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Verfahren zur Vergabe von individuellen Devisenlizenzen vereinfacht
Die Nationalbank der Ukraine hat das Verfahren zur Erlangung elektronischer Lizenzen für natürliche Personen vereinfacht. Die entsprechenden Änderungen sind im Beschluss der Nationalbank der Ukraine Nr. 45 vom 26. April 2018 vorgesehen. Nun wurde die Liste von Unterlagen, mit denen ein ausreichendes Einkommen nachgewiesen wird und die für die Erlangung einer individuellen elektronischen Lizenz erforderlich sind, damit Geschäfte aufgrund der oben genannten Lizenz abgewickelt werden können, erweitert. So kann das Einkommen sowohl aufgrund des Privateigentums des Antragstellers (von natürlichen Person), als auch aufgrund des gemeinsamen Eigentums der Ehegatten nachgewiesen werden.
Zuvor enthielt die Liste der Unterlagen, die ein zur Abwicklung der Geschäfte ausreichendes Einkommen nachweisen, Eigentums- und Einkommenserklärungen mit Vermerken der Kontrollorgane, Bescheinigungen der Kontrollorgane, wo das von der natürlichen Person erwirtschaftete Einkommen und die von der natürlichen Person gezahlten Steuern angegeben sind, sowie die den Eigentums- und Einkommenserklärungen entnommenen Informationen von der offiziellen Website der Nationalen Agentur für Korruptionsprävention.
Die Unterlagen, auf deren Grundlage die zuständige Bank die Herkunft der Geldmittel der natürlichen Person überprüfen muss, einschließlich der Geldmittel, die als gemeinsames Eigentum der Ehegatten gelten, umfassen nun Verträge über den Verkauf von beweglichen und / oder unbeweglichen Sachen und andere Nachweise der Herkunft der Geldmittel der natürlichen Person (zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen).
Nach den jüngsten Änderungen können folgende Einkommen als Herkunft der Mittel der natürlichen Person, einschließlich der Mittel, die als gemeinsames Eigentum der Ehegatten gelten, angesehen werden: Löhne und / oder andere Zahlungen und Vergütungen, die in den Arbeitsverhältnissen ausgezahlt (geleistet) werden, Einkommen aus geschäftlicher / selbständiger beruflicher Tätigkeit, Einkünfte aus dem Verkauf beweglicher und / oder unbeweglicher Sachen, Kapitalerträge, geerbte Mittel und sonstige Zahlungen gemäß den Bestimmungen der zivilrechtlichen Rechtsgeschäfte (Verträge).
Zusätzlich zu den Nachweisen über die Herkunft der Geldmittel sind bei der Bank auch einen Antrag auf Erteilung der E-Lizenz, der von der natürlichen Person (dem Antragsteller) zu unterzeichnen ist, sowie die Originale oder Kopien der Unterlagen, die den Zweck der Überweisung aus der Ukraine nachweisen (Vertrag, Rechnung und/oder andere Unterlagen, die gängige internationale Praxis sind), einzureichen. Die Originale der erforderlichen Unterlagen können der zuständigen Bank in Papierform und/oder in elektronischer Form vorgelegt werden. Der Antrag auf Erteilung der elektronischen Lizenz, der bei der Nationalbank in elektronischer Form eingereicht wird, ist mit einer elektronischen digitalen Signatur der natürlichen Person (des Antragstellers) zu versehen, die der Rechtsgültigkeit ihrer (seiner) handschriftlichen Unterschrift in Übereinstimmung mit dem Gesetz der Ukraine „Über die elektronische digitale Signatur“ entspricht.
Die Änderungen gelten auch für die Einzelunternehmer. Während früher die individuellen elektronischen Lizenzen ausschließlich an natürliche Personen vergeben wurden, können nun auch Einzelunternehmer einen Antrag auf Erlangung einer individuellen E-Lizenz bei der Bank einreichen. Nun gelten die Vorschriften für die Vergabe von E-Lizenzen auch für Devisengeschäfte, die von natürlichen Personen abgewickelt werden, unabhängig davon, ob ihnen der Status eines Einzelunternehmers gewährt wurde oder nicht, sofern die Geschäfte von diesen natürlichen Personen für ihre eigenen Bedürfnisse abgewickelt werden und nicht im Zusammenhang mit ihren Geschäftstätigkeiten stehen.
Natürliche Personen können die individuellen elektronischen Lizenzen verwenden, um folgende Geschäfte durchzuführen: Investitionen ins Ausland (Kauf von Grundstücken oder Gesellschaftsrechten im Ausland), die Vornahme der Zahlung aufgrund eines Lebensversicherungsvertrags an ein ausländisches Versicherungsunternehmen sowie die Überweisung von Mitteln auf sein/ihr eigenes Konto in einem fremden Staat. Um eine individuelle elektronische Lizenz für diese Geschäfte zu erhalten, müssen natürliche Personen eine bestimmte Liste von Unterlagen bei der zuständigen Bank einreichen, die sich ihrerseits nach Überprüfung der Unterlagen an die Nationalbank der Ukraine, die unmittelbar eine Lizenz ausstellt, wendet.
Nach Erhalt der individuellen E-Lizenz kann die natürliche Person innerhalb eines Kalenderjahres auf der Grundlage der für sie ausgestellten E-Lizenz Devisengeschäfte im Wert von insgesamt USD 50.000 (oder den Gegenwert von USD 50.000 in einer anderen Fremdwährung) abwickeln.