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  5. Arbeitssicherheit und Brandschutz in der Ukraine
29. Juli 2023

Arbeitssicherheit und Brandschutz in der Ukraine

1. Allgemeine Vorschriften
2. Wer ist für den Arbeitsschutz verantwortlich?
3. Arbeitssicherheitsunterweisung
4. Ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmern
5. Finanzierung des Arbeitsschutzes
6. Erfassung von Unfällen
7. Haftung für Verstöße
8. Strafrechtliche Haftung
9. Ordnungswidrige Haftung
10. Brandschutz

1. Allgemeine Vorschriften

Die Arbeitssicherheit regeln das ukrainische Gesetz „Über den Arbeitsschutz“ (die Geltung dieses Gesetzes erstreckt sich auf alle juristischen und natürlichen Personen, die gemäß der Gesetzgebung Lohnarbeit verwenden, sowie auf alle Arbeitnehmer) und zahlreiche Durchführungsverordnungen (normative Rechtsakte zum Arbeitsschutz, Verordnungen des Ministerkabinetts der Ukraine, Hygienestandards, Anordnungen von Ministerien, die die Bestimmungen des Gesetzes „Über den Arbeitsschutz“ klarstellen).

Der Arbeitsschutz ist ein System rechtlicher, sozioökonomischer, organisatorisch-technischer, sanitärhygienischer und medizinisch-prophylaktischer Maßnahmen und Mittel zur Erhaltung des Lebens, der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit einer Person bei der Arbeitstätigkeit.

Laut der geltenden ukrainischen Gesetzgebung muss der Arbeitgeber beim Abschluss von Arbeitsverträgen (mit Ausnahme des Arbeitsvertrags für Telearbeit, Heimarbeit) den Arbeitnehmer gegen Unterschrift über die Arbeitsbedingungen und das Vorhandensein gefährlicher und schädlicher Produktionsfaktoren an seinem Arbeitsplatz informieren, die noch nicht beseitigt wurden, über mögliche Folgen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit und über die Rechte des Arbeitnehmers auf Leistungen und Entschädigungen für die Arbeit unter solchen Bedingungen gemäß der Gesetzgebung und dem Tarifvertrag.

Gleichzeitig darf einem Arbeitnehmer keine Arbeit angeboten werden, die nach ärztlichem Gutachten aus gesundheitlichen Gründen für ihn kontraindiziert ist. Zu einer Arbeit mit erhöhter Gefahr und solcher, die eine Berufsnachauswahl erfordert, dürfen Personen nur beim Vorliegen einer psychophysiologischen Untersuchung zugelassen werden.

2. Wer ist im Unternehmen für den Arbeitsschutz verantwortlich?

Der erste Schritt der Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen ist die Einrichtung eines entsprechenden Dienstes bzw. die Benennung einer zuständigen Person. Gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine muss ein solcher Dienst in einem Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern gemäß der Standardverordnung über den Arbeitsschutzdienst eingerichtet werden. Außerdem sollte eine Verordnung über den Arbeitsschutzdienst dieses Unternehmens entwickelt und die Struktur dieses Dienstes, seine Anzahl, Hauptaufgaben, Funktionen und Rechte seiner Arbeitnehmer festgelegt werden.

In Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern können die Aufgaben des Arbeitsschutzdienstes nebenberuflich (oder in Zusammenführung der Positionen) von Personen mit entsprechender Ausbildung wahrgenommen werden. Und in Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern können auf vertraglicher Basis externe Fachkräfte mit mindestens 3-jähriger Berufserfahrung und einer Ausbildung im Arbeitsschutz für die Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsschutzdienstes eingesetzt werden.

Die Pflicht des Arbeitgebers besteht darin, die im Gesetz „Über den Arbeitsschutz“ vorgesehenen Unterlagen zu erlassen. Diese müssen Regeln für die Arbeitsausführung und das Verhalten der Arbeitnehmer auf dem Unternehmensgelände, in Produktionsstätten, auf Baustellen und am Arbeitsplatz festlegen. Anweisungen und andere Dokumentationen zum Arbeitsschutz werden auf der Grundlage der Bestimmungen des Arbeitsschutzrechts, der Standardanweisungen und der technologischen Dokumentationen des Unternehmens unter Berücksichtigung der Art der Unternehmenstätigkeit und der spezifischen Arbeitsbedingungen in diesem von den Leitern der Strukturabteilungen erstellt.

3. Arbeitssicherheitsunterweisung

Vor Arbeitsbeginn eines neuen Arbeitnehmers ist der ukrainische Arbeitgeber verpflichtet, ihn gegen Unterschrift über die an seinem Arbeitsplatz vorliegenden Arbeitsbedingungen zu informieren. Darunter auch über alle noch nicht beseitigten gefährlichen oder schädlichen Produktionsfaktoren und über die möglichen Folgen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit des Arbeitnehmers sowie über mögliche Leistungen und Entschädigungen für die Arbeit unter solchen Bedingungen.

