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20. Mai 2024

Registrierung und Tätigkeit von Auftragnehmern bei Projekten einer Internationalen technischen Hilfe in der Ukraine

Einleitung
1. Registrierung eines ITH-Projekts
2. Umregistrierung eines ITH-Projekts
3. Verweigerung oder Widerruf der Registrierung
4. Akkreditierung von Auftragnehmern eines ITH-Projekts

 

Als Internationale technische Hilfe (ITH) werden im Sinne der ukrainischen Gesetzgebung finanzielle und sonstige Ressourcen bzw. Dienstleistungen bezeichnet, die durch Entwicklungspartner im Rahmen von durch die Ukraine ratifizierten internationalen Abkommen zur Unterstützung der Ukraine unentgeltlich und unwiderruflich geliefert werden.

1. Registrierung eines ITH-Projekts

Programme bzw. Projekte der internationalen technischen Hilfe in der Ukraine unterliegen der obligatorischen staatlichen Registrierung durch eine speziell ermächtigte Stelle und der Eintragung in das Staatliche Register der Programme und Projekte der internationalen technischen Hilfe.

Die staatliche Registrierung von ITH-Projekten ist die Grundlage für die Akkreditierung deren Auftragnehmer sowie für die Berechtigung zur Inanspruchnahme entsprechender Vergünstigungen, Vorrechte und Immunitäten, die in der Gesetzgebung der Ukraine und in internationalen Abkommen, die inder Ukraine gelten, vorgesehen sind.

Die staatliche Registrierung von ITH-Projektender internationalen technischen Hilfe erfolgt durch das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine.

Für die staatliche Registrierung von ITH-Projektenhabendie Hilfenehmer und ihre Entwicklungspartner bzw. eine vom Entwicklungspartner bevollmächtigte Person beim Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Antrag auf staatliche Registrierung eines ITH-Projekts mit folgenden Angaben über:
    • Entwicklungspartner (Name, Sitz, Standort in der Ukraine der vom Entwicklungspartner beauftragten Stelle, Name, Vorname, Position des Arbeitskoordinators);
    • Auftragnehmer;
    • Hilfenehmer;
    • Begünstigte;
    • eine vom Entwicklungspartner zugewiesene Nummer des ITH-Projekts;
  • eine vom Entwicklungspartner oder dem Auftragnehmer beglaubigte Kopie des zwischen dem Entwicklungspartner und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags (oder eines Teils davon), wo Folgendes festgelegt ist:
    • Ziele und Aufgaben des ITH-Projekts;
    • Art und Umfang der ITH, die für die Projektziele geliefert wird;
    • Kostenvoranschlag, Fristen und Phasen der Projektumsetzung;
  • Schreiben des Begünstigten über seine Unterstützung und sein Interesse an den Ergebnissen des ITH-Projekts und seine Zustimmung zur Ausübung der vertragsmäßigen Tätigkeiten;
  • ein vom Entwicklungspartner oder vom Auftragnehmer beglaubigter Beschaffungsplan (für den Fall, dass die in der Gesetzgebung und in internationalen Abkommen der Ukraine vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch genommen werden müssen);
  • Dokument (Memorandum, Absichtserklärung, Aktionsplan, Leistungsbeschreibung, Partnerschaftsvertrag usw.), das die Vereinbarung über die Ziele und Aktivitäten im Rahmen des ITH-Projekts der Internationalen technischen Hilfe zwischen dem Entwicklungspartner oder Auftragnehmer und dem Hilfenehmer (Begünstigten) nachweist. Die Person, die die Unterlagen einreicht, kann jede vom Entwicklungspartner bevollmächtigte Person sein.

Das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine prüft die eingereichten Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt der Unterlagen und entscheidet über die staatliche Registrierung des ITH-Projekts.

Wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind, entscheidet das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine über die staatliche Registrierung des ITH-Projekts.

Die staatliche Registrierung des ITH-Projekts wird durch die Registrierungskarte des Projekts bestätigt.

Innerhalb eines Monats nach Erhalt einer Kopie der Registrierungskarte für das ITH-Projekt vom Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine hat der Begünstigte:

  • einen Beschluss über die Organisation der Arbeiten zur Überwachung der Durchführung des ITH-Projekts zu fassen;
  • einen Koordinator des ITH-Projekts zu bestimmen (dieser ist im Beschluss anzugeben);
  • eine Kopie dieses Beschlusses an das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine zu senden.

2. Umregistrierung eines ITH-Projekts

Das Projekt der Internationalen technischen Hilfe muss bei folgenden Änderungen umregistriert werden:

  • des Entwicklungspartners;
  • von Auftragnehmern;
  • von Hilfenehmern;
  • des Begünstigten;
  • bei Namensänderungen des Entwicklungspartners, der Auftragnehmer, der Hilfenehmer und des Begünstigten;
  • bei Änderungen der Bezeichnung, von Zielen, Inhalten, Kostenvoranschlägen und Durchführungsfristen des Projekts (Programms) der Internationalen technischen Hilfe;
  • bei Änderungen desvorgelegten Beschaffungsplans.

