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27. März 2025

Verwertung von Bauabfällen in der Ukraine

Einleitung
1. Besonderheiten der Bauabfallverwertung
2. Was wird für die Verwertung benötigt?
3. Der Verwertungsvorgang
4. Verwertung während des Kriegszustands

 

Das Interesse von Investoren an Projekten zur Verwertung von Bauabfällen war schon immer groß. Im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der Ukraine werden solche Projekte nicht nur für Investoren attraktiv, sondern haben auch eine wichtige soziale Aufgabe.

Die zerstörte Infrastruktur soll eine wichtige Quelle von Baumaterialien für den Wiederaufbau werden.
Während vor dem Krieg dem Recycling und der Entsorgung von Haushaltsabfällen mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde, besteht jetzt ein deutlicher Bedarf an der Einführung von Technologien zur Rückgewinnung, Aufbereitung und Wiederverwendung von Bauabfällen.

Die Umsetzung solcher Projekte in der Ukraine weist jedoch eine Reihe von Besonderheiten auf, die bei der Planung dieses Geschäfts berücksichtigt werden müssen.

1. Besonderheiten der Bauabfallverwertung in der Ukraine

Die ukrainische Abfallgesetzgebung ist relativ neu und wird ständig aktualisiert und ergänzt. Gleichzeitig werden im Rahmen der Vereinheitlichung und Anpassung der ukrainischen Gesetzgebung an die Gesetzgebung der Europäischen Union Änderungen in der Abfallwirtschaft vorgenommen.

Die Verwertung von Bauabfällen ist Teil der Abfallbehandlungs- und Verwertungsphase des Abfallwirtschaftssystems.

Das ukrainische Abfallwirtschaftssystem weist eine Reihe von Besonderheiten auf, die bereits auf der Ebene der grundlegenden Definitionen berücksichtigt werden müssen. Zunächst ist es notwendig, die Grundbegriffe dieses Systems zu verstehen.

Insbesondere ist es wichtig, die Bedeutung der folgenden Begriffe in der Ukraine zu verstehen:

  • Bau- und Abbruchabfälle – Abfälle, die bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Generalüberholung, dem Bau oder Abbruch von Gebäuden und Bauwerken anfallen;
  • Materialrückgewinnung – jedes Verfahren zur Rückgewinnung von Materialien (mit Ausnahme der Energieerzeugung und der Umwandlung von Abfällen in Materialien, die zur Energieerzeugung verwendet werden können), das die Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung, das Recycling, die Verfüllung und andere Verfahren umfassen kann;
  • Abfallbesitzer – eine natürliche Person oder ein Unternehmen, die bzw. das Abfälle erzeugt oder Abfälle besitzt, verwendet oder bewirtschaftet;
  • Abfallbehandlung –ein Verfahren zur Verwertung oder Beseitigung von Abfällen und die Vorbereitung von Abfällen für solche Verfahren;
  • Abfallwirtschaftsbetrieb –ein Unternehmen oder ein Einzelunternehmer, das bzw. der Abfälle sammelt, kauft, lagert, befördert, wiedergewinnt oder in Übereinstimmung mit dem Gesetz beseitigt;
  • Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen –Sammlung, Beförderung, Rückgewinnung und Beseitigung von Abfällen;
  • Recycling – ein Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle zu Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen aufbereitet werden, die für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke verwendet werden;
  • Zwischenlager für Bau- und Abrissabfälle – speziell ausgestattete oder angepasste Flächen für die vorübergehende Lagerung von Bau- und Abrissabfällen vor ihrer Verwertung oder Beseitigung;
  • gefährliche Abfälle – Abfälle, die eine oder mehrere Eigenschaften aufweisen, die sie gefährlich machen. Die Liste dieser Eigenschaften ist gesetzlich festgelegt.

2. Was wird für die Verwertung benötigt

Ein Unternehmen, das mit der Verwertung von Bauabfällen beginnen will, muss den Status eines Abfallwirtschaftsbetriebes erwerben.

