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11. Oktober 2021

Großinvestoren in der Ukraine: Begleitung und Machbarkeitsstudien

Einleitung
1. Anforderungen an Machbarkeitsstudien für Investitionsprojekte
2. Begleiteinrichtung für Investoren
3. Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung für Investitionsprojekte

 

Im August 2021 hat die ukrainische Regierung, das Ministerkabinett der Ukraine, alle Regelungen verabschiedet, die zur Implementierung des ukrainischen Gesetzes über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang (weiter nur „Gesetz“) nötig sind.

Es wurden vor allem die Anforderungen an Machbarkeitsstudien für Investitionsprojekte festgelegt; es wurde dabei die Begleiteinrichtung für Investoren bestimmt; und es wurde auch eine Methodologie für die Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung zur Umsetzung von Investitionsprojekten bestätigt.

1. Anforderungen an Machbarkeitsstudien für Investitionsprojekte

Machbarkeitsstudien für Investitionsprojekte von beträchtlichem Umfang werden durch Antragsteller beim ukrainischen Wirtschaftsministerium in ukrainischer Sprache eingereicht, und zwar in einfacher Ausfertigung in Papierform sowie als PDF-Datei in elektronischer Form oder in elektronischer Form über das einheitliche staatliche Webportal für elektronische Dienstleistungen (falls technisch möglich). Der Antragsteller haftet für die Zuverlässigkeit der eingereichten Informationen.

Der Antragsteller ist berechtigt, die in der Machbarkeitsstudie enthaltenen Informationen als vertrauliche zu bezeichnen, wobei er die Verbreitung dieser Informationen bei der Begutachtung des Investitionsprojekts erlauben muss.

Eine Machbarkeitsstudie muss folgende Projektinformationen enthalten:

  • Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie;
  • Beurteilung der technischen Machbarkeit des Projekts und Beschreibung seiner technischen Lösungen;
  • Höhe der Investitionen von beträchtlichem Umfang und vorkalkulierte Unterhaltungskosten (Betriebskosten) für das Investitionsobjekt;
  • projektbezogene Rechtsanalyse;
  • Analyse von sozialen und wirtschaftlichen Kennwerten des Projekts und Beurteilung der sozialen Auswirkung des Projekts aufgrund der Kosten-Nutzen-Analyse;
  • Beschreibung des Marktumfelds;
  • Analyse der kommerziellen Attraktivität des Projekts;
  • Analyse der fiskalischen Auswirkung des Projekts (seines Nutzeffekts für den Staatshaushalt);
  • allgemeine Charakteristik der staatlichen Förderung sowie Beschreibung der Formen und der gesamten Höhe der staatlichen Förderung, die zur Projektumsetzung angeboten wird;
  • Analyse von Umweltschutzaspekten des Projekts;
  • Auflistung von ermittelten Projektrisiken, ihre Bewertung und Risikomanagement;
  • Dauer und Etappen der Projektumsetzung, primäre Beurteilung der Projektorganisation und -verwaltung;
  • Analyse der finanziellen Indikatoren und finanzielle Analyse des Projekts auf der Grundlage der Analyse seines finanziellen Modells.

Bei der Vorbereitung des Finanzmodells eines Projekts ist Folgendes zu berücksichtigen:

1) Cashflow-Modellierung, insbesondere aufgrund von folgenden Schätzwerten:

    • makroökonomische Indikatoren und Schlüsselparameter für langfristige Prognostizierung;
    • Bauzeit;
    • Schätzdauer der Projektumsetzung;
    • erwartete Daten des Projektstarts und der Gewinnerzielung;
    • Dauer der Geschäftstätigkeit (der Geschäftseinnahmen und -ausgaben sowie der Unterhaltungskosten);
    • steuerrechtliche und Buchhaltungsanforderungen, einschließlich der Zeiträume für Abschreibungen auf Vermögenswerte und aller vermutlich anwendbaren Steuern;

2) technische Projektdaten;

3) Angaben zu Kapital- und Geschäftskosten;

4) Angaben zu Erträgen mit Hinweis auf die Methode zur Tarif-/ Preisbildung für Produkte (Waren, Arbeiten, Dienstleistungen);

5) Finanzierungsangaben (Fremd- oder Eigenkapital).

