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22. Dezember 2025

Einwanderung in die Ukraine

Einleitung
1. Einwanderungsgenehmigung
2. Befristeter Aufenthaltstitel
3. Dauerhafter Aufenthaltstitel in der Ukraine

 

Das Grundprinzip des ukrainischen Migrationsrechts ist die Freizügigkeit eines Menschen und Bürgers, die auch sein subjektives Recht ist. Gemäß Artikel 33 der ukrainischen Verfassung hat jede Person, die sich rechtmäßig auf dem Territorium der Ukraine aufhält, das Recht auf Freizügigkeit, freie Wahl des Wohnsitzes und das Recht, das Territorium der Ukraine zu verlassen, mit Ausnahme der gesetzlich festgelegten Beschränkungen.

In Übereinstimmung mit der ukrainischen Gesetzgebung können ausländische Staatsangehörige nach dem festgelegten Verfahren in die Ukraine einwandern, um sich dort dauerhaft niederzulassen, zu arbeiten, zu studieren, ihre Familie zu vereinen usw.

Hier gibt es drei verschiedene Verfahren:

  1. Erlangung einer Einwanderungsgenehmigung,
  2. Beantragung eines befristeten Aufenthaltstitels in der Ukraine, und
  3. Erlangung eines dauerhaften Aufenthaltstitels in der Ukraine.

1. Einwanderungsgenehmigung

Eine Einwanderungsgenehmigung kann sowohl in der Ukraine als auch im Ausland bei einem ukrainischen Konsulat im Wohnsitzland des Ausländers beantragt werden. Einen Daueraufenthaltstitel können Ausländer jedoch nur in der Ukraine bei einer der territorialen Abteilungen des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine (ukr.: „DMS“) am Ort ihrer künftigen Anmeldung erhalten.

Die Einwanderungsgenehmigung für die Ukraine wird für bestimmte Kategorien von Einwanderern erteilt.

Zur ersten Gruppe gehören Personen, die unter die vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegte Einwanderungsquote fallen:

  • Wissenschaftler und Kulturschaffende, deren Einwanderung im Interesse der Ukraine liegt. Dies kann durch ein Ersuchen des ukrainischen Ministeriums für Kultur und Wissenschaft bezüglich der Unterstützung des Einwanderungsantrags aufgrund bedeutender Leistungen in Kultur und Wissenschaft bestätigt werden;
  • hochqualifizierte Fachleute und Arbeitnehmer, für die ein dringender Bedarf in der ukrainischen Wirtschaft besteht, können durch ein Diplom bestätigt werden, das bescheinigt, dass die Person über das erforderliche Qualifikationsniveau einer Fachkraft oder einer qualifizierten Arbeitskraft verfügt, deren Verfügbarkeit in der Ukraine begrenzt ist und deren Bedarf vom Ministerium für Sozialpolitik und Arbeit bestätigt wird;
  • Ausländer, die eine ausländische Investition in die ukrainische Wirtschaft in konvertierbarer Währung in Höhe von mindestens 100.000 USD (ca. 86.500 Euro) in Form von Aktien, Wertpapieren usw. getätigt haben, was durch entsprechende Dokumente bestätigt wird;
  • Ausländer, die Vollgeschwister, Großeltern, Enkel oder Enkelinnen von ukrainischen Staatsangehörigen sind;
  • Ausländer, die früher die ukrainische Staatsangehörigkeit besaßen, was in der Regel durch eine entsprechende Bescheinigung des Migrationsdienstes bestätigt wird;
  • Eltern, Ehepartner von Einwanderern und deren minderjährige Kinder – Kopien von Geburts- oder Heiratsurkunden sind erforderlich;
  • Ausländer, die sich seit drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Status einer Person, die Opfer von Menschenhandel geworden ist, ununterbrochen im Hoheitsgebiet der Ukraine aufgehalten haben;
  • Ausländer, die mindestens drei Jahre lang in den Streitkräften der Ukraine, dem staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine gedient haben;
  • Ausländer, die in den ukrainischen Streitkräften, dem staatlichen Sondertransportdienst oder der Nationalgarde der Ukraine gedient haben (unabhängig von der Dauer des Militärdienstes) und von militärärztlichen Kommissionen aus gesundheitlichen Gründen aufgrund von Krankheiten, Verletzungen (Traumata, Kontusionen, Verstümmelungen), die sie während der Ableistung des Militärdienstes erlitten haben, für wehrunfähig erklärt wurden; und
  • Ausländer, die in die Ukraine gekommen sind, um zu arbeiten oder einen Arbeitsvertrag (Gig-Vertrag) abzuschließen, in Niederlassungen und Vertretungen einer juristischen Person zu arbeiten oder zur Familienzusammenführung, vorausgesetzt, sie haben sich in den letzten fünf Jahren ununterbrochen auf der Grundlage eines befristeten Aufenthaltstitels in der Ukraine aufgehalten.

