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Ausschüttung von Dividenden für 2016
Laut der Verordnung der Nationalbank der Ukraine vom 13. April 2017 Nr. 33 „Über die Änderung von einigen Gesetzgebungsakten der Nationalbank der Ukraine“ hat die Nationalbank der Ukraine im Einklang mit einer weiteren Lockerung der Devisenkontrolle die Ausschüttung von Dividenden für 2016 gebilligt und das Verfahren für die Ausschüttung vereinfacht.
Somit wird die Überweisung von Devisen an einen ausländischen Investor zur Repatriierung von Dividenden für gesellschaftsrechtliche Rechte / Aktien für die Jahre 2014-2016 in Höhe bis zu USD 5 Mio. innerhalb eines Kalendermonats erlaubt.
Darüber hinaus sind gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Änderung des Steuergesetzbuches in Bezug auf Verbesserung des Investitionsklimas in der Ukraine“ vom 21. Dezember 2016 seit dem 1. Januar 2017 die Dividenden, die durch die nicht-ansässigen Unternehmen, Institutionen für gemeinsame Investitionen und Unternehmen, die der Besteuerung mit der Körperschaftsteuer nicht unterliegen, berechnet und ausgeschüttet wurden, mit der Einkommenssteuer zu einem Satz von 9 Prozent zu versteuern.
Dabei muss beachtet werden, dass von den Dividenden auch eine Militärsteuer von 1,5 Prozent zu entrichten ist.