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4. August 2015

Besonderheiten der Reklame für Bier als alkoholisches Getränk

Am 1. Juli 2015 ist das Gesetz der Ukraine «Über die Änderungen im Steuerkodex der Ukraine und anderen Gesetzen der Ukraine bezüglich der Steuerreform» vom 28. Dezember 2014 in Kraft getreten, durch das Bier zu den alkoholischen Getränken gezählt wurde. Entsprechend müssen bei der Reklame für Bier die Beschränkungen und Erfordernisse der geltenden Gesetzgebung der Ukraine über die Reklame berücksichtigt werden.

Durch die geltende Gesetzgebung über die Reklame ist es unter anderem verboten, alkoholische Getränke sowie die Schutzmarken für Waren und Dienstleistungen und andere Objekte des Rechts am geistigen Eigentum zu bewerben, unter deren Nutzung alkoholische Getränke produziert werden:

  • im Radio und im Fernsehen von 6 h bis 23 h;
  • auf den ersten und den letzten Seiten von Zeitungen, auf den Titelblättern von Zeitschriften und anderen Presseerzeugnissen, in allen Ausgaben für Kinder und für die Jugend, auf den Seiten für Kinder und für die Jugend von allen Presseerzeugnissen;
  • in allen Druckerzeugnissen der Masseninformation (außer spezialisierter Ausgaben);
  • in der Innenreklame;
  • in der Außenreklame;
  • mit der Hilfe von allen Aktionen und Veranstaltungen von Reklamecharakter (außer spezialisierter Ausstellungsveranstaltungen für alkoholische Getränke).

Ebenfalls sind die Verteilung und der Verkauf von jeglichen Waren unter der Nutzung von Schutzmarken für Waren und Dienstleistungen, von anderen Objekten des Rechts am geistigen Eigentum, unter deren Nutzung alkoholische Getränke produziert werden, verboten. Dies bedeutet, dass Markenreklame von Bier auf Regenschirmen, Eisschränken, Möbeln in einem Café etc. auch verboten ist.

Erlaubt ist das Sponsoring von Fernseh- und Radioübertragungen, von Theater- und Konzert- sowie Sport- und anderen Veranstaltungen mit der Nutzung von Schutzmarken für Waren und Dienstleistungen, unter denen alkoholische Getränke produziert werden.

Die Auftraggeber von alkoholischen Getränken sind in dem Regime, das von den Gesetzen der Ukraine vorgesehen wird, verpflichtet, für die Produktion und die Verbreitung von gesellschaftlicher Reklame über den Schaden des Missbrauchs von Alkohol nicht weniger als 5% von den Mitteln beizutragen, die sie für die Verbreitung von Reklame von alkoholischen Getränken in den Grenzen der Ukraine aufgewandt haben.

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