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1. Januar 2021

Gesetz über die Förderung von Großinvestoren in der Ukraine verabschiedet

1. Das neue Gesetz
2. Kriterien eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang
3. Formen der Förderung des Investors
4. Spezieller Investitionsvertrag
Abschluss eines speziellen Investitionsvertrags
Haftung im Rahmen eines speziellen Investitionsvertrags
5. Wer darf nicht gefördert werden?

 

Am 17. Dezember 2020 hat das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, das Gesetz über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang verabschiedet (im Weiteren nur „Gesetz“). Neben den Schwerpunkten der staatlichen Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang sowie der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bestimmt das Gesetz auch die Stimulierung der wirtschaftlichen Entwicklung von Regionen und das Wachstum der Konkurrenzfähigkeit der ukrainischen Wirtschaft.

In dem Gesetz wird eine neue Art des Investors definiert – ein Investor mit Investitionen von beträchtlichem Umfang und ein Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang. Es wird ferner eine Reihe von Präferenzen für solche Investoren vorgesehen; es werden auch Formen (Instrumente) für die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang festgelegt.

Gesetz über die Förderung von Großinvestoren in der Ukraine verabschiedet - DLF Rechtsanwaelte Ukraine

(Bitte klicken für Vollbild)

Das Gesetz sieht auch die Gründung einer speziellen Regierungsbehörde vor, die sich mit der Begleitung solcher Investitionsprojekte befassen wird, so dass solchen Investoren vom Projektanfang und im Laufe der Projektumsetzung Beistand geleistet werden kann.

Kriterien eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang

Gemäß dem Gesetz muss ein Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang allen folgenden Anforderungen entsprechen:

1. ein solches Projekt muss auf dem ukrainischen Territorium in den nachfolgenden Bereichen umgesetzt werden: Verarbeitungsindustrie (mit Ausnahme der Tätigkeit zur Herstellung und zum Absatz von Tabakwaren, Äthylalkohol, Wein- und Fruchtbrand sowie Alkoholgetränken); Gewinnung von Bodenschätzen zwecks ihrer weiteren Verarbeitung und Aufbereitung (mit Ausnahme von Stein- und Braunkohle, Rohöl und Erdgas); Behandlung von Abfällen; Transport; Lagerwirtschaft; Post- und Kurierdienstleistungen; Logistik; Bildung; Wissenschaft und wissenschaftlich-technische Tätigkeit; Gesundheitsschutz; Kunst; Kultur; Sport; Tourismus; Kurorte sowie Erholungs- und Freizeitgestaltung;

2. ein solches Projekt muss die Schaffung von mindestens 80 neuen Arbeitsplätzen sicherstellen, und zwar mit einem solchen Durchschnittslohn für Arbeitnehmer, dessen Höhe mindestens 15% die Höhe des Durchschnittslohns im jeweiligen Bereich in der Region, wo das Projekt umgesetzt wird, im vorigen Kalenderjahr übersteigt;

3. der Investitionsumfang in die Investitionsobjekte während der Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang muss einen Betrag überschreiten, der einem Betrag von 20 Mio. Euro gleichwertig ist;

4. ein solches Projekt muss einen Bau, eine Modernisierung, eine technische und/oder technologische Neuausrüstung der Investitionsobjekte, einen Erwerb von notwendigen Ausstattungen (Ausrüstungen) und Zubehörteilen vorsehen; es kann auch einen auf Kosten des Investors durchzuführenden Bau von anliegenden Infrastrukturobjekten vorsehen, die für die Umsetzung des Investitionsprojekts nötig sind;

5. die Dauer der Umsetzung eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang darf höchstens 5 (fünf) Jahre betragen.