Dazu ist es notwendig:

  • eine juristische Person auf dem Territorium der Ukraine zu gründen;
  • einen Standort mit optimalen Geschäftsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der folgenden Punkte zu finden:
    • Aussichten auf die Verfügbarkeit von Bauabfällen in der erforderlichen Menge innerhalb des logistisch erreichbaren Umkreises;
    • Loyalität der örtlichen Selbstverwaltungsbehörden;
    • Aussichten auf den Abschluss von Verträgen mit Bauabfallproduzenten und Lagerungsunternehmen;
    • Verfügbarkeit der notwendigen Infrastruktur; und
    • Übereinstimmung des Standorts mit den Hygiene- und Umweltstandards;
  • eine materielle Basis für die Verwertung von Bauabfällen zu schaffen;
  • eine Genehmigung des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine für die Durchführung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der Verwertung von Bauabfällen einzuholen;
  • ein Gutachten über die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Durchführung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Bereich der Verwertung von Bauabfällen erstellen zu lassen;
  • ein Gutachten über die Möglichkeit der Durchführung von Tätigkeiten bei der zuständigen territorialen Abteilung der Staatlichen Umweltinspektion der Ukraine einzuholen;
  • Verträge über die Annahme von Bauabfällen mit den örtlichen Selbstverwaltungsbehörden und den Erzeugern von Bauabfällen abzuschließen; und
  • falls erforderlich, wenn z.B. gefährliche Abfälle in den Bauabfällen enthalten sind, eine Genehmigung für die Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung gefährlicher Abfälle einzuholen.

In der ukrainischen Gesetzgebung sind die finanziellen Aspekte der Annahme von Bauabfällen durch Abfallverwertungsunternehmen nicht eindeutig geregelt. Bauabfälle können kostenlos oder auf Kosten des Lieferanten oder des Abfallverwertungsunternehmens angenommen werden. Dies hängt von der Marktsituation für diese Dienstleistungen und dem Grad der behördlichen Kontrolle der Abfallwirtschaft ab.

Generell verpflichtet die ukrainische Gesetzgebung die Besitzer von Bauabfällen, für die vorgeschriebene weitere Entsorgung, einschließlich der Verwertung, zu sorgen. Diese Anforderungen gelten für alle Besitzer von Bauabfällen. Ähnliche Anforderungen an die obligatorische Entsorgung von Bauabfällen sind in der ukrainischen Gesetzgebung für Bautätigkeiten festgelegt.

3. Der Bauabfallverwertungsprozess

Der Prozess der Verwertung von Bauabfällen und ihrer Wiederverwendung oder der Herstellung neuer Bauprodukte umfasst die folgenden Phasen:

  • Annahme von Bauabfällen;
  • Lagerung von Bauabfällen;
  • Behandlung oder Verwertung von Bauabfällen;
  • Feststellung der Beendigung des Abfallstatus für verwertete Abfälle;
  • Lagerung und Beseitigung der nicht verwertbaren Abfälle; und
  • Bilanzierung neuer marktfähiger Produkte aus der Verwertung von Bauabfällen.

Bei der Annahme von Bauabfällen kann es erforderlich sein, auch gefährliche Abfälle (z.B. asbesthaltige Materialien) anzunehmen. In diesem Fall ist eine gesonderte Behandlung und Entsorgung dieser Abfälle sicherzustellen.

Zur Überwachung der Entsorgung von Bauabfällen ist ein ständiger Kontakt mit den Behörden erforderlich. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Besitzer von Bauabfällen die Verantwortung für die strikte Einhaltung der Rechtsvorschriften über die obligatorische Übergabe von Bauabfällen zur Verwertung und Beseitigung tragen.

4. Verwertung von Bauabfällen während des Kriegszustands

Während der Kampfhandlungen auf dem Territorium der Ukraine gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, im Bereich der Verwertung von Bauabfällen tätig zu werden:

  • Der erste klassische Weg ist die Verarbeitung von Bauabfällen im Rahmen der allgemeinen Abfallwirtschaftsstruktur;
  • Der zweite Weg ist die Verwertung von Bauabfällen, die im Zusammenhang mit der Beschädigung (Zerstörung) von Gebäuden und Bauwerken infolge von Kampfhandlungen, Terrorakten, Sabotageakten oder Arbeiten zur Beseitigung ihrer Folgen entstanden sind.

