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Ausländische Investoren können Dividenden für die vorherige Jahren erhalten
Am 3. März 2018 ist die Verordnung der Nationalbank der Ukraine Nr. 19 vom 1. März 2018 „Über die Änderung von einigen Gesetzgebungsakten der Nationalbank der Ukraine“ in Kraft getreten. Ausländischen Investoren wurde die Möglichkeit eröffnet, die Dividenden aus Gesellschaftsanteilen oder Aktien für die vorherigen Jahre zu erhalten sowie ausländische Kredite und Darlehen in Fremdwährung vorzeitig zurückzuzahlen.
Ab sofort können ukrainische Unternehmen Dividenden in Fremdwährung in Höhe von bis zu 7 Mio. US-Dollar (oder im Gegenwert in einer anderen Fremdwährung) pro Monat an ausländische Investoren auszahlen, unabhängig von dem Zeitraum, für welchen diese Dividenden ausgeschüttet werden. Zuvor war für die Überweisung von Dividenden 2014-2016 ein Limit von 5 Mio. US-Dollar pro Monat und für die Dividenden für den Zeitraum bis einschließlich 2013 – ein Limit von 2 Mio. US-Dollar pro Monat festgelegt.
Die Nationalbank der Ukraine hat auch das Verzeichnis der Unternehmensgeschäfte erweitert, die dem zwingenden Verkauf von Deviseneinkünften nicht unterliegen. Daher ist die Verpflichtung zum zwingenden Verkauf von 50% der Deviseneinkünfte nicht auf die Mittel anzuwenden, die von einem gebietsansässigen Unternehmen in Form von ausländischen Krediten oder Darlehen zur Tilgung seiner anderen von den gebietsfremden Unternehmen oder ermächtigten Banken gewährten Fremdwährungsdarlehen aufgenommen wurden.
Darüber hinaus hat die Nationalbank die Möglichkeiten der vorzeitigen Rückzahlung ausländischer Kredite und Darlehen in Fremdwährung erweitert. Nun können inländische Darlehensnehmer Kredite und Darlehen im Rahmen eines Monatslimits von 2 Mio. US-Dollar pro einen inländischen Darlehensnehmer aufgrund von Kredit-/Darlehensverträgen, die über eine ermächtigte Bank abgewickelt werden, vorzeitig zurückzahlen.