Die zweite Gruppe umfasst Personen, die für die Einwanderung außerhalb der Einwanderungsquote zuwandern können:

  • ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner seit mehr als zwei Jahren ukrainischer Staatsangehöriger ist, sowie Kinder und Eltern ukrainischer Staatsangehöriger;
  • ein Ehepartner, wenn der andere Ehepartner ein verstorbener ukrainischer Staatangehöriger – ein Soldat der Streitkräfte der Ukraine, anderer militärischer Formationen, die gemäß den Gesetzen der Ukraine gebildet wurden, des Sicherheitsdienstes der Ukraine, des Staatlichen Dienstes für Sonderkommunikation und Informationsschutz der Ukraine, der Nationalgarde der Ukraine, des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine, des Staatlichen Schutzdienstes der Ukraine, des Staatlichen Sondertransportdienstes, spezieller Ordnungskräfte oder Nachrichtendienste der Ukraine – war (unabhängig von der Dauer der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Ehe) – bei Beantragung einer Einwanderungsgenehmigung während der Dauer des Kriegsrechts und innerhalb von 6 Monaten nach dessen Beendigung oder Aufhebung;
  • Ausländer, die die Vormundschaft oder Pflegschaft für ukrainische Staatsangehörige innehaben oder unter der Vormundschaft oder Pflegschaft ukrainischer Staatsangehöriger stehen;
  • Ausländer, die das Recht haben, die ukrainische Staatsangehörigkeit aufgrund ihrer territorialen Herkunft zu erwerben;
  • Ausländer, deren Einwanderung im nationalen Interesse der Ukraine ist;
  • Auslandsukrainer sowie deren Ehegatten und Kinder bei gemeinsamer Einreise und Aufenthalt in der Ukraine; und
  • staatenlose Personen, die sich auf der Grundlage eines befristeten Aufenthaltstitels seit zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Anerkennung als staatenlos in der Ukraine aufhalten.

Bei Vorliegen der oben genannten Einwanderungsgründe muss ein ausländischer Staatsangehöriger Folgendes vorlegen:

  • Antrag auf Erteilung einer Einwanderungsgenehmigung,
  • drei Fotos (3,5 cm x 4,5 cm),
  • Original und Kopie des Ausweisdokuments (Reisepass),
  • Übersetzung der Passseite mit den persönlichen Daten ins Ukrainische,
  • ein Dokument, das den Wohnsitz der Person in der Ukraine und im Ausland bestätigt,
  • Informationen über die Familienzusammensetzung (Heirats- und Geburtsurkunden),
  • ein Dokument, das bestätigt, dass die Person nicht an chronischem Alkoholismus, Substanzmissbrauch, Drogenabhängigkeit oder einer der vom Gesundheitsministerium der Ukraine festgelegten chronischen Krankheiten leidet,
  • eine von der zuständigen Behörde des Staates des vorherigen Wohnsitzes oder seiner diplomatischen oder konsularischen Vertretung in der Ukraine ausgestellte Bescheinigung, die bestätigt, dass die Person nicht vorbestraft ist, und
  • ein Beleg über die Entrichtung der Staats- oder Konsulatsgebühr.

Alle von ausländischen Behörden ausgestellten Dokumente müssen ins Ukrainische übersetzt und legalisiert (apostilliert) werden.

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf eine Einwanderungsgenehmigung beträgt sechs Monate, wenn die Dokumente direkt in der Ukraine eingereicht werden, und ein Jahr, wenn sie im Ausland eingereicht werden.

