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Mobilisierung von Fahrzeugen in der Ukraine
Einleitung
1. Mythen über die Mobilisierung von Fahrzeugen in der Ukraine
2. Möglichkeiten zum Einziehen (zur Requierung) von Fahrzeugen für militärische Zwecke
3. Zwangsveräußerung
4. Mobilisierung von Fahrzeugen
Der Krieg in der Ukraine stellte die ukrainische Gesellschaft vor Herausforderungen, die nicht nur Kräfte und Ressourcen in nie gekanntem Ausmaß erforderten, sondern auch eine vollständige Konsolidierung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat.
Die Bedürfnisse der Armee beim Einziehen, d.h. der Requierung, von Ressourcen werden durch die Notwendigkeit des Überlebens unseres Landes diktiert. Gleichzeitig ist es nicht weniger wichtig, das Funktionieren der ukrainischen Wirtschaft unter Kriegsbedingungen sicherzustellen. Das Hauptziel einer geordneten und regulierten Mobilisierung ist die Ausgewogenheit der Prozesse der Ressourcenallokation zwischen dringenden militärischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen.
Darüber hinaus ist es für Unternehmen wichtig, Mobilisierungsprozesse zu verstehen, so dass verhindert wird, dass die Gegner der Ukraine versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und Desinformationskampagnen durchzuführen.
1. Mythen über die Mobilisierung von Fahrzeugen in der Ukraine
Das Militär kann Fahrzeuge zu jeder Zeit, auf beliebige Weise und von jedermann einziehen.
Die ist nicht wahr. Das Einziehen von Fahrzeugen für militärische Zwecke kann ausschließlich nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren erfolgen. Jede Beschlagnahme von Fahrzeugen ohne Einhaltung dieses Verfahrens gilt als eine Straftat und zieht die strafrechtliche Verantwortung der Amtspersonen nach sich, die eine solche Beschlagnahme durchgeführt haben.
Das Militär kann einen Lastwagen auf der Straße anhalten und mitnehmen.
Dies ist nicht wahr. Eine solche Situation lässt sich rechtmäßig nicht umsetzen: auf der Straße ist es unmöglich, die Einhaltung des Verfahrens zum Einziehen von Fahrzeugen für die Bedürfnisse des Militärs sicherzustellen. Keine Rechtsvorschrift sieht eine solche Möglichkeit vor.
Fahrzeuge werden umsonst genommen.
Dies ist nicht wahr. Das mobilisierte Fahrzeug muss zurückgegeben werden, und der Schaden muss ersetzt werden, und im Falle einer Zwangsveräußerung des Fahrzeugs muss sein Eigentümer eine Entschädigung erhalten. Nur bei staatlichen Unternehmen können Fahrzeuge kostenlos bezogen werden.
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All diese Mythen entstehen aus der Unkenntnis der Regeln und Verfahren zum Einziehen von Fahrzeugen aus dem Privateigentum für militärische Zwecke. Ja, es muss anerkannt werden, dass es unter Kriegsbedingungen zu Verstößen gegen solche Verfahren oder zu bestimmten Missbräuchen seitens der zuständigen Behörden kommen kann. Aber die Mobilisierung ist ein Teil der Fähigkeit unseres Landes, sich gegen eine Invasion zu verteidigen. Das Verstehen und Befolgen der Regeln ist nicht notwendig, um dies zu vermeiden, sondern um ein Gleichgewicht zwischen den kritischen Erfordernissen der Verteidigung, den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und dem Funktionieren der Wirtschaft unter Kriegsbedingungen aufrechtzuerhalten.
2. Möglichkeiten zum Einziehen (zur Requierung) von Fahrzeugen für militärische Zwecke
Während der Zeit des Kriegsrechts können Fahrzeuge durch die ukrainischen Behörden auf verschiedene Weise für militärische Zwecke eingezogen werden:
- Zwangsveräußerung;
- Rückzug;
- Mobilisierung.
Jede dieser Möglichkeiten wird gemäß einem separaten Verfahren durchgeführt. Darüber hinaus ist es möglich, Fahrzeuge bei staatlichen Unternehmen zu beschlagnahmen (enteignen). Privatfahrzeuge können nur zwangsweise veräußert oder mobilisiert werden.
