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25. Januar 2016

Einkauf von Arzneimitteln im Jahre 2016

Am 12. Januar 2016 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 396 vom 4. November 2015 über den Einkauf von Arzneimitteln und medizinischen Waren mit der Herbeiziehung von spezialisierten Organisationen in Kraft getreten, gemäß der im Jahre 2016 das Gesundheitsministerium der Ukraine verpflichtet ist, alle entsprechenden Einkäufe ausschließlich über internationale spezialisierte Organisationen durchzuführen.

Jetzt werden die Einkäufe von Arzneimitteln, medizinischen Waren und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen auf die Rechnung der Mittel des staatlichen Haushalts im vollen Umfang mit der Herbeiziehung von spezialisierten Organisationen, die Einkäufe durchführen, erfolgen.

Wir erinnern daran, dass im Jahre 2015 entsprechende Vereinbarungen mit drei solchen spezialisierten Organisationen, die den Kriterien entsprechen, die von dem Ministerkabinett der Ukraine bestimmt worden sind, abgeschlossen worden sind, und zwar insbesondere Kinderhilfsfonds der Vereinten Nationen (UNICEF), PROON und CrownAgents.

Nach der Überzeugung des Ministerkabinetts der Ukraine erlaubt es die Vorgehensweise des Einkaufs von Arzneimitteln und medizinischen Waren ausschließlich über internationale spezialisierte Organisationen, die Korruptionsrisiken bei der Durchführung von solchen Tenderprozeduren zu verringern und zur rechten Zeit einen Prozess des Einkaufs der für die Bevölkerung notwendigen und qualitativen Arzneimitteln und medizinischen Waren einzurichten.

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