Darüber hinaus müssen alle Arbeitnehmer bei der Einstellung auf Kosten des Arbeitgebers eine Einführungsunterweisung, Schulung, Wissensprüfung, Erstunterweisung am Arbeitsplatz, Praktikum und den Erwerb von Fertigkeiten in sicheren Arbeitsmethoden absolvieren. Erst danach dürfen die Arbeitnehmer selbständig arbeiten. Die Einführungsunterweisung erfolgt durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Erstunterweisung – durch den direkten Vorgesetzten des Arbeitnehmers.

Zukünftig sollten wiederholte Unterweisungen mit den Arbeitnehmern durchgeführt werden (vierteljährlich bei Arbeiten mit hohem Risiko oder halbjährlich), der Rest außerplanmäßig (bei Änderungen der Arbeitsschutzvorschriften, Änderungen an der Ausrüstung usw. bei Verstößen eines Arbeitnehmers gegen die Regeln des Arbeitsschutzes) und gezielte Unterweisungen (insbesondere bei einmaligen, nicht fachbezogenen Arbeiten). Informationen zur Durchführung von Unterweisungen müssen in das entsprechende Buch eingetragen werden, beglaubigt durch die Unterschrift sowohl der Person, die die Unterweisungen durchgeführt hat, als auch der Person, die die Anweisungen bekommen hat.

4. Ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmern

Die ukrainische Gesetzgebung sieht vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, auf eigene Kosten für die Finanzierung zu sorgen und vorläufige (bei der Einstellung) und regelmäßige (während der Beschäftigung) ärztliche Untersuchungen von Arbeitnehmern zu organisieren, die schwere Arbeit verrichten, unter schädlichen oder gefährlichen Arbeitsbedingungen arbeiten oder von denjenigen, bei denen die Notwendigkeit einer Berufsnachauswahl besteht sowie obligatorische jährliche ärztliche Untersuchung von Personen unter 21 Jahren.

5. Finanzierung des Arbeitsschutzes

Für Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform, oder Einzelpersonen, die gemäß dem Gesetz Lohnarbeit verwenden, betragen die Kosten des Arbeitsschutzes mindestens 0,5 % des Lohnfonds des Vorjahres.

Die Arbeitsschutzkosten werden durch die Liste der Arbeitsschutzmaßnahmen und -mittel bestimmt, die durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine vom 27.06.2003 Nr. 994 genehmigt wurde. Diese Liste sieht insbesondere die Kosten für den Kauf der erforderlichen Literatur vor; Durchführung von Schulungen und Wissensüberprüfungen zu Fragen des Arbeitsschutzes für Beamte und andere Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit sowie Organisation von Vorträgen, Seminaren und Beratungen zu diesen Themen.

6. Erfassung von Unfällen

Der ukrainische Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Ermittlung der Unglücksfälle, Berufskrankheiten und Unfälle gemäß einem bestimmten Verfahren zu organisieren und zu erfassen. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer solchen Ermittlung muss der Arbeitgeber ein Protokoll in H-5- (wenn der Unfall als nicht produktionsbedingt anerkannt wird) oder H-1- Form (wenn er als produktionsbedingt anerkannt wird) erfassen. Eine der Kopien muss dem Opfer oder einer anderen interessierten Person spätestens drei Tage nach Abschluss der Ermittlungen ausgehändigt werden.

7. Haftung für Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Anforderungen

Wegen Verstoßes gegen die Gesetzgebung zum Arbeitsschutz und Nichterfüllung der Anordnungen von Beamten der Exekutivbehörden zur Arbeitsschutzaufsicht sind juristische Personen und Einzelpersonen, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung Lohnarbeit verwenden, nach dem gesetzlich festgelegten Verfahren zur Zahlung einer Geldbuße verpflichtet. Die Zahlung einer Geldbuße entbindet eine juristische Person oder eine natürliche Person, die gesetzesgemäß Lohnarbeit verwendet, nicht davon, die festgestellten Verstöße fristgerecht zu beseitigen.

Der Höchstbetrag der Geldbuße darf 5% des durchschnittlichen Monatslohnfonds des Vorjahres einer juristischen Person oder einer natürlichen Person, die gemäß dem Gesetz Lohnarbeit verwendet, nicht überschreiten.

Die ukrainische Gesetzgebung sieht vor, dass bei Verstößen gegen Gesetze und andere normative Rechtsakte zum Arbeitsschutz, bei der Schaffung von Hindernissen in der Tätigkeit von Beamten der staatlichen Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz sowie von Vertretern von Gewerkschaften, ihrer Organisationen und Verbände schuldige Personen gemäß dem Gesetz der disziplinarischen, ordnungswidrigen, materiellen und strafrechtlichen Haftung unterliegen.

8. Strafrechtliche Haftung

Das Strafgesetzbuch der Ukraine sieht u.a. eine Haftung für folgende Arten von Straftaten im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Arbeitsschutzvorschriften vor:

  • Verstoß gegen die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes;
  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften bei der Ausführung von Arbeiten mit erhöhter Gefahr.

