1. Home
  2. /
  3. Insights
  4. /
  5. Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine
20. Juni 2024

Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine

1. Teilnahme juristischer Personen-Nichtresidentenan öffentlichen Aufschreibungen
2. Lokalisierungsgrad der Produktion
3. Elektronische Ausschreibungsplattformen in der Ukraine
4. „Euro-Tender“
5. Richtlinien für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
6. Eignungskriterien
7. Anfechtung der Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen
8. Empfehlungen für Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen

 

1. Teilnahme juristischer Personen-Nichtresidenten an öffentlichen Aufschreibungen

Gemäß dem ukrainischen Recht sind unter anderem juristische Personen-Nichtresidenten sowie Bietergemeinschaften (von juristischen Personen), denen eine juristische Person-Nichtresident angehört, zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen berechtigt.

Wenn die Gemeinschaft mindestens eine juristische Person-Resident der Ukraine umfasst, muss diese Gemeinschaft eine eigenständige juristische Person sein, um an Ausschreibungen teilnehmen zu dürfen. Besteht die Bietergemeinschaft nur aus juristischen Personen-Nichtresidenten, kann eine solche Bietergemeinschaft an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, ohne eine eigene juristische Person gründen zu müssen.

Bei einigen öffentlichen Ausschreibungen in der Ukraine besteht die Tendenz, sich an ausländischen Anbieter-Nichtresidenten zu orientieren. Dies gilt in den meisten Fällen für die Beschaffung spezifischer, von ausländischen Unternehmen hergestellter Produkte und damit verbundener Dienstleistungen, wie z.B. die Installation von High-Tech-Spezialausrüstungen, die Einweisung und/oder Schulung des Personals des Auftraggebers hinsichtlich bestimmter Nutzungsbesonderheiten dieser Ausrüstungen, das Ausbaggern und Reinigen von Gewässern etc.

2. Lokalisierungsgrad der Produktion

Das ukrainische Recht stellt keine besonderen Anforderungen an Nichtresidente für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen. Um den Zuschlag für eine bestimmte Ausschreibung zu erhalten, muss ein Nichtresident ebenso wie die anderen Bieter bestimmte Eignungskriterien erfüllen, die der Auftraggeber für die Teilnehmer an einer solchen Ausschreibung festgelegt hat.

Es gibt auch keine sektoralen Beschränkungen für die Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen. Für eine bestimmte Kategorie von Gütern, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen beschafft werden, schreibt die ukrainische Gesetzgebung jedoch einen bestimmten Lokalisierungsgrad der Produktion vor. Diese Vorschrift besagt, dass der prozentuale Selbstkostenanteil der ukrainischen Komponente an den vom Bieter angebotenen Waren dem gesetzlich festgelegten Mindestanteil entsprechen muss.

Diese Anforderung gilt nicht für Beschaffungen, die den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen in internationalen Verträgen der Ukraine unterliegen. Beispielsweise gelten die Lokalisierungsanforderungen nicht für die Beschaffung von Waren, wenn:

  • es sich bei den Beschaffungsstellen um zentrale Regierungsbehörden der Ukraine, Unternehmen, die im Gas- und Energiesektor tätig sind, Dienstleister für Busbahnhöfe, Häfen, Flughäfen, Postdienste usw. handelt und
  • die Beschaffungskosten für diese Waren eingehalten werden.

3. Elektronische Ausschreibungsplattformen in der Ukraine

Alle Handlungen der Ausschreibungsteilnehmer erfolgen über ein persönliches Benutzerkonto (Kabinett) auf einer zugelassenen elektronischen Plattform. Derzeit sind 13 zugelassene elektronische Plattformen in Betrieb. Jede dieser Plattformen gewährleistet die Registrierung der Teilnehmer, die automatische Abgabe, den Empfang und die Übermittlung von Informationen und Dokumenten während des Ausschreibungsverfahrens, die Nutzung der Dienste für den automatischen Informationsaustausch usw.

Jede dieser Plattformen bietet ihrerseits eigene Instrumente zur Durchführung der oben genannten Schritte, insbesondere durch Schnittstellenfunktionen (z.B. Anpassung an mobile Geräte) und zusätzliche Servicefunktionen, wie z.B. Push-Benachrichtigungen über alle wichtigen Ereignisse auf Viber, Telegram oder Analysen von Mitbewerbern etc.

Es ist zu beachten, dass derzeit bei der Registrierung eines Nichtresidenten auf elektronischen Plattformen eine vordefinierte Liste von Ländern und den dort verfügbaren Unternehmensregistern (Handels-, Gerichtsregister usw.) angeboten wird, mit denen das ukrainische elektronische Beschaffungssystem integriert ist. Dies ermöglicht die automatische Identifizierung eines Unternehmens aus einem solchen Land zum Zwecke der Einrichtung eines Benutzerkontos (Kabinetts).

