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28. Januar 2019

Neues System von Devisenkontrollen in der Ukraine

Die Nationalbank der Ukraine hat alle Regelungen, die als Grundlage für ein neues liberales System von Devisenkontrollen dienen, genehmigt und veröffentlicht. Das neue System von Devisenkontrollen wird am 7. Februar 2019 eingeführt, und zwar an dem Tag, an dem das Gesetz der Ukraine „Über Devisen und Devisengeschäfte“ in Kraft tritt. Die Änderungen zielen auf die Deregulierung, die Erleichterung grenzüberschreitender Devisengeschäfte und die Erweiterung der Liste der Devisengeschäfte ab.

Mit neuen Devisenvorschriften geht die Nationalbank der Ukraine von einem System der totalen Kontrolle über jedes Devisengeschäft zu einem System der Devisenüberwachung über.

So wurde beispielsweise die Pflicht zur Registrierung von Fremdwährungskrediten, die von Gebietsfremden gewährt wurden, aufgehoben. Das Verfahren zur Registrierung, Änderung und Löschung der Registrierung der von inländischen Kreditnehmern aufgenommenen ausländischen Fremdwährungskredite wird vollständig automatisiert. Solche Verfahren sind durch eine autorisierte Bank einzuleiten, indem ein entsprechendes elektronisches Dokument an die Nationalbank der Ukraine (nachfolgend „NBU“) gesendet wird, auf dessen Grundlage die NBU die erforderliche automatisierte Prüfung durchführen wird.

Darüber hinaus hat die NBU das Verbot der vorzeitigen Tilgung von Fremdwährungskrediten aufgehoben. Dadurch können Unternehmen ihre Verbindlichkeiten gegenüber Gebietsfremden effektiver verwalten.

Zu weiteren positiven Neuerungen gehört die Abschaffung von individuellen Devisenlizenzen. Gebietsansässige können Devisen auf ausländischen Konten anlegen, in Wertpapiere oder Immobilien im Ausland investieren, Fremdwährungskredite aufnehmen und eine Reihe anderer Geschäfte abwickeln, ohne individuelle Devisenlizenzen zu beantragen.

Zu den anderen wesentlichen Änderungen zählen unter Anderem:

  • die Höchstfrist für Verrechnungen bei Export- und Importgeschäften wurde verdoppelt – auf 365 Tage (statt 180 Tagen);
  • Export- und Importgeschäfte unter UAH 150.000 fallen nicht mehr unter die Devisenkontrolle. Stattdessen werden die Nationalbank der Ukraine, Fiskalbehörden und andere zuständige staatliche Behörden die Devisenaufsicht über Geschäfte im Wert von über UAH 150.000 zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen der Devisengesetzgebung ausüben;
  • jetzt können juristische Personen Konten im Ausland frei nutzen (mit Ausnahme von Überweisungen aus der Ukraine auf solche Konten);
  • die Sanktionen für die Nichteinhaltung von Zahlungsfristen in Form der Aussetzung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit werden nun abgeschafft;
  • Geschäfte auf Konten von gebietsfremden juristischen Personen bei ukrainischen Banken sind nun zulässig;
  • Banken dürfen Staatsanleihen in Fremdwährung an ihre Kunden für Devisen verkaufen;
  • Banken können Währungsswaps mit Gebietsansässigen und Gebietsfremden vereinbaren;
  • das Limit für Devisenüberweisungen ins Ausland durch natürliche Personen ohne Kontoeröffnung wurde von UAH 15.000 auf UAH 150.000 pro Jahr erhöht;
  • die doppelte Kontrolle über Exportgeschäfte findet keine Anwendung mehr: Die Devisenaufsicht wird nur von der Bank ausgeübt, die die Informationen über die jeweilige Zollanmeldung erhalten hat.

Die oben genannten Änderungen zielen darauf ab, alle bestehenden Beschränkungen aufzuheben und den Übergang zum freien Kapitalverkehr zu ermöglichen, was die Grundlage für die Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas in der Ukraine, die Förderung des Zuflusses ausländischen Kapitals und ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum bilden wird. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Banken, auch wenn sie die liberale Herangehensweise der Nationalbank der Ukraine in Betracht ziehen, mehr Sorgfalt bei der Kontrolle ihrer Kunden anwenden und zusätzliche Unterlagen, die in ihren internen Vorschriften vorgesehen sind, anfordern können.

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