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14. Juni 2021

Bodenreform in der Ukraine: Deregulierung im Bereich der Bodenverhältnisse

Am 24. Mai 2021 hat der ukrainische Präsident das Gesetz „Über die Änderung des Bodengesetzbuches der Ukraine und anderer Gesetzgebungsakte zur Entwicklung des Verwaltungssystems und zur Deregulierung im Bereich der Bodenverhältnisse” unterzeichnet.

Dieses Gesetz regelt unter anderem die Übergabe von Böden staatlichen Eigentums außerhalb von Siedlungen (mit Ausnahme von Böden, die dem Staat für die Ausübung seiner Funktionen notwendig sind) ins kommunale Eigentum von Dorf-, Ortschafts- und Stadträten.

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Unter den Neuregelungen des Gesetzes sind zu nennen:

  • Übergabe von Böden ins kommunale Eigentum von Dorf-, Ortschafts- und Stadträten. Als Böden im kommunalen Eigentum von territorialen Gemeinden gelten alle Böden staatlichen Eigentums, die außerhalb von Siedlungen innerhalb dieser territorialen Gemeinden liegen. Das Gesetz legt auch das Verzeichnis von Böden fest, die nicht ins kommunale Eigentum übertragbar sind;
  • Aufhebung der Notwendigkeit, den Verkauf von landwirtschaftlich nicht genutzten Böden im staatlichen und kommunalen Eigentum an Ausländer mit dem Ministerkabinett der Ukraine abzustimmen;
  • Ausschluss der Vorschrift, die für Ausländer und ausländische juristische Personen die Möglichkeit beschränkte, nicht bebaute und landwirtschaftlich nicht genutzte Böden außerhalb von Siedlungen zu erwerben;
  • Aufhebung der Institutionen für die staatliche Begutachtung der Bodennutzungsdokumentation sowie für die agrochemische Erfassung von Böden;
  • Aufhebung der Befugnisse des ukrainischen Parlaments zur Abstimmung der Änderung der Zweckbestimmung für besonders hochwertige Böden;
  • Übertragung von Befugnissen an Organe der lokalen Selbstverwaltung zur Änderung der Zweckbestimmung von Böden privaten Eigentums;
  • Einführung der Grundsätze „der einmaligen Berührung“ und „der stillschweigenden Zustimmung“ bei der Amtsprüfung der Bodenverwaltungsdokumentation und bei der Beurteilung von Böden im Sinne ihrer Kompatibilität mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften;
  • Aufhebung der staatlichen Begutachtung für die Bodenverwaltungsdokumentation.

Landwirtschaftlich genutzte Böden, die durch juristische Personen geerbt worden sind, die gemäß dem ukrainischen Bodengesetzbuch diese Böden nicht erben dürfen, müssen innerhalb eines Jahres veräußert werden.

Landwirtschaftlich genutzte Böden im privaten Eigentum können nur aufgrund von Kauf- und Schenkungsverträgen sowie von lebenslänglichen Erbpacht- und Erbverträgen, durch Austausch, durch Änderung des Satzungskapitals oder durch Zwangsvollstreckung veräußert werden.

Die Fläche eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im staatlichen oder kommunalen Eigentum, dessen Verpachtung bzw. Erbpacht zur Bodenversteigerung gestellt wird, darf 20 ha nicht überschreiten.

Grundstücke, die aus Böden im staatlichen und kommunalen Eigentum in eine ständige Nutzung übergeben wurden, können zum gesellschaftlichen und sonstigen Bedürfnis nach einem Beschluss der zuständigen Behörden entnommen werden. Die Entnahme von Grundstücken erfolgt mit einer schriftlichen Zustimmung der Bodennutzer und, soweit diese nicht vorliegt, auf dem gerichtlichen Wege.

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