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20. Mai 2022

Lagerung und Transport von Agrarprodukten in der Ukraine

1. Lagerung
2. Seetransport
3. Transport per Bahn
4. LKW-Transport

1. Lagerung

In der Ukraine soll Getreide in Getreidespeichern gelagert werden. Dabei sind Getreidebesitzer berechtigt, Getreide in ihren eigenen Getreidespeichern zu lagern.

In der Ukraine sind Getreidespeicher verpflichtet, Getreide von allen Personen zur Lagerung anzunehmen. Bei der Annahme sind Getreidespeicher verpflichtet, die Getreidequalität zu analysieren.

Die Getreidelagerung erfolgt auf der Grundlage eines öffentlichen Getreidelagerungsvertrags, dessen Form durch die ukrainische Regierung (das Ministerkabinett der Ukraine) genehmigt wird. Mit dem Vertragsabschluss wird ein Lagerschein ausgestellt.

Das ukrainische Recht sieht mehrere Arten von Lagerscheinen vor. Sie haben unterschiedliche Zwecke, aber generell wird mit allen diesen Lagerscheinen bestätigt, dass Getreide durch Getreidespeicher übernommen wurde.

Es gibt folgende Arten von Lagerscheinen:

  • doppeltes Lagerzertifikat;
  • einfaches Lagerzertifikat;
  • Lagerempfangsschein.

Das doppelte Lagerzertifikat besteht aus zwei Teilen: dem Lagerzertifikat und dem Leihschein (dem Warrant), die voneinander getrennt werden können. Generell wird das doppelte Lagerzertifikat bei der Kreditierung gegen Verpfändung von Getreide verwendet. Der Inhaber des Leihscheins ist berechtigt, von der Person, die den Kredit erhalten hat, dessen Rückgabe zu verlangen sowie seine Forderungen auf Getreide in einer Höhe, die dem Schuldbetrag entspricht, geltend zu machen.

Das Lagerzertifikat und der Leihschein können gemeinsam oder getrennt durch Übertragungsvermerke (Indossamente) übertragen werden.

Einfache Lagerzertifikate werden auf Inhaber ausgestellt. Inhaber von einfachen Lagerzertifikaten sind berechtigt, über Getreide zu verfügen, das in Getreidespeichern gelagert wird. Die Übertragung von Getreide wird dabei der Übertragung von einfachen Lagerzertifikaten gleichgestellt.

Wenn Getreide in Getreidespeicher ohne Ausstellung von einfachen bzw. doppelten Lagerzertifikaten zur Lagerung angenommen wird, muss die Getreideannahme mit Lagerempfangsscheinen seitens dieser Getreidespeicher bestätigt werden.

Getreidespeicher führen ein spezielles Register von Getreidelagerscheinen und sind auch verpflichtet, Informationen über Getreide, das sie zur Lagerung erhalten haben, ins Register einzutragen.
Schäden, die Einlagerer durch Verlust, Mangel oder Beschädigung von Getreide erleiden, werden durch Getreidespeicher erstattet, und zwar:

  • für Verlust und Mangel an Getreide – in Höhe des Wertes des verlorenen oder mangelnden Getreides;
  • für Beschädigung von Getreide – in Höhe der Wertminderung.

2. Seetransport

Der Seeverkehr wird in der Ukraine mit speziellen Gesetzen geregelt: es geht um das Handelsschifffahrtsgesetzbuch sowie um Gesetze, die den Transport- und Warenverkehr im Allgemeinen regeln.

Der internationale Versand von Agrarprodukten aus der Ukraine wird zudem durch eine Reihe von multilateralen internationalen Verträgen geregelt: es geht um das Internationale Übereinkommen von 1924 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über Konnossemente (Haager Regeln), das Protokoll zur Änderung des Internationalen Übereinkommens von 1924 zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über Konnossemente (Visby-Regeln) und die UN-Konvention von 1978 über die Beförderung von Gütern auf See.

Für Streitigkeiten, die mit der Handelsschifffahrt verbunden sind, ist die Internationale Schiedskommission bei der Industrie- und Handelskammer der Ukraine zuständig (Maritime Arbitration Commission). Wenn eine ausländische juristische oder natürliche Person an einer solchen Streitigkeit teilnimmt, kann diese Streitigkeit an ein ausländisches Gericht oder Schiedsverfahren verwiesen werden.

Als Basisdokument, das die Güterbeförderung auf dem Seewege regelt, gilt der Seebeförderungsvertrag. Ein solcher Vertrag soll in der Ukraine schriftlich abgeschlossen werden.

Zu den Urkunden, die das Bestehen und den Inhalt von Seebeförderungsverträgen nachweisen, gehören Reisecharters (wenn es vertraglich vorgesehen ist, dass das ganze Schiff, ein Teil davon oder einzelne Schiffräumlichkeiten bereitgestellt werden) und Konnossements.