3. Zwangsveräußerung
Wie wird sie geregelt
Die Zwangsveräußerung von Fahrzeugen beim Kriegsrecht wird durch das ukrainische Gesetz über die Übertragung, Zwangsveräußerung oder Enteignung von Eigentum unter den Bedingungen des Rechtsregimes des Kriegsrechts oder des Ausnahmezustands geregelt. Das Verfahren zur Zwangsenteignung wird durch Verordnung Nr. 998 des Ministerkabinetts der Ukraine vom 31. Oktober 2012 festgelegt.
Was ist das
Bei der Zwangsveräußerung wird dem Eigentümer das Eigentumsrecht am Fahrzeug entzogen. Die Zwangsveräußerung erfolgt nur unter der Bedingung einer vorherigen oder nachträglichen vollständigen Erstattung des Wertes des auf diese Weise veräußerten Fahrzeugs.
Wer macht das
Zwangsveräußerungen während des Kriegsrechts werden vom Militärkommando zusammen mit Militärverwaltungen (im Falle ihrer Bildung) selbstständig oder unter Beteiligung von Exekutivbehörden und Organen der örtlichen Selbstverwaltung durchgeführt.
Die vom Militärkommando getroffene Entscheidung über die Zwangsveräußerung muss mit der Gebiets- bzw. Bezirksverwaltung bzw. mit der Staatsverwaltung der Stadt Kiew oder dem Exekutivorgan des zuständigen Gemeinderats abgestimmt werden.
In Gebieten, in denen Feindseligkeiten stattfinden, ist eine solche Abstimmung jedoch nicht obligatorisch.
Es ist wichtig, dass das Gesetz eine Liste von Personen definiert, die als Militärkommando betrachtet werden können und dementsprechend das Recht haben, eine Entscheidung über die Zwangsveräußerung zu treffen, und zwar:
- Generalstab der Streitkräfte der Ukraine;
- Oberkommando der vereinten Kräfte der Streitkräfte der Ukraine;
- Oberkommandos über die Typen und die einzelnen Zweige der Truppen (Kräfte) der Streitkräfte der Ukraine;
- Verwaltungen von Einsatzkommandos;
- Kommandeure von Militärformationen, Einheiten der Streitkräfte der Ukraine, des Staatlichen Grenzdienstes der Ukraine, des Staatlichen Sondertransportdienstes, des staatlichen Dienstes für besondere Kommunikation und Informationsschutz der Ukraine, der Nationalgarde der Ukraine, des Sicherheitsdienstes der Ukraine, des Auslandsgeheimdienstes der Ukraine, des Staatssicherheitsamts der Ukraine.
Nur diese Behörden und Personen haben das Recht, eine Entscheidung (in Form eines Befehls oder einer Anweisung) über die Zwangsveräußerung von Privateigentum während des Kriegsrechts zu treffen.
Gleichzeitig gehören die Militärverwaltungen nicht dem Militärkommando an und haben kein Recht, unabhängig über die Zwangsveräußerung von Fahrzeugen zu entscheiden.
Wie wird sie durchgeführt
Auf Grundlage des Beschlusses über die Zwangsveräußerung des Vermögens wird eine Vermögensbewertung durchgeführt. Diese Bewertung wird aus dem Staatshaushalt von der Behörde finanziert, die die Entscheidung über die Zwangsveräußerung getroffen hat.
Nach der Bewertung des Vermögens wird ein entsprechendes Protokoll über die Zwangsveräußerung des Vermögens in Übereinstimmung mit der durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine genehmigten Form erstellt.
Das Protokoll über die Zwangsveräußerung wird vom Eigentümer des Fahrzeugs und von autorisierten Personen des Militärkommandos sowie von der Stelle unterzeichnet, die die Entscheidung über die Zwangsveräußerung genehmigt hat. Das Dokument muss mit den Siegeln des Militärkommandos und/oder der Behörden versehen sein, die die Zwangsveräußerung genehmigt haben.
