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Ministerkabinett billigt die Regeln einer organischen Produktion
Am 31. August 2016 hat das Ministerkabinett durch seine Verordnung Nr. 587 die Regeln einer organischen Produktion bestätigt, durch die es die wesentlichen Anforderungen an eine organische Produktion einer vegetativen Herkunft und die agrotechnischen Besonderheiten bei deren Produktion bestimmt hat.
So soll bei der organischen Produktion der Hersteller das Nachfolgende sicherstellen:
- Durchführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit, die keinen schädlichen Einfluss auf den Zustand der Grundstücke und der Felder hat und die eine Erhöhung deren Fruchtbarkeit und deren anderen Qualitätsparameter etc. versichert;
- minimaler Verbrauch von Ressourcen, die sich nicht wiederherstellen, und von Produkten einer nichtlandwirtschaftlichen Herkunft;
- Nutzung der Vorteile der Biologisierung der Felder im Wege der Erweiterung der Aussaat von langjährigem Rasen und des Eindringens von Bakterienpräparaten, die Erhöhung der Flächen der landwirtschaftlichen Kulturen, die für eine Begrünung besät werden;
- Nutzung von Produktionsverfahren, die keine Schäden an der Umwelt und der Gesundheit der Menschen verursachen;
- Nutzung der Abfälle und der Nebenprodukte einer vegetativen Herkunft im Verlaufe einer organischen Produktion;
- Berücksichtigung der örtlichen oder der regionalen ökologischen Balance bei der Auswahl der Produktion (der Rohstoffe für die Produktion).
Bei einer organischen Produktion soll die Anwendung von organischen Düngemitteln der Optimierung der Ernährung der wachsenden Kulturen und der Wiederherstellung der Fruchtbarkeit der Böden dienen, sowie der Sicherstellung einer nicht defizitären Balance der Nährstoffe in dem Boden, einer Erhöhung der Ernte und der Qualität der Wachstumsproduktion.
Ebenfalls verbietet die Verordnung bei einer organischen Produktion die Anwendung von chemischen Düngemitteln, von Pestiziden, von GMO und deren Folgeprodukten sowie von Produkten, die aus GMO hergestellt werden, und von Konservierungsstoffen.