Derzeit umfasst diese Liste 65 Länder, darunter die meisten europäischen Länder (Österreich, Deutschland, Schweiz, Dänemark, Niederlande, Frankreich, Schweden usw.), Kanada, Südkorea, die Vereinigten Arabischen Emirate, die USA, Japan und viele andere.

Ein Teilnehmer kann sich auf mehreren elektronischen Ausschreibungsplattformen gleichzeitig registrieren lassen, aber nur auf einer Plattform an einer bestimmten Ausschreibung teilnehmen. Ebenso ist es möglich, sich nach der Teilnahme an einer Plattform zu einem späteren Zeitpunkt auf einer anderen Plattform zu registrieren und teilzunehmen und schließlich die Plattform zu wählen, die im Hinblick auf die Schnittstelle, die Verfügbarkeit nützlicher Dienste usw. am besten geeignet ist.

Die Registrierung auf der elektronischen Ausschreibungsplattform ist kostenlos. Für die Abgabe eines Angebots im Rahmen einer bestimmten Ausschreibung wird jedoch eine Gebühr erhoben, die vom Auftragswert abhängt und maximal 4.080 UAH beträgt (unter 100 EUR) für Aufträge im Wert von 4 Mio. UAH (ca. 92.000 EUR umgerechnet) oder mehr.

In den meisten Fällen schließen die Betreiber elektronischer Ausschreibungsplattformen einen zweisprachigen (ukrainisch-englischen) Vertrag mit einem Nichtresidenten ab.

4. „Euro-Tender“

Ab dem 9. April 2024 sind die Auftraggeber berechtigt (aber nicht verpflichtet), unabhängig vom voraussichtlichen Auftragswert und unter Berücksichtigung bestimmter Besonderheiten sogenannte „Euro-Tender“ durchzuführen. „Euro-Tender“ sind Ausschreibungen, bei denen das System nach Ablauf der Angebotsfrist alle Angaben der Bieter – mit Ausnahme des Preises – veröffentlicht und die Angebote auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen prüft (die sogenannte Präqualifikation).

Die Bieter, deren Angebote den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen entsprechen, werden zur Teilnahme an der Auktion zugelassen, die unter den präqualifizierten Bietern durchgeführt wird. Für diese Ausschreibungen beträgt die Mindestfrist für die Angebotsabgabe 30 Kalendertage und die Präqualifikationsfrist 20 Arbeitstage.

Werden nach der Präqualifikation weniger als zwei Bieter zur Auktion zugelassen, wird die Ausschreibung automatisch annulliert.

5. Richtlinien für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

Kurz gesagt, um an ukrainischen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss ein ausländisches Unternehmen:

  • eine zugelassene elektronische Plattform auswählen und sich dort registrieren lassen,
  • eine Ausschreibung (Beschaffung) auswählen, an der es teilnehmen möchte,
  • ein Angebot gemäß den Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen erstellen,
  • einen wettbewerbsfähigen Preis im Rahmen des geschätzten Wertes anbieten, und
  • den Zuschlag erhalten und eine Beschaffungsvereinbarung unterzeichnen.

Geht bei einer Ausschreibung nur ein Angebot ein, wird dieses automatisch als das wirtschaftlich günstigste Angebot anerkannt und sofort auf die Einhaltung der Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen geprüft.

Gehen zwei oder mehr Angebote ein, führt das System eine Auktion durch. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.

Die Auktion wird in absteigender Reihenfolge in drei Runden durchgeführt, wobei der Mindestpreisnachlass zwischen 0,5 % und 3 % des erwarteten Beschaffungswertes liegt. Der konkrete, von der Vergabestelle festgelegte Betrag wird bei der Veröffentlichung der Ausschreibung im System angezeigt.

Der Bieter mit dem höchsten Angebotspreis ist der erste, der einen Preisnachlass gewährt, und der Bieter mit dem niedrigsten Angebotspreis hat immer das letzte Wort. Das gleiche Prinzip gilt für jede Runde unter Berücksichtigung der Ergebnisse der vorherigen Runde.

Der Beschaffungsvertrag bedarf der Schriftform. In der Regel wird der Beschaffungsvertrag in ukrainischer Sprache abgefasst. In den Fällen, in denen sich die Ausschreibung an ausländische Lieferanten richtet, kann der Vertrag jedoch zweisprachig (vorzugsweise Ukrainisch und Englisch) abgefasst werden.

In der Regel erfolgt die Zahlung nach Lieferung der Waren (Erbringung der Dienstleistungen, Ausführung der Arbeiten). Dies ist auf die Besonderheiten des Verfahrens zur Verwaltung der Haushaltsmittel in der Ukraine zurückzuführen, da die Finanzpläne der Auftraggeber in den meisten Fällen die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen nach der Lieferung der Waren (Erbringung der Dienstleistungen, Ausführung der Arbeiten) vorsehen.