2. Begleiteinrichtung für Investoren

Als bevollmächtigte Einrichtung zur Begleitung von Antragstellern und Großinvestoren bei der Vorbereitung und Umsetzung von Investitionsprojekten in der Ukraine sowie zur Förderung der Ausführung von speziellen Investitionsverträgen sowie zur Erfüllung sonstiger gesetzlichen Funktionen ist die staatliche Einrichtung „Büro für die Heranziehung und Förderung von Investitionen“ (weiter nur „Einrichtung“) festgelegt worden.

Die ukrainische Regierung verabschiedete weiterhin eine „Ordnung der Zusammenwirkung der bevollmächtigten Einrichtung mit Antragstellern, Großinvestoren, staatlichen Behörden, Organen der örtlichen Selbstverwaltung zu Fragen, die mit der Begleitung bei der Vorbereitung und der Umsetzung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang verbunden sind“ (weiter nur „Ordnung“). Diese Ordnung bestimmt den Mechanismus der Zusammenwirkung, die kostenlos sein muss und auf den Grundsätzen der Rechtstaatlichkeit, der Nichtdiskriminierung, der Offenheit und der Transparenz beruht.

Die Einrichtung sowie Antragsteller und Großinvestoren haben die Möglichkeit:

  • ein Memorandum über die Zusammenarbeit zu unterzeichnen, so dass ein organisatorischer, Informations- und Beratungsbeistand bei der Projektvorbereitung und -umsetzung geleistet werden kann;
  • einen Vertrag über die Geheimhaltung der vertraulichen Information bei der Projektvorbereitung und -umsetzung abzuschließen.

Das ukrainische Außenministerium, der Ministerrat der Autonomen Republik Krim, die staatlichen Gebietsverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen in Kyiv und Sewastopol:

1) informieren die Einrichtung über potentielle Antragsteller;

2) leisten ihren Beistand bei der Durchführung von Maßnahmen zur Heranziehung von potentiellen Antragstellern für die Umsetzung von Projekten;

3) beliefern die Einrichtung mit Informationen, die zur Ausübung ihrer Begleitfunktionen nötig sind.

Der Ministerrat der Autonomen Republik Krim, die staatlichen Gebietsverwaltungen sowie die Stadtverwaltungen in Kyiv und Sewastopol liefern auch Informationen über die im Staatseigentum befindlichen Grundstücke, die bei der Umsetzung von Investitionsprojekten in Eigentum bzw. zur Nutzung übergeben oder verpachtet werden können.

Organe der örtlichen Selbstverwaltung müssen die Einrichtung mit Informationen beliefern über:

1) potentielle Antragsteller, die an der Umsetzung von Investitionsprojekten in der Ukraine interessiert sind;

2) Grundstücke kommunalen Eigentums, die in Eigentum oder zur Nutzung bei der Umsetzung von Projekten übergeben (verpachtet) werden können;

3) Möglichkeiten zur Grundsteuerbefreiung sowie zur Herabsetzung von Grundsteuersätzen und Pachtraten für Grundstücke;

4) Möglichkeiten zur Übergabe zur Nutzung bzw. zur Verpachtung von Grundstücken kommunalen Eigentums, die durch einen speziellen Investitionsvertrag für die Umsetzung von Projekten bestimmt sind;

5) Beschaffung von Informationen, die für die Erstellung von Machbarkeitsstudien für Investitionsprojekte nötig sind;

6) Möglichkeiten zur Errichtung von anliegenden Infrastrukturobjekten, die zur Umsetzung von Investitionsprojekten nötig sind, aus Haushaltsmitteln der örtlichen Selbstverwaltung.

Die Einrichtung muss auch:

1) dem ukrainischen Wirtschaftsministerium über den Zustand der Begleitung von Investitionsprojekten fristgemäß berichten;

2) ihre Vorschläge, Empfehlungen und Aktionspläne zur Verbesserung der Vorbereitung von Investitionsprojekten vorlegen;

3) auf Anfragen zur Bereitstellung von zusätzlichen Informationen und/oder Unterlagen, die für die Begutachtung eines Projekts nötig sind, antworten.

