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Erhöhung der Geldbußen für die Verletzung der Arbeitsgesetzgebung
Am 6. Dezember 2016 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz über die Änderungen der Arbeitsgesetzgebung der Ukraine angenommen, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist.
Dieses Gesetz ändert unter anderem Artikel 265 des Arbeitsgesetzbuches der Ukraine, der die Haftung für die Verletzung der Arbeitsgesetzgebung vorsieht.
So haften nach diesem Gesetz Unternehmen und Einzelunternehmer, die Lohnarbeit nutzen, im Wege einer Geldbuße:
- von 100 Mindestlöhnen (insgesamt ca. EUR 10.650,-) – in dem Falle, wenn ein staatlicher Inspektor für Arbeit nicht zur Überprüfung gelassen wird, wenn diese mit dem Ziel der Entdeckung von Arbeitnehmern mit nicht abgeschlossenen Arbeitsverträgen, der Auszahlung des Lohns ohne eine Berechnung und der Abführung des Sozialversicherungsbeitrages (sog. „Zahlung in Umschlägen“) durchgeführt wird;
- von 10 Mindestlöhnen (insgesamt ca. EUR 1.065,-) – für jeden Arbeitnehmer bei der Nichtbeachtung der staatlichen Mindestgarantien in der Bezahlung der Arbeit (z.B. für die Nichtdurchführung der Zahlung für die Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen);
- von 3 Mindestlöhnen (insgesamt ca. EUR 320,-) – für die Verletzung der festgelegten Fristen der Auszahlung des Lohns und von anderen Zahlungen, die von der Arbeitsgesetzgebung vorgesehen sind, von mehr als einem Monat an die Arbeitnehmer, für die Auszahlung des Lohns nicht in voller Höhe, für die Nichtzulassung der Inspektoren zur Durchführung der Überprüfung bei Fragen der Beachtung der Arbeitsgesetzgebung und der Schaffung von Hindernissen bei deren Durchführung;
- von 30 Mindestlöhnen (insgesamt ca. EUR 3.200,-) – im Falle des Zulassens eines Arbeitnehmers zur Arbeit ohne die Ausfertigung eines Arbeitsvertrages (Kontrakts), einer Zulassung eines Arbeitnehmers auf eine Teilzeitarbeit im Falle der Leistung der Arbeit zu der vollen Zeit, die in dem Unternehmen festgelegt ist, und der Auszahlung des Lohns (der Vergütung) ohne die Berechnung und die Zahlung des Sozialversicherungsbeitrages für die allgemeinverbindliche Sozialversicherung und ohne die Bezahlung der Steuern;
- von 10 Mindestlöhnen (insgesamt ca. EUR 1.050,-) – für jeden Arbeitnehmer in dem Falle der Nichtbeachtung der von dem Gesetz festgelegten Garantien und Vergünstigungen für die Arbeitnehmer, die für die Erfüllung der Verpflichtungen herangezogen werden, die von den Gesetzen der Ukraine “Über die Wehrpflicht und den Wehrdienst“, „Über den alternativen (nichtmilitärischen) Dienst“ und „Über die Mobilisierungsvorbereitung und die Mobilisierung“ vorgesehen sind;
- von einem Mindestlohn (ca. EUR 105,-) – für die Verletzung von anderen Erfordernissen der Arbeitsgesetzgebung als denen, die oben angeführt sind. Zu dieser Art der Strafe gehört auch die Strafe für die Nichtanzeige oder die nichtrechtzeitige Anzeige der Annahme eines Arbeitnehmers zur Arbeit.
Das Recht auf die Vornahme von Überprüfungen in Bezug auf die Beachtung der Bestimmungen der Arbeitsgesetzgebung und Auferlegung von Geldbußen auf die Arbeitgeber hat die Arbeitsinspektion, die Organe der örtlichen Selbstverwaltung und das Finanzamt der Ukraine (insbesondere zur Zahlung von Steuern).