Es wird in der ukrainischen Gesetzgebung nicht ganz klar unterschieden, wie die Schiffsfracht und die Güterbeförderung zu regulieren sind. Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es daher wichtig, den Vertragsgegenstand beim Vertragsabschluss deutlich zu definieren.

Be- und Entladearbeiten in ukrainischen Seehäfen werden von Hafen- und Terminalbetreibern durchgeführt. Ihre Tätigkeit wird durch spezielle Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen in ukrainischen Seehäfen geregelt.

Als Be- und Entladearbeiten, die von Hafenbetreibern durchzuführen sind, werden in der ukrainischen Gesetzgebung vor allem folgende Arbeiten festgelegt:

  • Laden und Entladen von Waren;
  • Reinigung von Laderäumen von Schiffen sowie Reinigung von Wagen nach dem Entladen von Waren;
  • Warenverlagerung;
  • Befestigungen und spezielle Befestigungen für Waren;
  • Trimmung;
  • Wiegen, Markieren und Sortieren (Aussortieren);
  • Verbringen von Waren in einen transportfähigen Zustand;
  • sonstige Arbeiten und Dienstleistungen.

Bei der Warenannahme oder beim Warenversand müssen Besteller von Hafendienstleistungen ihre Berechtigung bestätigen, und zwar mit einem Transportdokument oder einer Vollmacht des Ladungsversenders / Ladungsempfängers, je nach Lieferbedingungen.

Beim Transport von Getreide auf dem Seewege richten sich die Vertragsparteien in der Regel nach den GAFTA-Musterformularen. Die Transportformen (Charterung oder Beförderung) werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des ausgewählten GAFTA-Vertrags festgelegt.

Beim Verkauf von Getreide zu den CIF-Bedingungen oder allen davon abgeleiteten Bedingungen ist der Verkäufer verpflichtet, einen Chartervertrag (Frachtvertrag) für das Schiff abzuschließen. Solche Verträge werden hauptsächlich auf der Grundlage von typischen Musterformularen abgeschlossen, deren Einsatz sowohl von der Region, aus welcher exportiert wird, als auch von der Art der zu transportierenden Fracht abhängt. Bei Beförderungen aus der Ukraine gilt Synacomex (Continent Grain Charter Party) als beliebtestes Musterformular.

Ein Schiff, das Getreide transportiert, soll über eine Genehmigung gemäß dem International Grain Code (the International Code for the Safe Carriage of Grain in Bulk) verfügen. Beim Getreidetransport ist es dabei obligatorisch, dass Schiffsbesitzer saubere, trockene und beladebereite Laderäume bereitstellen und ein entsprechendes Temperatur- und Feuchtigkeitsniveau in Getreide aufrechterhalten können.

Zu den obligatorischen Bedingungen in Getreidelieferverträgen gehört die Getreidebegasung. Bei Getreidelieferungen im Rahmen von GAFTA-Verträgen soll die Begasung durch ein zertifiziertes Unternehmen gemäß den Begasungsregeln GAFTA 132 durchgeführt werden.

Auch in den staatlichen Hygienevorschriften für ukrainische Seeschiffe findet sich eine Reihe von zusätzlichen Begasungsanforderungen an Getreideschiffe, vor allem in Bezug auf die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen bei der Begasung.

3. Transport per Bahn

In der Ukraine wird Getreide meist als Schüttgut in speziell ausgerüsteten Wagen transportiert. In einzelnen Fällen, bevor Getreide zur Beförderung per Bahn übergeben wird, sollen Sondergenehmigungen durch Getreidebesitzer beantragt werden.

In der ukrainischen Gesetzgebung, insbesondere in der Bahnordnung der Ukraine und in mehreren branchenbezogenen Regelungen, werden besondere Anforderungen an den Getreidetransport festgelegt, je nach der Art des zu transportierenden Getreides und seinen Eigenschaften.

Roggen, Weizen, Hafer, Gerste, Buchweizen, Hirse, Mais als Korn, Ölsaaten sowie Saatgut von Hülsenfrüchten, Rohreis, Getreideabfälle und Abfälle aus der Getreideverarbeitung, Kleie, Mischfutter, Trockenschnitzel, Presskuchen und Schrot werden beispielsweise als Schüttgut in speziellen Wagen für Getreide (weiter Getreidewagen) sowie in gedeckten Wagen mit Sperrtüren (Schildern) befördert. Getreide mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 16% und Hirse mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 15% dürfen dabei nur zu besonderen Bedingungen im Rahmen von speziellen Verträgen mit der ukrainischen Eisenbahngesellschaft „Ukrsalisnyzja“ transportiert werden.

Wenn Getreide mit Schädlingen, Pflanzenkrankheiten und Unkräutern befallen ist, sollen Wagen nach der Beförderung des befallenen Getreides mit Mitteln und auf Kosten von Empfängern desinfiziert werden.

