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4. Juni 2016

Auszahlung von Dividenden durch eine Aktiengesellschaft

Am 12. April 2016 hat die Nationale Kommission für Wertpapiere und den Fondsmarkt durch ihre Entscheidung Nr. 391 das Regime der Auszahlung der Dividenden durch eine Aktiengesellschaft bestätigt.

Gemäß diesem Dokument kann eine Aktiengesellschaft Dividenden nicht nur unmittelbar an ihre Aktionäre, sondern auch mit der Hilfe des depotführenden Instituts der Ukraine auszahlen. Die Art und Weise der Auszahlung wird auf der Hauptversammlung der Aktionäre beschlossen, und sie wird auf die ganze Ausgabe der Aktien der Gesellschaft angewandt.

Insbesondere werden die Dividenden unmittelbar den Aktionären in dem Regime ausgezahlt, das von dem Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft beschlossen worden ist, und zwar innerhalb einer Frist, die nicht überschreiten darf:

  • sechs Monate ab dem Tag, an dem die Hauptversammlung über die Auszahlung der Dividenden beschlossen hat – für die einfachen Aktien;
  • sechs Monate ab dem Ende des Geschäftsjahres – für die Vorzugsaktien.

Personen, die das Recht haben, Dividenden zu erhalten, sollen von der Gesellschaft über das Datum, den Umfang, das Regime und die Frist der Auszahlung informiert werden. Die Auszahlung kann über die volle Summe und in Teilen erfolgen. Die Auszahlung von Dividenden in Teilen wird gleichzeitig allen Personen gegenüber erfolgen, die das Recht haben, sie zu erhalten, und zwar proportional.

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