Die Liste der Unterlagen, die für die Umregistrierung eines ITH-Projekts der Internationalen technischen Hilfe einzureichen sind, hängt von den Gründen für diese Neuregistrierung ab.

Im Falle eines Wechsels des/der Hilfenehmer für die Neuregistrierung eines ITH-Projekts legen der/die Hilfenehmer und der Entwicklungspartner oder eine vom Entwicklungspartner bevollmächtigte Person dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf staatliche Registrierung des ITH-Projekts;
  • Dokument (Memorandum, Absichtserklärung, Aktionsplan, Leistungsbeschreibung, Partnerschaftsvertrag usw.), das die Vereinbarung über die Ziele und Aktivitäten im Rahmen des ITH-Projekts der Internationalen technischen Hilfe zwischen dem Entwicklungspartner oder Auftragnehmer und dem Hilfenehmer (Begünstigten) nachweist.

Im Falle einer Fristverlängerung für Umsetzung des ITH-Projekts um einen Zeitraum von 1 bis 6 Monaten ohne Änderung des Kostenvoranschlags legt der Entwicklungspartner oder eine von ihm bevollmächtigte Person dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf staatliche Registrierung des ITH-Projekts;
  • eine vom Entwicklungspartner oder dem Auftragnehmer beglaubigte Kopie des zwischen dem Entwicklungspartner und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags (oder eines Teils davon), in dem Ziele und Aufgaben des ITH-Projekts, Art und Umfang der ITH, die für die Projektziele erbracht wird, Kostenvoranschlag, Fristen und Phasen der ITH-Projektumsetzung vorgeschrieben sind;
  • Schreiben des Begünstigten über seine Unterstützung und sein Interesse an den Ergebnissen des ITH-Projekts und seine Zustimmung zur Ausübung der vertragsmäßigen Tätigkeiten.

Im Falle einer Fristverlängerung für Umsetzung des ITH-Projektsum einen Zeitraum von über 12 Monate legt der Entwicklungspartner oder eine von ihm bevollmächtigte Person folgende Unterlagen vor:

  • Dokument (Memorandum, Absichtserklärung, Aktionsplan, Leistungsbeschreibung, Partnerschaftsvertrag usw.), das die Vereinbarung über die Ziele und Aktivitäten im Rahmen des ITH-Projekts der Internationalen technischen Hilfe zwischen dem Entwicklungspartner oder Auftragnehmer und dem Hilfenehmer (Begünstigten) nachweist.
  • eine vom Hilfenehmer beglaubigte Kopie der mit einem Entwicklungspartner oder Auftragnehmer abgeschlossenen Förderungsvereinbarung, die ein diesem Fall vom Hilfenehmer vorzulegen ist.

Im Falle von Änderungen beim Kostenvoranschlag für das ITH-Projekt, bei Projektauftragnehmern, bei Projektbegünstigten, legt der Entwicklungspartner oder eine von ihm bevollmächtigte Person dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf staatliche Registrierung des ITH-Projekts;
  • eine vom Entwicklungspartner oder dem Auftragnehmer beglaubigte Kopie des zwischen dem Entwicklungspartner und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags (oder eines Teils davon), in dem Ziele und Aufgaben des ITH-Projekts, Art und Umfang der ITH, die für die Projektziele erbracht wird, Kostenvoranschlag, Fristen und Phasen der ITH-Projektumsetzung vorgeschrieben sind;
  • Schreiben des Begünstigten über seine Unterstützung und sein Interesse an den Ergebnissen des ITH-Projekts und seine Zustimmung zur Ausübung der vertragsmäßigen Tätigkeiten;
  • einen vom Entwicklungspartner oder vom Auftragnehmer beglaubigter Beschaffungsplan (für den Fall, dass die in der Gesetzgebung der Ukraine und in internationalen Abkommen, die in der Ukraine gelten, vorgesehenen Steuervorteile in Anspruch genommen werden müssen).

Falls der Beschaffungsplan für die staatliche Registrierung des ITH-Projekts nicht eingereicht wurde, legt der Hilfenehmer (Begünstigte) oder der Entwicklungspartner dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf staatliche Registrierung des ITH-Projekts;
  • einen vom Entwicklungspartner oder dem Auftragnehmer beglaubigten Beschaffungsplan.

Im Falle einer Namensänderung des Entwicklungspartners oder des Auftragnehmers legt der Entwicklungspartner oder eine von ihm bevollmächtigte Person bzw. im Falle einer Namensänderung des Hilfenehmers legt der Hilfenehmer dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • Antrag auf staatliche Registrierung des ITH-Projekts;
  • eine Kopie des Dokuments, das der Namensänderung zugrunde liegt.