2. Befristeter Aufenthaltstitel

Ein befristeter Aufenthaltstitel ist eine amtlich ausgestellte Bescheinigung, die das Recht eines ausländischen Staatsangehörigen bestätigt, sich unter bestimmten Bedingungen in der Ukraine aufzuhalten.

Das Recht, eine solche Genehmigung zu beantragen, haben nach ukrainischem Gesetz Personen, die zu einem der folgenden Zwecke in die Ukraine eingereist sind:

  • Erwerbstätigkeit in der Ukraine oder Unterzeichnung eines Gig-Vertrags (kurzfristiger Arbeitsvertrag);
  • Familienzusammenführung mit ukrainischen Staatsangehörigen;
  • Familienzusammenführung mit Personen, die einen befristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine haben;
  • Durchführung eines internationalen technischen Hilfsprojekts, das nach dem vorgeschriebenen Verfahren registriert wird;
  • Arbeit in einer religiösen Organisation (Verkündigung religiöser Überzeugungen, Durchführung religiöser Riten oder anderer kirchlicher Tätigkeiten);
  • Arbeit in Vertretungen und Zweigstellen von ausländischen Organisationen, Unternehmen oder Banken;
  • kulturelle, pädagogische, wissenschaftliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten;
  • Arbeit als Korrespondent oder Vertreter ausländischer Massenmedien;
  • Ausbildung;
  • Bereitstellung von medizinischer und rehabilitativer Hilfe auf ehrenamtlicher Basis durch medizinisches Personal und Rehabilitationsfachleute während des Kriegsrechts;
  • Durchführung internationaler technischer Hilfsprojekte, die nach dem festgelegten Verfahren registriert werden;
  • zum Gründer und/oder Gesellschafter und/oder wirtschaftlichen Eigentümer (Kontrollperson) einer in der Ukraine eingetragenen juristischen Person zu werden, wenn der Anteil am Stammkapital einer ukrainischen juristischen Person zum offiziellen Wechselkurs der ukrainischen Nationalbank am Tag der Investition aus dem Ausland mindestens 100.000 Euro beträgt;
  • Gewährung von Ausbildungshilfe (Schieß-, Taktik-, Sanitäts-, Funk-, Sprengstoff- und andere Ausbildungshilfe) für Einheiten der Streitkräfte der Ukraine, andere militärische Formationen, die gemäß den Gesetzen der Ukraine gebildet wurden, sowie für spezielle Ordnungskräfte und das ukrainische Innenministerium, die an der Anti-Terror-Operation (ATO) beteiligt sind und sich direkt in den betreffenden Einsatzgebieten befinden und/oder an der Durchführung von Maßnahmen zur Wahrung der nationalen Sicherheit und Verteidigung, zur Abwehr und Abschreckung einer bewaffneten Aggression der Russischen Föderation in den Regionen Donezk und Lugansk beteiligt sind, indem sie sich unmittelbar in den Gebieten der Anti-Terror-Operation aufhalten oder für Freiwilligenformationen, die zum Schutz der Unabhängigkeit, Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Ukraine gebildet oder selbst organisiert wurden, die zusammen mit den oben genannten Einheiten direkt an der Anti-Terror-Operation teilgenommen haben und deren Durchführung sichergestellt haben, indem sie sich während des Zeitraums ihrer Durchführung direkt in den ATO-Gebieten aufgehalten haben. Ebenso zählen dazu diejenigen, die an der Durchführung von Kampf- oder Dienstaufgaben der ATO und/oder Maßnahmen zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit und Verteidigung, der Abwehr und Abschreckung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation in den Regionen Donezk und Luhansk beteiligt waren; und
  • Bereitstellung schießtechnischer, taktischer, funktechnischer, sprengstofftechnischer, medizinischer und sonstiger Unterstützung für Einheiten der Streitkräfte und der Nationalgarde der Ukraine, einschließlich der Einheiten der Territorialverteidigung und der Freiwilligenformationen der territorialen Gemeinschaften, die sich unmittelbar in den Gebieten der Kampfhandlungen befinden bzw. befanden, sowie für Einheiten, die gemeinsam mit diesen mindestens sechs Monate lang an Kampf- oder Diensteinsätzen teilgenommen haben – für die Dauer des Kriegsrechts in der Ukraine.

