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Was ist bei Geschäften in der Ukraine aktuell zu beachten – Webinar für ausländische Investoren
Am 22. März 2023 sprachen DLF-Anwälte auf einem Webinar, das sich mit Geschäftstätigkeiten während des Kriegszustands in der Ukraine befasste. Als Organisator der Online-Veranstaltung trat die Industrie- und Handelskammer für die Stadt Augsburg (Deutschland, IHK Schwaben) auf.
Die DLF-Anwälte Igor Dykunskyy und Olga Ianushevych beleuchteten die aktuellen Fragen der Zollabfertigung in der Ukraine sowie die Fragen der Währungsregulierung bei Lieferungen in die und aus der Ukraine sowie die Möglichkeiten der Beteiligung von ausländischen Unternehmen an der öffentlichen Auftragsvergabe. Andere Webinar-Teilnehmer analysierten eingehend aktuelle Ausschreibungen und vermittelten ihre praktischen Erfahrungen mit den Geschäftstätigkeiten in der Ukraine während des Krieges.
In ihrer Präsentation erwähnte Olga Ianushevych die aktuellen Währungsbeschränkungen, die von der Nationalbank der Ukraine (NBU) eingeführt wurden, insbesondere den Beschluss des NBU-Vorstands Nr. 18 „Über das Funktionieren des Bankensystems während des eingeführten Kriegszustands“ vom 24. Februar 2022. Sie analysierte auch die jüngsten Änderungen in der ukrainischen Gesetzgebung in Bezug auf die Einführung von vorübergehenden Merkmalen zur Bestimmung des Zollwerts von Waren, die aus dem ukrainischen Zollgebiet exportiert werden.
Es sollte beachtet werden, dass das ukrainische Finanzsystem jetzt eine gewisse Stabilität erreicht hat. Möglich wurde dies nicht nur durch regulatorische Restriktionen, sondern auch durch die Anpassung von Märkten und Unternehmen an neue Gegebenheiten, so dass neue Produktionsbedingungen geschafft und neue Lieferketten entwickelt werden.
Wenn ein ukrainischer Geschäftspartner Fremdwährung auf seinen Bankkonten hat, darf er solche Transaktionen durchführen, für welche der Kauf von Fremdwährung verboten ist, wobei es aber erlaubt ist, Überweisungen gemäß den grenzüberschreitenden Beschränkungen abzuwickeln.
Igor Dykunskyy analysierte eingehend, ob es für ausländische Unternehmen möglich ist, an Ausschreibungen für die Erbringung von Dienstleistungen, die Ausführung von Arbeiten oder die Lieferung von Waren teilzunehmen, wenn diese auf Antrag von Verwaltern der staatlichen Haushaltsmittel erworben werden. Es wurden auch die tatsächlichen Fristen für die Durchführung von offenen Ausschreibungen und die Fristen für die Anfechtung deren Ergebnisse erläutert.
Ausländische Unternehmen können in allen Beschaffungsphasen an Ausschreibungen teilnehmen, wobei ihnen Offenheit und Transparenz gewährleistet werden. Bei der Bewertung von neuen Möglichkeiten, die auf die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine bezogen sind, sollte es von ausländischen Unternehmen berücksichtigt werden, dass Ausschreibungen nach den neuen Regeln nur auf Ukrainisch veröffentlicht werden. Dementsprechend muss es richtig nach Angeboten (Anzeigen usw.) gesucht werden, so dass die richtige Übersetzung zu berücksichtigen ist.
Die Teilnehmenden an der Veranstaltung hatten die Möglichkeit, ihre Fragen im Chat zu stellen, und später auch im Webinar-Sektor „Fragen und Antworten“.
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