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3. August 2015

Moratorium für den Export von Holz

Am 10. Juli 2015 sind Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Besonderheiten der staatlichen Regulierung der Tätigkeit von Wirtschaftssubjekten, die mit dem Verkauf und Export von Holzmaterial verbunden ist“, in Kraft getreten.

Gemäß den eingeführten Änderungen wird in der Ukraine zeitlich befristet, auf einen Zeitraum von zehn Jahren, ein Moratorium auf den Export von Holz- und Sägematerialien im nicht bearbeiteten Zustand eingeführt. Für Baumgattungen, außer für Kiefer, beginnt das Verbot ab dem 1. November 2015, und für Kiefer tritt das Verbot am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes war durch Forderungen der Vereinigung der holzverarbeitenden Unternehmen hervorgerufen worden, die mehrmals auf die Notwendigkeit hingewiesen haben, Änderungen in das Gesetz einzubringen, um den negativen Einfluss auf ihre Branche zu verringern.

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