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2. Februar 2016

Änderungen der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien

Am 25. Dezember 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung „Über die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen“ angenommen, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.

Die Verordnung wurde mit dem Ziel der Dezentralisierung der Befugnisse bei der staatlichen Registrierung von juristischen Personen und Privatunternehmern, und auch der Rechte an Immobilien und deren Belastungen angenommen. Entsprechend dieser Dezentralisierung ist eine Übergabe von Befugnissen an die Organe der örtlichen Selbstverwaltung, der örtlichen staatlichen Verwaltung, den Notaren und den akkreditierten Personen vorgesehen, und zwar Befugnisse für die Erbringung von staatlichen Dienstleistungen in der Sphäre der staatlichen Registrierung von juristischen Personen und Privatunternehmern, und auch der Rechte an Immobilien und deren Belastungen (die staatliche Registrierung von gesellschaftlichen Organisationen bleibt bei den Organen der Justiz).

In Übereinstimmung mit der Verordnung hat das Ministerkabinett der Ukraine die nachfolgenden Ordnungen bestätigt:

  1. „Ordnung der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen“: diese Ordnung bestimmt die Bedingungen, die Grundlagen und die Vorgehensweise der Durchführung der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien, an Objekten der nichtbeendeten Bautätigkeit und deren Belastungen, das Verzeichnis der Unterlagen, die für deren Durchführung notwendig sind, etc., alles gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen»;
  2. „Ordnung der Zurverfügungstellung von Informationen aus dem staatlichen Register von Rechten an Immobilien“: diese Ordnung bestimmt die Bedingungen, die Grundlagen und die Vorgehensweise der Zurverfügungstellung von Informationen aus dem staatlichen Register von Rechten an Immobilien;
  3. „Ordnung des Zugangs zum staatlichen Register von Rechten an Immobilien“: diese Ordnung bestimmt die Bedingungen und die Grundlagen für den unmittelbaren Zugang von Amtspersonen von staatlichen Organen, den Organen der lokalen Selbstverwaltung, von Rechtsanwälten und Notaren zum staatlichen Register von dinglichen Rechten an Immobilien.

Die Verordnung sieht auch vor, dass ab dem 1. Januar 2016:

  • Anträge im Bereich der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen, die bis zum 1. Januar 2016 zur Entscheidung den Organen der staatlichen Registrierung von Rechten, die von dem Justizministerium errichtet worden sind, eingereicht worden sind, der Entscheidung durch die staatlichen Registratoren der Rechte an Immobilien des Justizministeriums innerhalb der Fristen und gemäß der Ordnung, die von der Gesetzgebung vorgesehen waren, die zum Tage der Einreichung solcher Anträge galt, unterliegen;
  • die Organe der staatlichen Registrierung von Rechten, die vom Justizministerium errichtet worden sind, bis zur Einstellung der Dienstleistungserbringung in der Sphäre der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen die Formierung und die Führung von Registerangelegenheiten gemäß der Gesetzgebung, darunter bei der Durchführung der staatlichen Registrierung der Rechte durch die Notare, sichern;
  • im Falle der Einstellung der Dienstleistungserbringung in der Sphäre der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen durch das Organ der staatlichen Registrierung von Rechten, das von dem Justizministerium errichtet worden ist, hat ein solches Organ gemäß der Entscheidung des Ministerkabinetts der Ukraine die Übergabe der Anträge, die bei ihm in der Sphäre der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen zur Entscheidung liegen, zu deren weiterer Entscheidung durch das Objekt der staatlichen Registrierung von Rechten mit einer obligatorischen Informierung des Antragstellers über eine solche Übergabe, und auch die so formierten Registrierungsangelegenheiten für deren weitere Führung gemäß der Gesetzgebung zu sichert.
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