Formen der Förderung des Investors

Das Gesetz schreibt vor, dass Investoren im Rahmen von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in folgenden Formen staatlich gefördert werden können:

  • Befreiung von der Körperschaftssteuer für fünf (5) Jahre sowie von der Entrichtung der Mehrwertsteuer und der Zollgebühr bei der Einfuhr von neuen Ausrüstungen;
  • Sicherung des Vorzugsrechts bei der Nutzung von Böden in staatlichem bzw. kommunalem Eigentum zur Umsetzung eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang. Es geht um die Übergabe zur Nutzung (Vermietung) von Böden in staatlichem bzw. kommunalem Eigentum mit der Entrichtung einer Bodennutzungsgebühr zu den Bedingungen, die in einem speziellen Investitionsvertrag festgelegt sind. Dabei kann dem Investor das Vorzugsrecht beim Erwerb der jeweiligen Böden und bei der Übernahme der jeweiligen Eigentumsrechte nach dem Ablauf der Gültigkeitsdauer des speziellen Investitionsvertrags eingeräumt werden;
  • Gewährleistung von auf staatliche und lokale Haushaltsmittel sowie durch andere gesetzliche Finanzierungsquellen durchzuführenden Bau-, Rekonstruktions-, Sanierungs-, Generalinstandsetzungsarbeiten für anliegende Infrastrukturobjekte (Autostraßen, Fernmeldeleitungen, Wärme-, Gas-, Wasser- und Energieversorgungsanlagen usw.), die für die Umsetzung eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang nötig sind (die staatliche Förderung in dieser Form kann erst ab dem 1. Januar 2022 geleistet werden).

Der gesamte Umfang der staatlichen Förderung muss in einem speziellen Investitionsvertrag festgelegt werden und darf 30% der geplanten Menge der beträchtlichen Investitionen im Rahmen eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang nicht überschreiten.

Spezieller Investitionsvertrag

Ein spezieller Investitionsvertrag kann auf eine von den Parteien vereinbarte Dauer, aber maximal auf 15 Jahre abgeschlossen werden. In einem solchen Vertrag muss die Frist der Umsetzung des Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang festgelegt werden, die maximal fünf (5) Jahre ab Vertragsabschluss betragen darf.

Die Informationen über den Gesamtumfang der staatlichen Förderung und den Umfang der tatsächlich geleisteten staatlichen Förderung im Rahmen eines speziellen Investitionsvertrags sind öffentlich zugänglich; diese werden ins Register von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang eingetragen und auf der offiziellen Webseite des Wirtschaftsministeriums der Ukraine veröffentlicht.

Abschluss eines speziellen Investitionsvertrags

Ein Antragsteller, der beabsichtigt, ein Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang umzusetzen und darin staatlich gefördert zu werden, hat folgende Unterlagen vorzubereiten und diese beim Wirtschaftsministerium der Ukraine einzureichen:

  • Antrag;
  • Unterlagen, die bestätigen, dass der Antragsteller den durch das Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Anforderungen zur Finanzlage entspricht und gleichzeitig nicht zu den Personen gehört, die nicht als Antragsteller auftreten dürfen;
  • technisch-wirtschaftliche Begründung für das Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang (mit der obligatorischen Erläuterung von sozialen Auswirkungen der Projektumsetzung), die in Übereinstimmung mit den durch das Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Anforderungen aufzustellen ist;
  • Entwurf eines speziellen Investitionsvertrags.

Das Investitionsprojekt von beträchtlichem Umfang ist durch das Wirtschaftsministerium innerhalb von sechzig (60) Kalendertagen ab der Einreichung der Unterlagen zu bewerten. Zur Bewertung eines Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang müssen das Kartellamt der Ukraine, das Finanzministerium der Ukraine, das Justizministerium der Ukraine, die Staatliche Ökologische Inspektion der Ukraine und das zuständige Organ der örtlichen Selbstverwaltung (wenn die staatliche Förderung zur Umsetzung des Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang durch ein solches Organ geleistet wird) obligatorisch herangezogen werden; es können auch andere staatliche Behörden je nach ihrem Zuständigkeitsbereich herangezogen werden.

