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10. Januar 2016

Änderungen in der Prozedur der öffentlichen Einkäufe

Am 25. Dezember 2015 hat die Werchowna Rada ein Gesetz verabschiedet, gemäß dem staatliche Einkäufe in einem elektronischen Format abgewickelt werden. Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, das Assoziierungsabkommen zwischen der Ukraine und der EU im Bereich der Implementierung einiger EU-Richtlinien zu erfüllen.

So wird gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes ein System der elektronischen Einkäufe eingeführt, das einen schnellen Austausch von Dokumenten und Informationen und auch eine Offenlegung der Angebote aller Wettbewerber nach der Beendigung der Auktion in der offenen Ausschreibung gewährleisten soll. Das System soll auch ein Modell von elektronischen Einkäufen mit der Beteiligung des Staates und der privaten Unternehmen schaffen, wodurch das Niveau der Korruption während der Durchführung der entsprechenden Prozeduren herabgesetzt wird.

Außerdem ist die Durchführung von staatlichen Einkäufen mit der Anwendung von zwei Wettbewerbsprozeduren der Regulierung verbunden – dem offenen Wettbewerb und dem Wettbewerbsdialog, sowie auch einer Nicht-Wettbewerbsprozedur – der Verhandlungsprozedur eines Einkaufs. Die offenen Wettbewerbe werden mit einer zwingenden Durchführung einer Auktion für den niedrigsten Preis und unter der Berücksichtigung von nicht preisgebundenen Kriterien durchgeführt. Wenn der Auftraggeber keine notwendigen technischen und qualitätsmäßigen Charakteristika der Waren und Dienstleistungen oder auch nicht die Art und Weise der Dienstleistungen bestimmen kann, wird die Prozedur des Wettbewerbsdialogs angewendet, und dies auch in dem Falle, wenn für die Fassung einer optimalen Entscheidung über den Einkauf notwendigerweise Verhandlungen mit den Wettbewerbern durchgeführt werden müssen. Die Verhandlungsprozedur eines Einkaufs wird ohne eine vorherige Veröffentlichung durchgeführt, und es wird nur eine Mitteilung über die Absicht veröffentlicht, einen Vertrag abzuschließen, und zwar nach der Durchführung der Verhandlungen mit dem Teilnehmer der Prozedur.

Das Gesetz wird etappenweise in Kraft treten: ab dem 1. Januar 2016 werden die Bestimmungen des Gesetzes für alle zentralen Organe der exekutiven Gewalt und der exekutiven Subjekte, die in den bestimmten Bereichen tätig sind, in Kraft treten; und ab dem 1. Januar 2017 werden die Bestimmungen für alle sonstigen Auftraggeber in Kraft treten.

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