Ein Unternehmen, das Bauabfälle verwertet, kann gleichzeitig in beiden Richtungen operieren.

Angesichts der großen Anzahl von Gebäuden, die infolge der Kampfhandlungen zerstört wurden und abgerissen werden müssen, hat die ukrainische Regierung den Mechanismus für die Behandlung der dabei anfallenden Abfälle gesondert geregelt.

Das festgelegte Verfahren ermöglicht die Organisation solcher Abfallbehandlungsmaßnahmen in Gebieten, in denen keine oder keine aktiven Kampfhandlungen stattfinden.

Diese Maßnahmen werden durchgeführt von:

  • Besitzern der Anlage, durch deren Beschädigung solche Abfälle entstanden sind;
  • zuständigen Behörden (bei Zerstörungsabfällen, die auf Gemeindestraßen, öffentlichen Straßen und Plätzen liegen).

Wenn der Besitzer von Zerstörungsabfällen nicht festgestellt wird, muss er von den zuständigen staatlichen Behörden ermittelt werden. Wenn der Besitzer nicht ermittelt werden kann, werden diese Abfälle vom Staat entsorgt.

Wenn der Besitzer die Abfälle nicht innerhalb von 90 Kalendertagen nach Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine entsorgt, entscheidet die zuständige staatliche Behörde über die Entsorgung dieser Abfälle. Das bedeutet, dass in diesem Fall, unabhängig davon, ob der Besitzer der Abfälle ermittelt werden kann, der Staat die Pflicht zur Entsorgung der Abfälle übernimmt.

Die Verwertung von Bauabfällen, die bei der Durchführung von Kampfhandlungen anfallen, weist einige Besonderheiten und Präferenzen auf, insbesondere:

  • Es ist kein Gutachten über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Verwertung von Bauabfällen erforderlich;
  • Es ist nicht mehr erforderlich, eine Stellungnahme der Staatlichen Umweltinspektion der Ukraine über die Möglichkeit der Durchführung von solchen Tätigkeiten einzuholen. Durch diese Vereinfachungen wird der Zeitaufwand für die Aufnahme von Bauabfallverwertungstätigkeiten erheblich reduziert;
  • Es gibt ein vereinfachtes System für die Zuweisung und Änderung der Zweckbestimmung von Grundstücken für die Zwischenlagerung von Zerstörungsabfällen (einschließlich Bauabfällen). Dadurch wird der Zeitaufwand für die Einrichtung von Deponien für solche Abfälle, die eigentlich Deponien für Bauabfälle sind, erheblich reduziert;
  • Die Flächen für die Verwertung und Zwischenlagerung der zurückgewonnenen Rohstoffe müssen sich an den Standorten für die Zwischenlagerung der Abfälle befinden;
  • Die Verwertung von Bauabfällen ist obligatorisch;
  • Die staatlichen Behörden und die örtlichen Selbstverwaltungsbehörden sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Hauptbestandteile der Zerstörungsabfälle (gegebenenfalls nach ihrer Behandlung oder Verwertung) bei der Durchführung von Bauvorhaben wiederzuverwenden.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich das Verwertungsverfahren für Zerstörungsabfälle etwas vom allgemeinen Verfahren unterscheidet.

Die wichtigsten Unterschiede sind:

  • die große Menge an Bauabfällen und die Notwendigkeit einer raschen Umsetzung ihrer Verwertung;
  • die Möglichkeit, Verwertungsanlagen für Bauabfälle direkt auf Zwischenlagern für Zerstörungsabfälle zu errichten;
  • direkter Zugang zu großen Mengen an Bauabfällen;
  • die verstärkte Kontrolle des Bedarfs an Bauabfallverwertung durch die Behörden;
  • die Notwendigkeit einer gründlicheren Trennung von Bauabfällen vor der Verwertung; und
  • bei Fehlen eines Abfallbesitzers besteht die Möglichkeit, mit den Behörden Verträge über die Verwertung von Bauabfällen abzuschließen.
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