In ihrer Zusammenwirkung mit Antragstellern und Investoren hat die Einrichtung:

1) potentielle Antragsteller über Möglichkeiten für die Vorbereitung und die Umsetzung von Investitionsprojekten zu informieren;

2) potentiellen Antragstellern und Investoren einen organisatorischen, Informations- und Beratungsbeistand bei der Vorbereitung von Projekten kostenlos zu leisten, darunter bei der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen und sonstigen Unterlagen;

3) zu folgenden Fragen zu beraten:

    • primäre Prüfung, ob das Projekt den gesetzlichen Anforderungen potentiell entspricht;
    • Suche nach potentiellen Investitionsobjekten sowie nach Grundstücken staatlichen oder kommunalen Eigentums, die zur Umsetzung von Projekten verwendet werden können;
    • Möglichkeiten zur Übergabe zur Nutzung bzw. zur Verpachtung von entsprechenden Grundstücken staatlichen oder kommunalen Eigentums, die aufgrund eines speziellen Investitionsvertrags zur Umsetzung von Projekten bestimmt sind;
    • Möglichkeiten zur Errichtung von anliegenden Infrastrukturobjekten, die zur Umsetzung von Projekten nötig sind, aus staatlichen Haushaltsmitteln sowie aus Haushaltsmitteln der örtlichen Selbstverwaltung sowie aus anderen gesetzlich zulässigen Quellen;

4) Treffen zu veranstalten und durchzuführen, darunter unter Beteiligung von Beamten aus staatlichen Behörden und aus Organen der lokalen Selbstverwaltung sowie von Antragstellern und Großinvestoren sowie von Vertretern von internationalen Organisationen und ausländischen Staaten;

5) auf Anfrage eines Antragstellers diesem einen organisatorischen, Informations- und Beratungsbeistand zu erbringen, und zwar bei der Weiterentwicklung des Entwurfs des speziellen Investitionsvertrags unter Beachtung von Bemerkungen der zuständigen Behörde.

3. Berechnung der Höhe der staatlichen Förderung für Investitionsprojekte

Die Höhe der staatlichen Förderung für einen Zeitraum von mehr als ein Jahr wird für jede gesetzliche Form der staatlichen Förderung nach der gesetzlich festgelegten Formel und unter Berücksichtigung des Diskontierungssatzes berechnet.

Der Diskontierungssatz für die Höhe der staatlichen Förderung wird bestimmt unter Berücksichtigung des Wertes der vom Staat aufgenommenen Kredite auf dem Niveau der aktuellen Rendite der langfristigen Auslandsanleihen mit der längsten Tilgungsfrist in der entsprechenden Währung zum Datum der Festsetzung des Diskontierungssatzes (es geht um das Datum der Erstellung der Machbarkeitsstudie für das Projekt) und, falls diese Wertpapiere nicht vorhanden sind, auf dem Niveau der Rendite der staatlichen Inlandsanleihen mit der längsten Tilgungsfrist vor der Tilgung zum Datum der Festsetzung des Diskontierungssatzes in der entsprechenden Währung.

Falls Wertpapiere für staatliche Auslands- und Inlandsanleihen in der entsprechenden Währung nicht vorhanden sind, wird die staatliche Förderung zu einem UAH-Gegenwert berechnet, wobei der offizielle UAH-Wechselkurs für die entsprechende Währung zum Berechnungsdatum in Anspruch genommen wird und der für UAH festgesetzte Diskontierungssatz anwendbar ist.

Bei der Berechnung der Gesamthöhe der staatlichen Förderung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die geplante Höhe von Investitionen von beträchtlichem Umfang nach einem Investitionsvertrag alle Mittel (eigene und/oder geliehene) einschließt, die in das Investitionsobjekt bei der Projektumsetzung während der Dauer des speziellen Investitionsvertrags investiert werden, und keine Reinvestitionen einschließt, die aus den Erträgen getätigt werden, die im Rahmen der projektbezogenen Geschäftstätigkeit erwirtschaftet wurden.

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