Auch in Abwesenheit des Eigentümers kann das Protokoll erstellt und das Fahrzeug dementsprechend zwangsveräußert werden. In diesem Fall hat der Eigentümer das Recht, in das Protokoll zu jeder Zeit Einsicht zu nehmen und eine Kopie davon zu erhalten (diese Kopie wird für die weitere Erstattung des Wertes des veräußerten Fahrzeugs benötigt).
Ab dem Datum der Unterzeichnung des Protokolls geht das Vermögen, für welches eine Entscheidung über die Zwangsenteignung getroffen wurde, ins Staatseigentum über.
Wie erfolgt die Entschädigung
Die Entschädigung bei Zwangsveräußerung von Fahrzeugen kann vorab oder nachträglich erfolgen.
Wenn das Fahrzeug aufgrund der Bedingungen der vorab erfolgten Zahlung zwangsveräußert wird, erhält der Eigentümer des Vermögens eine Bezahlung auf der Grundlage des Gutachtens zur Bewertung des Fahrzeugs vor dem Datum der Erstellung des Zwangsveräußerungsprotokolls.
Wenn die vorangehende Entschädigung nicht möglich ist, so erfolgt die Zwangsveräußerung unter den Voraussetzungen der nachträglichen Entschädigung des Wertes des beschlagnahmten Fahrzeugs.
Die nachträgliche Erstattung der Fahrzeugkosten erfolgt in den fünf Haushaltsperioden nach Aufhebung des Kriegsrechts. Um eine Entschädigung zu erhalten, stellt der Eigentümer des Fahrzeugs einen Antrag beim zuständigen territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrum am Ort der Zwangsveräußerung. Dem Antrag sind ein Gutachten über die Bewertung des Vermögens, die vor der Zwangsveräußerung durchgeführt wurde, und das Protokoll über die Zwangsveräußerung des Vermögens beizufügen.
Es ist zu beachten, dass es in der Ukraine gesetzlich nicht bestimmt ist, wer genau darüber entscheidet, ob eine vorangehende Entschädigung möglich oder unmöglich ist. Daher verbleibt die Entscheidung in dieser Frage in der Praxis beim Kommando und den Behörden, die diese Entscheidung genehmigen. In jedem Fall sollte sich die Frage des Entschädigungsverfahrens in einer solchen Entscheidung widerspiegeln.
4. Mobilisierung von Fahrzeugen
Was ist das und wie wird sie geregelt
Im Unterschied zur Zwangsveräußerung erfolgt bei der Mobilisierung von Fahrzeugen keine Eigentumsübertragung auf den Staat. Die Mobilisierung von Fahrzeugen erfolgt im Rahmen der Erfüllung der Militärtransportpflichten, die für Unternehmen durch das ukrainische Gesetz über Mobilisierungsausbildung und Mobilisierung festgelegt sind.
Die Verfahren und die Ordnung für die Erfüllung dieser Pflichten werden durch die vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigte Richtlinie über die Militärtransportpflichten festgelegt.
Wer macht das
Die Mobilisierung von Fahrzeugen wird durch die territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentren sowie durch die Zentralverwaltung bzw. die zuständigen regionalen Behörden des Sicherheitsdienstes der Ukraine sowie durch die zuständigen Abteilungen des Auslandsgeheimdienstes der Ukraine durchgeführt.
Damit Fahrzeuge durch diese Behörden mobilisiert werden können, bedarf es eines Beschlusses der örtlichen Staatsverwaltungen in Form einer entsprechenden Anordnung.
Mobilisierungslimits
Die Mobilisierung von Fahrzeugen erfolgt im Rahmen der Limits für die Veräußerung von Fahrzeugen, die vom Ministerkabinett der Ukraine genehmigt sind.
Die Informationen über die Limits sind nicht öffentlich. Um die Mobilisierungslimits für ein Unternehmen zu erfahren, muss man sich an die zuständige Staatsverwaltung wenden.
Wer ist davon befreit
Von der Mobilisierung von Fahrzeugen können folgende Unternehmen befreit sein:
- Unternehmen, die Mobilisierungsaufgaben auf der Grundlage von Verträgen mit dem Verteidigungsministerium der Ukraine ausführen;
- Unternehmen, deren Fahrzeuge am Produktionsprozess zur Durchführung von Mobilisierungsaufgaben beteiligt sind;
- Unternehmen, in denen ein hoher öffentlicher Bedarf besteht; oder
- Banken des staatlichen Sektors.