Bei Vorliegen von Gründen für die Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels muss ein Ausländer der zuständigen Abteilung des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Reisepass oder ein Ausweisdokument mit einem Visum des Typs D (ein Langzeitvisum, das bei der Botschaft oder dem Konsulat der Ukraine im Land, dessen Staatsangehörigkeit der Ausländer besitzt, beantragt wird),
  • eine notariell beglaubigte Übersetzung der Passseiten mit den persönlichen Daten ins Ukrainische,
  • eine gültige Krankenversicherungspolice für die gesamte Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels sowie eine Kopie davon, und
  • ein Beleg über die Zahlung der Verwaltungsgebühr.

Die Liste der zusätzlich vorzulegenden Dokumente hängt vom Zweck der Einreise in die Ukraine bzw. der Erlangung eines Aufenthaltstitels ab, und zwar:

  • bei Erwerbstätigkeit – Vorlage einer zusätzlichen Genehmigung für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte (Arbeitserlaubnis) sowie einer Kopie davon;
  • bei Teilnahme an der Durchführung internationaler technischer Hilfsprojekte – Vorlage einer Kopie der vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine ausgestellten Registrierungskarte für das internationale technische Hilfsprojekt;
  • bei Teilnahme an der Tätigkeit von Zweigstellen, Abteilungen, Vertretungen und anderen Struktureinheiten öffentlicher (nichtstaatlicher) Organisationen ausländischer Staaten, die in der Ukraine registriert sind – Vorlage des Originals und einer Kopie der Bescheinigung über die Registrierung der Struktureinheit einer öffentlichen (nichtstaatlichen) Organisation eines ausländischen Staates in der Ukraine;
  • bei Arbeit in Filialen oder Vertretungen ausländischer Banken, die in der Ukraine registriert sind – Vorlage des Originals und einer Kopie der Akkreditierungsurkunde der Filiale oder Vertretung;
  • bei Studium – Vorlage eines Dokuments, das die Einschreibung in eine Bildungseinrichtung bestätigt (in der Regel eine interne Anordnung des Leiters bzw. Rektors) sowie eine Verpflichtung der Bildungseinrichtung, die Ausweisung zu melden;
  • bei medizinischer und rehabilitativer Hilfe auf ehrenamtlicher Basis als medizinisches Personal oder als Rehabilitationsfachkraft – Gesuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens oder anderen Unternehmen, Institutionen oder Organisationen, die Ausländer eingestellt haben, die die Anforderungen an Ausbildung und berufliche Qualifikationen erfüllen und über konsularisch beglaubigte oder mit einer Apostille versehene Dokumente über Ausbildung und einschlägige berufliche Qualifikationen verfügen. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsministerium über den Beschäftigungszeitraum dieser Personen informieren;
  • bei Gründern und/oder Gesellschaftern und/oder wirtschaftlichen Eigentümern (Kontrollpersonen) einer in der Ukraine eingetragenen juristischen Person – 1. eine von einem bevollmächtigten Amtsträger der juristischen Person beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde der juristischen Person, 2. eine schriftliche Verpflichtung der juristischen Person, den Staatlichen Migrationsdienst über den Verlust des Status eines Ausländers als Gründer, Gesellschafter oder wirtschaftlicher Eigentümer (Kontrollperson) der juristischen Person zu informieren, 3. weitere Dokumente je nach Art der ausländischen Investition:
    • die von einem bevollmächtigten Amtsträger der juristischen Person beglaubigten Informationen über die Höhe des Anteils des ausländischen Gesellschafters in Höhe von mindestens 100.000 EUR zum offiziellen Wechselkurs der NBU am Tag der Investition als Einlage in das Stammkapital, wenn die Investition in bar erfolgt;
    • eine von einem bevollmächtigten Amtsträger der juristischen Person beglaubigte Kopie der Frachtzollanmeldung für bewegliches Vermögen, das als Einlage in das Stammkapital einer juristischen Person übertragen wurde, sowie eine Kopie des Annahme- und Übergabeprotokollsüber dieses Vermögen, wenn die Investition in Form von Vermögenswerten erfolgt;
    • eine von einem bevollmächtigten Beamten der juristischen Person beglaubigte Kopie des Annahme- und Übergabeprotokollsüber bewegliches oder unbeweglichesVermögen, das als Einlage in das Stammkapital einer juristischen Person übertragen wurde, wenn die ausländische Investition in Form von Vermögen erfolgt, dieses Vermögen aber in der Ukraine erworben wurde; und
    • eine von einem bevollmächtigten Beamten der juristischen Person beglaubigte Depotaufstellung, wenn der Ausländer Aktionär einer in der Ukraine eingetragenen Aktiengesellschaft ist.