Gemäß dem Strafgesetzbuch der Ukraine entsteht wegen Verstoß gegen die Anforderungen normativer Rechtsakte zum Arbeitsschutz durch einen Beamten eines Unternehmens, einer Institution, einer Organisation oder eines Einzelunternehmers, wenn dieser Verstoß zu einem Gesundheitsschaden des Opfers geführt hat, die Haftung in Form von:

  • einer Geldbuße von UAH 17.000 bis UAH 51.000 (umgerechnet ca. EUR 420 bis ca. EUR 1260) oder
  • Besserungsarbeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren oder
  • einer Freiheitseinschränkung für denselben Zeitraum.

Die gleiche Tat, wenn sie zum Tod von Menschen oder zu anderen schwerwiegenden Folgen geführt hat, wird bestraft:

  • mit Besserungsarbeit bis zu zwei Jahren oder
  • Freiheitsbeschränkung bis zu fünf Jahren oder
  • mit Freiheitsstrafe bis zu sieben Jahren, mit oder ohne Entzug des Rechts, bestimmte Positionen zu bekleiden oder eine bestimmte Tätigkeit für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren auszuüben.

9. Ordnungswidrige Haftung

Eine ordnungswidrige Haftung liegt vor, wenn entsprechende Verstöße ihrer Natur nach keine strafrechtliche Haftung nach sich ziehen.

Für ordnungswidrige Rechtsverletzungen im Bereich des Arbeitsschutzes und der Produktionssicherheit in der Ukraine wird in folgenden Fällen eine Verwaltungsverantwortung begründet:

  • Verstoß gegen die Anforderungen der Arbeits- und Arbeitsschutzgesetzgebung;
  • Verstoß gegen die Anforderungen gesetzlicher und anderer normativer Akte zur sicheren Arbeitsführung in der Industrie, etc.

Insbesondere wird durch die geltende ukrainische Gesetzgebung der Ukraine festgelegt, dass ein Verstoß gegen die Anforderungen gesetzlicher und anderer normativer Akte zum Arbeitsschutz die Verhängung einer Geldstrafe gegen Arbeitnehmer in Höhe von 68 UAH bis 170 UAH (umgerechnet ca. EUR 1,7 bis ca. EUR 4,2) nach sich zieht.

Für die gleiche Tat wird eine Geldstrafe von UAH 340 bis UAH 680 (umgerechnet ca. EUR 8,5 bis ca. EUR 17) gegen Beamte von Unternehmen, unabhängig von der Eigentumsform, und Einzelunternehmer verhängt.

Im Falle eines Verstoßes gegen das festgelegte Verfahren zur Meldung (Bereitstellung von Informationen) an das zentrale Exekutivorgan, das die staatliche Politik im Bereich des Arbeitsschutzes in der Ukraine umsetzt, über einen Arbeitsunfall wird eine Geldbuße gegen Beamte von Unternehmen, Einzelunternehmer, die Lohnarbeit verwenden, und gegen Einzelpersonen, die keinen Status eines Einzelunternehmers haben und Lohnarbeit verwenden, eine Geldbuße von UAH 340 bis UAH 680 (umgerechnet ca. EUR 8,5 bis ca. EUR 17) verhängt.

10. Brandschutz

Laut der ukrainischen Gesetzgebung ist Brandschutz die Verringerung des Risikos der Entstehung und Entwicklung von Bränden und der damit verbundenen Möglichkeit, Lebewesen, Sachwerten und der Umwelt Schaden zuzufügen.

Die ukrainische Gesetzgebung legt fest, was zu den Aufgaben und Verpflichtungen von Unternehmen im Bereich des Brandschutzes gehört. Zur Gewährleistung des Brandschutzes im Unternehmen gehören insbesondere die Umsetzung folgender Maßnahmen:

  • Durchführung einer Notfallrisikobewertung und Sicherstellung der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Brandschutzes;
  • Schulung der Mitarbeiter in Brandschutzvorschriften;
  • Durchführung von Objektschulungen und -übungen;
  • Durchführung von Brandschutzmaßnahmen auf eigene Kosten;
  • Schaffung und Nutzung materieller Reserven zur Vorbeugung und Beseitigung der Folgen von Notsituationen;
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Gewährleistung des Brandschutzes, Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, positiver Erfahrungen;
  • Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen der Gesetzgebung im Bereich des Brandschutzes sowie der Erfüllung der Anforderungen der einschlägigen Verordnungen, Beschlüsse und Anordnungen des zentralen Exekutivorgans;
  • Instandhaltung der Brandschutzmittel in gutem Zustand, Verhinderung ihres Missbrauchs;
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Implementierung automatischer Feuererkennungs- und Löschmittel;
  • Entwicklung und Genehmigung von Anweisungen und Erteilung von Anordnungen zu Fragen des Brandschutzes, Durchführung einer ständigen Kontrolle über deren Umsetzung.

Gemäß der ukrainischen Gesetzgebung müssen im Unternehmen bestimmte organisatorische und administrative Dokumente zur Brandverhütung erstellt und genehmigt werden.

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