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26. März 2020

Erhalten des Force-Majeure-Zertifikats in der Ukraine

Am 23. März 2020 vereinfachte im Hinblick auf die Situation, in die viele Unternehmen auf dem Territorium der Ukraine gerieten, sowie auf die vom Ministerkabinett der Ukraine eingeführte Quarantäne, die Industrie- und Handelskammer der Ukraine das Verfahren bei der Einreichung des Antrags und der Unterlagen zur Erhaltung des Force-Majeure-Zertifikats.

Um das Force-Majeure-Zertifikat zu erhalten, sind derzeit folgende Unterlagen erforderlich:

  • Antrag, der vom Leiter des Unternehmens unterzeichnet und mit dem jeweiligen Siegel (falls vorhanden) bescheinigt ist;
  • eine Kopie des Vertrags;
  • eine Kopie der Anordnung / Anweisung bezüglich der Notwendigkeit, die Tätigkeit auf der Grundlage der jeweiligen normativen Rechtsakte einzustellen; und
  • Benachrichtigung / Mitteilung für die andere Seite.

Für die Unterlagen im elektronischen Format gilt die E-Mail-Adresse: ucci@ucci.org.ua; die Unterlagen in Papierform sind an das Hauptbüro in der Stadt Kyiv und an 24 regionale Niederlassungen zu senden.

Die Unterlagen werden innerhalb von sieben Werktagen oder, soweit von einer natürlichen Person beantragt, innerhalb von einundzwanzig Tagen geprüft und beschieden.

Bemerkenswert ist, dass das Unternehmen berechtigt ist, sich an die Industrie- und Handelskammer zu wenden, um sich Force-Majore-Umstände bestätigen zu lassen und das jeweilige Zertifikat zu erhalten, sofern der Leistungstermin infolge der eingeführten Quarantäne bereits verletzt worden ist.

DLF Rechtsanwaelte Ukraine - Arbeitsverhaeltnisse - Abmilderung der Folgen der COVID-19 - aktualisiert Infographik

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