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Das Regime der Durchführung von Valutaoperationen verbessert
Am 4. Juli 2015 hat die Nationalbank der Ukraine die Verordnung Nr. 427 vom 3. Juli 2015 veröffentlicht, deren Ziel die Vervollkommnung des Regimes ist, in dem die Kunden von Banken Valutaoperationen durchführen.
So wird in dieser Verordnung das Regime bestimmt, in dem diejenigen Kunden von Banken Valutaoperationen durchführen, die eine Steuerschuld haben, die im Ergebnis der Änderung des Regimes der Buchung der Vorschusseinzahlungen auf die Gewinnsteuer bei der Auszahlung von Dividenden zu Kosten der monatlichen Vorschusszahlungen für diese Steuer entstanden ist.
Jetzt haben diese Kunden von Banken die Möglichkeit, an die Bank nicht eine Bescheinigung des Finanzamtes der Ukraine über das Fehlen einer Steuerschuld einzureichen, sondern einen Brief des Organs des Finanzamtes der Ukraine über das Bestehen einer Verbindlichkeit bei dem Kunden, die infolge der Änderung des Regimes der Buchung der Vorschusseinzahlungen auf die Gewinnsteuer bei der Auszahlung von Dividenden auf das Zahlungskonto der monatlichen Vorschusszahlungen für diese Steuer entstanden ist.