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Verlängerung des Moratoriums für die Veräußerung vom Agrarland
Am 6. Oktober 2016 hat der Präsident der Ukraine das Gesetz über die Einfügung von Änderungen in die Bestimmungen des Bodengesetzes der Ukraine unterzeichnet, und zwar bezüglich der Verlängerung des Verbots für die Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Gemäß diesem Gesetz wird das Moratorium für die Veräußerung von Grundstücken landwirtschaftlicher Bedeutung bis zum 1. Januar 2018 verlängert; das Gesetz ist am 2. November 2016 in Kraft getreten.
Das angenommene Gesetz sieht vor, dass bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, durch das die Fragen des Umlaufs von Grundstücken landwirtschaftlicher Bedeutung geregelt werden, aber nicht früher als zum 1. Januar 2018, kein Verkauf von Grundstücken landwirtschaftlicher Bedeutung zugelassen wird.