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28. Dezember 2015

Verbot der Änderungen im Handelsregister aufgrund von Kopien

Am 24. November 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine Änderungen zum Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen bezüglich der Durchführung der Eintragung von Änderungen in das Handelsregister auf der Grundlage von gefälschten Unterlagen verabschiedet.

Insbesondere sieht das neue Gesetz vor, dass Änderungen von Angaben über eine juristische Person, die im staatlichen Handelsregister enthalten sind, und auch Änderungen in deren Gründungsdokumenten (Satzungen), nur auf der Grundlage von Originalen (oder notariell beglaubigten Kopien) über die jeweiligen Beschlüsse von Leitungsorganen der juristischen Personen eingetragen werden. Früher konnten solche Änderungen auch auf der Grundlage von Fotokopien eingetragen werden.

Diese Änderungen sind am 13. Dezember 2015 in Kraft getreten.

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