Der internationale Eisenbahntransport erfolgt gemäß dem Abkommen über die Nutzung der Güterwagen im internationalen Verkehr sowie gemäß allen Regeln, die diesem Abkommen beigefügt sind. Diese Vorschriften regeln insbesondere die Umspurungsvorgänge beim Wechsel von Wagen aus breiteren ukrainischen Gleisen in schmalere Gleise der EU-Eisenbahnen; sie enthalten auch die Auflistung der Umspurungsstellen und andere Regeln, die vor allem bei der Ausfuhr von ukrainischen Agrarprodukten zu beachten sind.

4. LKW-Transport

Der LKW-Transport von Agrarprodukten in der Ukraine wird mit speziellen Vorschriften geregelt; dessen Arten unterscheiden sich je nach den Arten von zu transportierenden Produkten.

LKW-Transport von Getreide

Der LKW-Transport von Getreide in der Ukraine kann verpackt oder lose erfolgen. Dabei ist es verboten, Getreide mit einem Feuchtigkeitsgehalt von mehr als 15% verpackt zu transportieren; das Transportverbot gilt auch für Getreide im selbsterhitzenden Zustand sowie für mit Schädlingen befallenes Getreide, für eingeweichtes Getreide, für Getreide ohne ordnungsgemäße Versandkennzeichnung auf Säcken, für Getreide in nichtstandardisierten und mangelhaften Verpackungen sowie für Getreide ohne Qualitätszertifikate.

Als Hauptverpackungen für Getreideladungen dienen dicke, trockene und nicht muffige Säcke, die mit Schädlingen nicht befallen sind und keine fremden Geruche haben.

Getreide wird durch Spediteure nach dessen Gewicht angenommen und abgeliefert.

LKW-Transport von Gemüse und Kartoffeln

Beim Transport von Kartoffeln und Gemüse sind Spediteure sowie Ladungsversender und -empfänger verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um solche Ladungen vor mechanischen Beschädigungen, vor Niederschlag sowie vor Auswirkungen von niedrigen und hohen Temperaturen zu schützen.

Kartoffeln und Gemüse werden durch Spediteure bei Versendern nach Gewicht und gemäß den jeweiligen Transportdokumenten übernommen, und so auch bei der Ablieferung an Empfänger.

LKW-Transport von Zuckerrüben

In Verträgen über den LKW-Transport von Zuckerrüben sollte vorgesehen werden, dass LKWs auch auf der Rückfahrt bei der Beförderung von Zuckerrübenschnitzel eingesetzt werden können.

Bei der Beförderung von Zuckerrüben arbeiten LKWs nach einem Stundenplan.

Zuckerrüben werden in Pritschenwagen und Kippern befördert, ohne in Säcke und andere Verpackungen eingeschüttet zu sein.

Spediteure übernehmen Zuckerrüben bei Agrarproduzenten nach Gewicht, und so auch bei deren Abgabe an die jeweiligen Annahmestellen.

LKW-Transport von Frischobst

Obst, Beeren, Trauben und Melonen werden in Kühlwagen, Isotherm-LKWs, Kasten- und Pritschenwagen (Lastzügen) befördert.

LKW-Transport von Vieh, Geflügel und Bienen

Spediteure, Versender und Empfänger sind verpflichtet, beim Transport von Vieh und Geflügel die geltenden veterinärmedizinischen und hygienischen Vorschriften einzuhalten.

Für den Transport von Vieh und Geflügel sollen von Spediteuren Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, die zum Transport von Vieh und Geflügel speziell ausgerüstet sind. Es ist verboten, Vieh und Geflügel in Kippern zu transportieren; dieses Verbot gilt auch für Fahrzeuge, in welchen giftige Stoffe und Chemikalien befördert wurden und die vorherig nicht desinfiziert worden sind.

Beim Transport von Vieh und Geflügel sind Versender verpflichtet, ihren Spediteuren (Beförderern) tierärztliche Bescheinigungen in der vorgeschriebenen Form und ggf. auch Genehmigungen des zuständigen Quarantänedienstes zur Verfügung zu stellen. Versender sind verpflichtet, ihre Spediteure mit der Begleitung von Vieh und Geflügel zu beauftragen. Diese Begleitungsfunktionen können von Fahrern wahrgenommen werden.

Wenn die Beförderung von Vieh und Geflügel über 6 Stunden dauert, sollen Versender ihr Vieh und Geflügel mit Futter versorgen.

Spediteure sind nicht haftbar, wenn Vieh und Geflügel bei dessen Transport sterben, und zwar wegen einer Krankheit oder einer mangelhaften Unterbringung sowie auch dann, wenn die Lufttemperatur den Transportbedingungen für bestimmte Vieh- und Geflügelarten nicht entspricht.

Bienen dürfen nur in der Sommer- oder Übergangszeit befördert werden.

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