Nach Annahme der Dokumente durch den Beauftragten des Staatlichen Migrationsdienstes wird der Aufenthaltstitel innerhalb von spätestens 15 Tagen ausgestellt.

Nach Erhalt des Aufenthaltstitels muss sich der Ausländer innerhalb von 30 Tagen unter der in den bei der Migrationsbehörde eingereichten Dokumenten angegebenen Adresse anmelden.

3. Dauerhafter Aufenthaltstitel in der Ukraine

Der dauerhafte Aufenthaltstitel ist ein offizielles Dokument, das Ausländern oder Staatenlosen das Recht bestätigt, sich dauerhaft im Land aufzuhalten.

Er wird für einen Zeitraum von zehn Jahren ausgestellt und kann in den folgenden Fällen umgetauscht werden:

  • Änderung der im Aufenthaltstitel eingetragenen Angaben,
  • Feststellung eines Fehlers in den eingetragenen Angaben,
  • Ablauf der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels,
  • Unbrauchbarkeit des Aufenthaltstitels für die weitere Verwendung (der Aufenthaltstitel/das Foto weist Schäden auf, die eine visuelle Identifizierung der Person, das Ablesen des Nachnamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und -ortes, der Ausstellungsbehörde, der Unterschrift des Sachbearbeiters und des Ausstellungsdatums nicht zulassen; Schäden an der Seriennummer, die eine Feststellung der Einzelheiten des Aufenthaltstitels nicht zulassen; Berichtigungen; Schäden, die das Ablesen sowie die Änderung der Angaben auf dem kontaktlosen elektronischen Datenträger verhindern; Fehlen eines Teils des Aufenthaltstitels), und
  • Vollendung des 25. oder 45. Lebensjahres (wenn der Aufenthaltstitel keinen kontaktlosen elektronischen Datenträger enthält).

Um einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten, muss ein ausländischer Staatsangehöriger bei der für seinen Wohnort zuständigen Behörde des Staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine einen entsprechenden Antrag stellen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein gültiges Passdokument eines Ausländers (oder mehrere Passdokumente, falls der Ausländer die Staatsangehörigkeit (Nationalität) mehrerer Staaten besitzt (Mehrstaatigkeit), oder ein Dokument, das einen Staatenlosen ausweist, mit einem Visum des Typs D und einem Grenzübergangsstempel),
  • eine notariell beglaubigte ukrainische Übersetzung der Passseite mit den persönlichen Daten,
  • eine Kopie des Beschlusses über die Erteilung einer Einwanderungsgenehmigung,
  • Dokumente, die die Verfügbarkeit von Wohnraum in der Ukraine bestätigen, in dem sich die Person anmelden darf (z. B. Wohnungsauftrag, Eigentumsnachweis, Mietvertrag oder Untermietvertrag),
  • ein Beleg über die Zahlung der staatlichen Gebühr,
  • ein Beleg über die Bezahlung der Dienstleistungen des staatlichen Migrationsdienstes der Ukraine,
  • vier 3,5 x 4,5 cm große Fotos auf mattem Papier,
  • eine Kopie der von der Steuerbehörde ausgestellten Bescheinigung über die Identifikationsnummer (falls vorhanden), und
  • ein Auszug aus dem Register der territorialen Gemeinde (falls vorhanden).

Die Bearbeitungsfrist für einen Antrag auf Erteilung eines dauerhaften Aufenthaltstitels beträgt 15 Arbeitstage.

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