Im Falle einer Namensänderung des Begünstigten legt der Begünstigte dem Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vor:

  • eine vom Entwicklungspartner oder dem Auftragnehmer beglaubigte Kopie des zwischen dem Entwicklungspartner und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags (oder eines Teils davon), in dem Ziele und Aufgaben des ITH-Projekts, Art und Umfang der ITH, die für die Projekt- bzw. Programmziele erbracht wird, Kostenvoranschlag, Fristen und Phasen der ITH-Projektumsetzung vorgeschrieben sind;
  • Schreiben des Begünstigten über seine Unterstützung und sein Interesse an den Ergebnissen des ITH-Projekts und seine Zustimmung zur Ausübung der vertragsmäßigen Tätigkeiten;
  • eine Kopie des Dokuments, das der Namensänderung zugrunde liegt (z.B. der Beschluss des Gründers, seinen Namen zu ändern).

In sonstigen Fällen erfolgt die Umregistrierung eines ITH-Projekts auf dieselbe Weise wie die Registrierung.

3. Verweigerung oder Widerruf der Registrierung eines ITH-Projekts

Die staatliche Registrierung von ITH-Projekten in der Ukraine kann in folgenden Fällen verweigert werden:

  • Unvereinbarkeit der vom Antragsteller eingereichten Unterlagen mit den Anforderungen, die für die Einreichung von Unterlagen für die Registrierung eines ITH-Projekts festgelegt wurden;
  • Unvereinbarkeit des ITH-Projekts mit dem Strategie- oder Jahresprogramm, das mit dem Entwicklungspartner vereinbart wurde;
  • Ablauf des Umsetzungszeitraums des ITH-Projekts;
  • Feststellung von unglaubwürdigen Angaben in den eingereichten Unterlagen.

Die staatliche Registrierung eines ITH-Projekts in der Ukraine kann vom Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine in folgenden Fällen widerrufen werden:

  • Weigerung von Entwicklungspartnern, Auftragnehmern oder Begünstigten, ein ITH-Projekt durchzuführen;
  • Unfähigkeit des Hilfenehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der missbräuchlichen Verwendung der Internationalen technischen Hilfe zu beheben und/oder Unfähigkeit des Auftragnehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des ITH-Projekts innerhalb der vom Begünstigten gesetzten Frist zu beheben;
  • Unfähigkeit des Hilfenehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der missbräuchlichen Verwendung der Internationalen technischen Hilfe zu beheben und/oder Unfähigkeit des Auftragnehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des durch die United States Agency for International Development (USAID)finanzierten ITH-Projekts innerhalb der vom Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine gesetzten Frist zu beheben;
  • Unfähigkeit des Hilfenehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der missbräuchlichen Verwendung der Internationalen technischen Hilfe zu beheben und/oder Unfähigkeit des Auftragnehmers, die festgestellten Mängel bezüglich der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des auf die Unterstützung der Entwicklung von Institutionen der Zivilgesellschaft abzielenden ITH-Projekts innerhalb der vom Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine gesetzten Frist zu beheben.

4. Akkreditierung von Auftragnehmern eines ITH-Projekts

Die Akkreditierung von Auftragnehmern eines ITH-Projekts wird Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine durchgeführt.

Für die Akkreditierung eines Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident) müssen beim Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Gesuch des Entwicklungspartners um die Akkreditierung des Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident), wo unter anderem
  • Listen des in- und ausländischen Personals in der Ukraine angegeben werden;
  • gesetzlich legalisierter Auftrag auf die Erteilung einer Ermächtigung zur Vertretung des Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident) in der Ukraine, wo die Bezeichnung des ITH-Projekts angegeben wird.

Das Sekretariat des Ministerkabinetts der Ukraine prüft die vorgelegten Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Unterlageneingang und beschließt die Akkreditierung des Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident)für das ITH-Projekt.

Die Akkreditierung kann in den folgenden Fällen verweigert werden:

  • wenn die eingereichten Unterlagen nicht den Anforderungen der gesetzlichen Vorschriften entsprechen;
  • wenn in den eingereichten Unterlagen unglaubwürdige Angaben festgestellt wurden.

Wenn die Akkreditierung eines Auftragnehmers für ein ITH-Projekt (juristische Person Nicht-Resident) beschlossen, wird ihm eine Akkreditierungsurkunde eines Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident) für das ITH-Projekt ausgestellt.

Die Akkreditierungsurkunde eines Auftragnehmers (juristische Person Nicht-Resident) für das ITH-Projekt wird für die Geltungsdauer der Vereinbarung (des Vertrags) oder des ITH-Projekts ausgestellt.

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