Gleichzeitig sieht die geltende Gesetzgebung die Möglichkeit von Vorauszahlungen für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die aus Haushaltsmitteln beschafft werden, in bestimmten Betragshöhen und Fristen vor, die auf der Grundlage der Erfordernisse festgelegt werden, die insbesondere durch den tatsächlichen Stand der Lieferung von Waren (Ausführung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen), die monatliche Verteilung der Haushaltsmittel, die Saisonabhängigkeit der Arbeiten und den Produktionszyklus begründet sind.

6.Eignungskriterien

Gemäß der geltenden ukrainischen Gesetzgebung können die Auftraggeber eines oder mehrere der folgenden Eignungskriterien für Bieter festlegen:

  • Verfügbarkeit von Ausrüstungen, Materialien, technischen Anlagen und Technologien beim Teilnehmer der Ausschreibung;
  • Verfügbarkeit von entsprechend qualifiziertem Personal mit den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen beim Teilnehmer der Ausschreibung;
  • nachgewiesene Erfahrung bei der Ausführung von Aufträgen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
  • Verfügbarkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit, die durch Finanzberichte nachgewiesen wird.

Die technischen Spezifikationen sind eine Beschreibung aller erforderlichen Eigenschaften der zu beschaffenden Waren oder Dienstleistungen, einschließlich ihrer technischen, funktionalen und qualitativen Merkmale.

7.Anfechtung der Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen

Die Auftraggeber dürfen keine diskriminierenden Anforderungen an die Bieter stellen. Ebenso dürfen die Ausschreibungsunterlagen keine Anforderungen enthalten, die den Wettbewerb einschränken und zu einer Diskriminierung zwischen den Bietern führen. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen überflüssige, unverhältnismäßige oder unangemessene Anforderungen, so können diese als diskriminierend anerkannt werden.

In diesem Fall sollte mit dem Auftraggeber Kontakt aufgenommen und dieser aufgefordert werden, die Ausschreibungsunterlagen entsprechend zu ändern und die diskriminierenden Anforderungen zu streichen (solche Anträge/Forderungen können auch über das Benutzerkonto auf der elektronischen Ausschreibungsplattform gestellt werden). Werden solche Aufforderungen ignoriert, kann die betroffene Partei die Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen anfechten.

Bei der Anfechtung von Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen muss die Notwendigkeit einer Änderung der Ausschreibungsunterlagen gemäß den Anforderungen des ukrainischen Vergaberechts nachgewiesen und dokumentiert werden. Insbesondere muss nachgewiesen werden, dass eine bestimmte Bedingung in den Ausschreibungsunterlagen nicht erfüllt werden kann und dass sie die Rechte und berechtigten Interessen des Beschwerdeführers in Bezug auf die Teilnahme an einem bestimmten Vergabeverfahren verletzt.

Die Vorbereitung und Einreichung einer Beschwerde erfordert die sorgfältige Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens- und Formvorschriften. Darüber hinaus ist es erforderlich, Beweise für die Verstöße, die der Beschwerde zugrunde liegen, vorzubereiten und ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Beschwerden werden bei der Kommission für die Prüfung von Beschwerden über Verstöße gegen das Vergaberecht des Antimonopolkomitees der Ukraine eingereicht.

8.Empfehlungen für Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen

Zur Vermeidung unnötiger Kosten und zum Erhalt einer realistischen Chance auf eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung sollte ein potenzieller Bieter

  • die Ausschreibungsunterlagen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen der ukrainischen Gesetzgebung und den Interessen des potenziellen Bieters prüfen,
  • das Verfahren der Angebotsabgabe und die Anforderungen an das Angebot festlegen,
  • die Eignungskriterien für Teilnehmer, die Anforderungen an den Auftragsgegenstand und die Bedingungen für die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen definieren und abklären sowie sie mit den Fähigkeiten, dem Status und den Interessen des potenziellen Bieters vergleichen,
  • falls erforderlich, Fragen an den Auftraggeber zur Klärung bestimmter Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen vorbereiten,
  • falls erforderlich, Anträge an die Vergabestelle formulieren und ordnungsgemäß einreichen, um diskriminierende Anforderungen und Bedingungen sowie Anforderungen, die die Rechte und Interessen des potenziellen Bieters im Rahmen eines objektiven und wettbewerblichen Auswahlverfahrens verletzen, zu beseitigen, und
  • bei Bedarf Beschwerden gegen solche Bedingungen in den Ausschreibungsunterlagen vorbereiten und ordnungsgemäß beim Antimonopolkomitee der Ukraine einreichen, wenn die Vergabestelle diese nicht von sich aus beseitigt.
Alle Nachrichten