Die Liste der Unternehmen, in denen ein hoher öffentlicher Bedarf besteht, muss vom Ministerkabinett der Ukraine auf Antrag des Verteidigungsministeriums der Ukraine genehmigt werden. Zum Zeitpunkt des Schreibens war diese Liste jedoch noch nicht genehmigt.
Wenn in der Tätigkeit des Unternehmens ein hoher sozialer Bedarf besteht (es geht um Fahrzeuge, die an der Beförderung von humanitärer Hilfe sowie an der Sicherstellung des Funktionierens von kritischen Infrastruktureinrichtungen sowie an der Befriedigung von sonstigen kritischen sozialen Bedürfnissen), ist es notwendig, sich im Vorfeld um die Vorbereitung und den Versand von Briefen zu kümmern, die den hohen sozialen Bedarf am Unternehmen bestätigen und an die zuständen lokalen Exekutivbehörden und die territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentren gerichtet werden.
Zusätzliche Verantwortlichkeiten der Eigentümer von Fahrzeugen in Bezug auf die Mobilisierung
Die Militärtransportpflichten umfassen nicht nur die Verpflichtung zur Übergabe von Fahrzeugen. Die Leiter von Unternehmen, deren Fahrzeuge für den Bedarf von Militärverbänden bestimmt sind, sind verpflichtet, den territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentren, in deren Militärregister die Fahrzeuge eingetragen sind, innerhalb von 7 Tagen Folgendes mitzuteilen:
- Änderung des Namens oder der Eigentumsform des Unternehmens;
- Versenden von Fahrzeugen und Ausrüstungen für längere Zeit in andere Regionen oder außerhalb des Hoheitsgebiets der Ukraine;
- Verkauf oder langfristiges Leasing von Fahrzeugen;
- Verpfändung von Fahrzeugen; und
- andere Umstände, die die Übergabe von Fahrzeugen an militärische Verbände verhindern.
Wie wird sie durchgeführt
Die unmittelbare Mobilisierung von Fahrzeugen erfolgt über die territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentren, indem die entsprechenden Teilaufträge an die Unternehmen übergeben werden.
In einem Teilauftrag müssen die an die Militärverbände zu übergebenden Fahrzeuge sowie das Verfahren, die Stellen und die Bedingungen deren Übergabe angegeben werden.
Ein Teilauftrag muss vom Leiter der örtlichen Staatsverwaltung sowie vom Leiter des territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrums unterschrieben und gesiegelt werden.
Gemäß ihren Teilaufträgen muss die Lieferung und Übergabe von Fahrzeugen an Militärverbände innerhalb der in den Teilaufträgen festgelegten Fristen an den Übergabestellen von den Unternehmen sichergestellt werden. Die Fahrzeuge müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden, und es müssen entsprechende Zulassungsdokumente und Dokumente, die ihren technischen Zustand bescheinigen, beigefügt sein. Darüber hinaus müssen Fahrzeuge mit Ersatzteilen, Schanzzeugen und Betankungsgeräten ausgestattet sein. Die Liste der Ausrüstung wird vom Ministerkabinett der Ukraine klar definiert.
Die Übergabe von Fahrzeugen wird durch ein entsprechendes Übergabeprotokoll in der vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Form erledigt.
Der Wert eines zu übergebenden Fahrzeugs wird in der Regel anhand seines Restbuchwertes ermittelt. Auf eigene Initiative und Kosten des Eigentümers kann jedoch eine unabhängige Bewertung des Fahrzeugs oder der Ausstattung durchgeführt werden, indem ein Subjekt der Bewertungstätigkeit damit beauftragt wird.
Das Übergabeprotokoll ist in dreifacher Ausfertigung auszufertigen. Das Protokoll wird vom Leiter des Unternehmens, dem Leiter des territorialen Rekrutierungs- und Sozialhilfezentrums und dem Kommandeur der Militärformation, an welche das Fahrzeug oder die Ausrüstung zu übergeben sind, unterzeichnet und gesiegelt.