1. Home
  2. /
  3. Nachrichten
  4. /
  5. COVID-19: Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer für einige Arzneimittel und medizinische Ausrüstungen in der Ukraine abgeschafft
25. März 2020

COVID-19: Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer für einige Arzneimittel und medizinische Ausrüstungen in der Ukraine abgeschafft

Am 20. März 2020 billigte das Ministerkabinett der Ukraine durch seine Verordnung Nr. 224 vom 20.03.2020 die Aufzählung der für die Vorbeugung gegen Entstehung und Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) notwendigen Arzneimittel, Medizinprodukte und medizinischen Ausrüstungen, die vom Einfuhrzoll und von der Einfuhrumsatzsteuer für die Zeit der COVID-19-Pandemie befreit werden.

Hierunter ist die Aufzählung solcher Arzneimittel und medizinischen Ausrüstungen:

  • COVID-19-Teste;
  • Beatmungsgeräte;
  • Fibrobronchoskope;
  • Sauerstoffdosierer mit Befeuchtungsgeräten;
  • mobile Röntgeneinrichtungen;
  • Paracetamol;
  • Insulin;
  • Lidocain;
  • Furosemidum;
  • Desinfektionsmittel;
  • Atemschutzgeräte;
  • Laryngoskope;
  • Spritzen;
  • Fahrtragen;
  • Chlorhexidin-Antiseptika;
  • Ethanollösungen.

DLF Rechtsanwaelte Ukraine - Zollrecht - Abmilderung der Folgen der COVID-19 - aktualisiert Infographik

Alle Nachrichten