Nach den Ergebnissen der Bewertung des Investitionsprojekts von beträchtlichem Umfang hat das Wirtschaftsministerium eine der folgenden Beurteilungen vorzubereiten:

1. eine Beurteilung über die Zweckmäßigkeit der Projektumsetzung und den Abschluss eines speziellen Investitionsvertrags. In diesem Fall ist der Entwurf des Vertrags zusammen mit dem Entwurf des Beschlusses über den Vertragsabschluss innerhalb von dreißig (30) Werktagen an das Ministerkabinett der Ukraine sowie an das zuständige Organ der örtlichen Selbstverwaltung, das als Vertragspartei auftreten wird, abzusenden. Innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab Erhalt des Entwurfs des Vertrags und des Beschlusses des zuständigen Organs der örtlichen Selbstverwaltung hat das Ministerkabinett der Ukraine seinen Beschluss über den Vertragsabschluss zu fassen.

2. eine Beurteilung über die Unzweckmäßigkeit der Projektumsetzung und die Ablehnung des Abschlusses des speziellen Investitionsvertrags. Eine solche Beurteilung kann gerichtlich eingeklagt werden.

Haftung im Rahmen eines speziellen Investitionsvertrags

  • der Antragsteller haftet gesamtschuldnerisch für eine Nichterfüllung bzw. eine mangelhafte Erfüllung des Vertrags durch den Investor;
  • keiner Entschädigung unterliegt ein entgangener Vorteil bei einer Vertragspartei im Zusammenhang mit der Nichterfüllung bzw. der mangelhaften Erfüllung von Vertragsverpflichtungen durch eine andere Partei;
  • wenn gerichtlich bzw. schiedsgerichtlich die Tatsache festgestellt worden ist, dass die Garantien für die Stabilität der Bedingungen für die durch den Investor bei der Umsetzung des Investitionsprojekts auszuübende Geschäftstätigkeit nicht eingehalten worden sind, ist der Investor berechtigt, die Entschädigung der von ihm getragenen Verluste zu verlangen, es sei denn, dass vertraglich etwas anderes bestimmt ist;
  • wenn der Antragsteller und/oder der Investor seine Verpflichtungen nicht oder mangelhaft erfüllt, ist das Ministerkabinett der Ukraine zur vorzeitigen einseitigen Vertragskündigung berechtigt. In diesem Fall ist der Investor verpflichtet, den ganzen Betrag der von der Besteuerung befreiten Geldmittel zu zahlen und dem Staat den Umfang der jeweils geleisteten staatlichen Förderung zu ersetzen;
  • wenn der Vertrag infolge der durch den Investor nicht erfüllten Verpflichtungen zum Investitionsumfang und/oder infolge der von ihm vertragsmäßig nicht eingehaltenen Fristen der Umsetzung des Investitionsprojekts gekündigt worden ist, ist der Investor verpflichtet, eine Geldbuße in Höhe des ganzen Betrags der geleisteten staatlichen Förderung zu zahlen. Darüber hinaus ist der Investor verpflichtet, alle Steuern und Gebühren zu entrichten, von deren Entrichtung er befreit war. Diese Vorschriften sind in dem Fall nicht anwendbar, wenn eine solche Nichterfüllung bzw. Nichteinhaltung dadurch verursacht worden ist, dass der Staat seine Verpflichtungen zur vertragsmäßig zu leistenden staatlichen Förderung verletzt hat oder dass Umstände höherer Gewalt eingetreten sind.

Wer darf nicht gefördert werden?

Die Umsetzung von Investitionsprojekten in den Bereichen von erneuerbaren Energien und Pflanzenbau sowie im Finanzbereich darf staatlich nicht gefördert werden.

Eine staatliche finanzielle Förderung darf insbesondere nicht beantragt werden durch:

  • Non-Profit-Organisationen,
  • juristische Personen, die keine Informationen über deren wirtschaftlichen Endbegünstigten offenbaren,
  • Unternehmen, die in Offshore-Finanzplätzen registriert sind, oder Unternehmen, in deren Grund- / Stammkapitalen über 50% von Aktien (Stammeinlagen) im Besitz von juristischen Personen sind, die in Offshore-Finanzplätzen registriert sind,
  • juristische Personen, die in der Russischen Föderation registriert sind, sowie juristische Personen, deren Aktien (Geschäftsanteile) sich im Besitz von wirtschaftlichen Endbegünstigten befinden, die in der Russischen Föderation ansässig sind.
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