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16. August 2024

Gründung des White Business Clubs in der Ukraine

Einleitung
1. Anforderungen an die Mitglieder des White Business Club
2. Kriterien nach dem Steuersystem
2.1. Allgemeines Steuersystem
2.2. Residenten von Diia-City
2.3. Vereinfachtes Steuersystem der 3. Gruppe
2.4. Vereinfachtes Steuersystem der 4. Gruppe
2.5. Natürliche Personen-Einzelunternehmer im allgemeinen Steuersystem
2.6. Natürliche Personen-Einzelunternehmer im vereinfachten Steuersystem der 3. Gruppe
2.7. Kriterien für neu gegründete Steuerpflichtige
3. Vorteile für Clubmitglieder

 

Am 18. Juni 2024 verabschiedete das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada der Ukraine, das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung des Steuergesetzbuches der Ukraine in Bezug auf Besonderheiten der Steuerverwaltung während des Kriegsrechts für Steuerzahler mit einem hohen Grad an freiwilliger Einhaltung der Steuergesetze“ (nachfolgend „Gesetz“).

Ziel des Gesetzes ist die Einführung von Besonderheiten der Steuerverwaltung während des Kriegsrechts für Steuerzahler mit einem hohen Grad an freiwilliger Einhaltung der Steuergesetze (nachfolgend „Mitglieder des White Business Clubs“, „Clubmitglieder“ genannt).

1. Anforderungen an die Mitglieder des White Business Clubs

Clubmtglieder – Steuerzahler mit einem hohen Grad an freiwilliger Einhaltung der Steuergesetze – sind juristische Personen und natürliche Personen-Einzelunternehmer, die gleichzeitig folgende Bedingungen erfüllen:

  • ihre Steuerschuld überschreitet nicht den Betrag von 3.000 steuerfreien Mindesteinkünften (derzeit 51.000 UAH, ca. 1120,- Euro) und seit deren Entstehung sind nicht mehr als 30 Tage vergangen;
  • keine Rückstände bei der Zahlung der einheitlichen Pflichtsozialversicherungsbeiträge;
  • Einhaltung der gesetzlich festgelegten Kriterien je nach Steuersystem;
  • keine Verletzung der steuerlichen Pflichten zur Vorlage von Berichten und Unterlagen (Erklärungen);
  • keine Steuerbescheide/Entscheidungen über die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für Export-/Importgeschäfte innerhalb der letzten 12 Monate;
  • keine Entscheidungen über die Einhaltung der Risikokriterien des Mehrwertsteuerzahlers;
  • kein eingeleitetes Verfahren zur Auflösung einer juristischen Person oder der Geschäftstätigkeit eines Einzelunternehmers;
  • kein Konkursverfahren (Insolvenzverfahren) eingeleitet;
  • keine Entscheidung über die Verhängung von Sanktionen gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über Sanktionen“ gegen den Steuerzahler oder seine Gründer;
  • der Steuerpflichtige (seine Gründer) oder die letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer (mit Ausnahme der Teilnehmer an Kampfhandlungen nach dem 14. April 2014) sind nicht Staatsangehörige oder haben ihren Wohnsitz (Sitz) nicht in einem Staat, der eine bewaffnete Aggression gegen die Ukraine führt;
  • in den letzten 12 Kalendermonaten hat sich die Art der wirtschaftlichen Haupttätigkeit nicht geändert.

Ein Steuerpflichtiger, der alle Anforderungen, einschließlich der vom Steuersystem abhängigen Kriterien, erfüllt, wird in die Liste der Steuerpflichtigen mit einem hohen Maß an freiwilliger Einhaltung der Steuergesetze (nachstehend „Liste“ genannt) aufgenommen.

2. Mitgliedschaftskriterien im ukrainischen White Business Club je nach dem Steuersystem

2.1. Kriterien für juristische Personen für das allgemeine Steuersystem:

  • bezahlte Einkommensteuer in den letzten 4 Quartalen nicht unter dem Branchendurchschnitt;
  • bezahlte Mehrwertsteuer in den letzten 12 Berichtszeiträumen nicht unter dem Branchendurchschnitt (außer bei Steuerpflichtigen mit einem Exportanteil von 25 %);
  • der durchschnittliche Monatslohn der letzten 4 Berichtszeiträume liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt in der betreffenden Region multipliziert mit dem Koeffizienten 1,1 und die Anzahl der Beschäftigten beträgt mindestens 5 Personen.

2.2. Kriterium für Residenten von Diia-City:

Die Höhe der an den konsolidierten Haushalt abgeführten Steuern liegt nicht unter dem durchschnittlichen Wert für die Residenten von Diia-City.

2.3. Kriterien für juristische Personen im Rahmen des vereinfachten Steuersystems der 3. Gruppe:

  • die Höhe der an den konsolidierten Haushalt abgeführten Steuern liegt nicht unter dem durchschnittlichen Branchendurchschnitt in den letzten 4 Quartalen;
  • der durchschnittliche Monatslohn der letzten 4 Berichtszeiträume liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt in der betreffenden Region multipliziert mit dem Koeffizienten 1,1 und die Anzahl der Beschäftigten beträgt mindestens 5 Personen.

