnahmen gehören überwiegend die Änderung der Unternehmensleitung, die Prüfung der Befugnisse der Unternehmensleitung, Aktualisierung der Kontakte mit Kontrahenten und lokalen Behörden sowie Prüfung von Erfassungssystemen und Technologien usw.
Die Errichtung der Kontrolle über ein ukrainisches Agrarunternehmen muss auch die Herstellung des Dialogs mit lokalen Gemeinden, in welchen die Pachtgeber wohnhaft sind, obligatorisch vorsehen. Die Übernahme eines Agrarunternehmens durch einen neuen Besitzer wird sehr oft mit Gerüchten und Desinformationen begleitet, die andere Agrarunternehmen im Kampf für Pachtgeber (Eigentümer der Böden) verwenden können. Die rechtzeitige Informierung der lokalen Gemeinde und die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen können es erlauben, die soziale Spannung zu beseitigen, die Loyalität der Pachtgeber zu bewahren und einen Grund zur Entwicklung der Bodenkapazität des übernommenen Agrarunternehmens zu legen.