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Vereinfachung der Prozedur der Überprüfung von Valutaoperationen
Am 3. Februar 2016 hat die Nationalbank der Ukraine den Brief Nr. 25-0005 / 8349 veröffentlicht, durch den die Voraussetzungen einer Überprüfung durch Banken von Informationen über Finanzgeschäfte für den Kauf ausländischer Währung, die ins Ausland überwiesen werden soll, geändert worden sind.
Im Ganzen ist die Position der Nationalbank der Ukraine unverändert geblieben. Das erste Subjekt des Finanz-Monitorings bleiben die Banken, und es sind sie, die die Geschäfte aufdecken sollen, die bei ihnen einen Verdacht hervorrufen.
Die Änderungen betrafen die Erfordernisse der Analyse von Finanzgeschäften. So werden solche Erfordernisse jetzt nicht auf Finanzgeschäfte erstreckt, die durchgeführt werden:
- in der Erfüllung von Verträgen, die von steuerlichen Residenten mit internationalen Unternehmen durchgeführt werden, die sich in dem Verzeichnis der 2000 größten Unternehmen der Welt befinden (ForbesGlobal 2000);
- mit dem Ziel der Durchführung von Abrechnungen zwischen Wirtschaftssubjekten der Ukraine und ausländischen Wirtschaftssubjekten im Rahmen von internationalen Abkommen der Ukraine;
- für die Bezahlung von Verpflichtungen in einer Summe, die einen Gegenwert von UAH 150.000 (derzeit ca. EUR 5.000) für eine Operation nicht überschreitet.