2.4. Kriterien für juristische Personen im Rahmen des vereinfachten Steuersystems der 4. Gruppe:

  • eine negative Differenz zwischen dem Gesamtbetrag der Mindeststeuerpflicht und dem Gesamtbetrag der Steuern, Abgaben, Gebühren, Zahlungen und Mieten für den letzten Berichtszeitraum;
  • die Höhe der in den letzten 12 Berichtszeiträumen gezahlten Mehrwertsteuer entspricht mindestens dem Branchendurchschnitt (ausgenommen Steuerpflichtige mit einem Exportanteil von 25 % oder mehr);
  • der durchschnittliche Monatslohn der letzten 4 Berichtszeiträume liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt in der betreffenden Region multipliziert mit dem Koeffizienten 1,1 und die Anzahl der Beschäftigten beträgt mindestens 5 Personen;
  • die Fläche der Grundstücke beträgt mindestens 200 ha (einschließlich der Grundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde und/oder des Staates befinden – mindestens 0,5 ha), und der fällige Betrag für die Zahlung der Grundsteuer oder der Einheitssteuer wurde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen entrichtet.

2.5. Kriterien für natürliche Personen-Einzelunternehmer im Rahmen des allgemeinen Steuersystems:

  • die Höhe der gezahlten Mehrwertsteuer liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt der letzten 12 Berichtszeiträume;
  • die Höhe der im Berichtsjahr gezahlten Gewerbesteuer liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt;
  • der durchschnittliche Monatslohn der letzten 4 Berichtszeiträume liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt in der betreffenden Region multipliziert mit dem Koeffizienten 1,1.

2.6. Kriterien für natürliche Personen-Einzelunternehmer im Rahmen des vereinfachten Steuersystems der 3. Gruppe:

  1. das erklärte Einkommen für den Berichtszeitraum übersteigt 5 Millionen UAH (ca. 110 Tsd. Euro);
  2. die Höhe der an den konsolidierten Haushalt abgeführten Steuern liegt nicht unter dem durchschnittlichen Branchendurchschnitt in den letzten 4 Quartalen;
  3. der durchschnittliche Monatslohn der letzten 4 Berichtszeiträume liegt nicht unter dem Branchendurchschnitt in der betreffenden Region multipliziert mit dem Koeffizienten 1,1.

2.7. Kriterien für neu gegründete Steuerpflichtige

Die im Laufe des Berichtsjahres registrierten (neu gegründeten) Steuerpflichtigen können ab dem ersten Tag des auf das Berichtsquartal folgenden Monats in die Liste aufgenommen werden, jedoch nicht früher als ein Kalenderjahr nach dem Datum der Registrierung bei der Aufsichtsbehörde.

3. Vorteile für Clubmitglieder in der Ukraine

Das Gesetz sieht eine Reihe von Vorteilen für Steuerpflichtige vor, die sich freiwillig an die Steuergesetze halten, darunter die folgenden Besonderheiten der Steuerverwaltung für den Zeitraum, in dem sie Clubmitglieder sind:

1) ein Prüfungsmoratorium für die Kontrollbehörden:

  • tatsächliche Kontrollen bei der Genehmigung der Lagerung von Kraft- und Brennstoffen ausschließlich für den Eigenverbrauch und/oder für die industrielle Verarbeitung und
  • unangekündigte Dokumentenkontrollen (mit Ausnahme bestimmter Arten von Kontrollen);

2) Verkürzung des Zeitrahmens für die Prüfung der Steuerpflichtigen:

  • kamerale Buchprüfung (anhand von Steuererklärungen) – bis zu 5 Arbeitstagen,
  • unangekündigte Prüfung der Unterlagen vor Ort zur Feststellung der Richtigkeit der Verbuchung der Umsatzsteuererstattung – bis zu 10 Arbeitstage;

3) Verkürzung der Frist für die individuelle Steuerberatung auf 15 Kalendertage ab dem Tag des Eingangs des Antrags, ohne die Möglichkeit, die Frist für die Prüfung des Antrags zu verlängern;

4) Zuweisung eines Compliance Managers an den Steuerzahler – eines Beamten der territorialen Abteilung der staatlichen Steuerbehörde, der für die Interaktion mit dem Steuerzahler zuständig ist;

5) Erhalt durch den Steuerpflichtigen auf Anfrage innerhalb von 5 Tagen:

  • Informationen über steuerliche Informationen, die der Aufsichtsbehörde vorliegen und die auf steuerliche Risiken im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Steuerpflichtigen hinweisen, und
  • Hinweise zur Beseitigung dieser Risiken;

6) Freistellung von bis zu 25 % der zum Wehrdienst verpflichteten Arbeitnehmer:

das Gesetz empfiehlt dem Ministerkabinett der Ukraine, das Verfahren zur Freistellung von Wehrpflichtigen, die in der Liste der Wehrpflichtigen während des Kriegsrechts aufgeführt sind, dahingehend zu ändern, dass Steuerpflichtige, die in der Liste aufgeführt sind, automatisch bis zu 25 % ihrer wehrpflichtigen Arbeitnehmer freistellen können.

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