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Registrierung von ausländischen Investitionen abgeschafft
Am 31. Mai 2016 hat die Werchowna Rada das Gesetz der Ukraine bezüglich der Abschaffung der staatlichen Registrierung von ausländischen Investitionen verabschiedet. Das Gesetz ist am 25. Juni 2016 in Kraft getreten.
Das Ziel der Verabschiedung dieses Gesetzes ist die Schaffung von modernen Bedingungen für die Kapitalbeschaffung auf dem Wege einer maximalen Vereinfachung des Regimes der Finanzierung.
Insbesondere ist durch das Gesetz die Abschaffung der Bestimmungen des Wirtschaftskodexes der Ukraine bezüglich der Verpflichtung, ausländische Investitionen bei dem Staat zu registrieren, vorgesehen. Außerdem wird die Bestimmung des Art. 15 des Gesetzes „Über das Regime von ausländischen Investitionen“ in einer neuen Fassung eingeführt, die auch sowohl die vorhergehende, als auch die gegenwärtige staatliche Registrierung von Investitionen abschafft.
Dabei bleibt für Unternehmen mit ausländischen Investitionen und für Bankanstalten die statistische Rechenschaftspflicht über schon durchgeführte ausländische Investitionen gemäß der Gesetzgebung der Ukraine obligatorisch.
Ebenfalls ist durch das Gesetz vorgesehen, dass ausländische Investitionen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes registriert worden sind, und ausländische Investitionen, die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht registriert worden sind, die gleichen Rechte auf den Erhalt von Vergünstigungen und Garantien, die von der Gesetzgebung vorgesehen sind, haben.