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Abschaffung der speziellen Zölle für den Import von Pkw
Entsprechend der Mitteilung der Interbehördlichen Kommission für den internationalen Handel vom 10. September 2015 werden ab dem 30. September 2015 die speziellen Zölle für den Import von Pkw in die Ukraine abgeschafft (unabhängig vom Land ihrer Herkunft und des Exports), die im Jahre 2013 für eine Frist von drei Jahren eingeführt worden sind.
Somit werden seit dem 30. September 2015 weder der Satz eines speziellen Zolls für Pkw mit einem Benzinmotor mit einem Hubraum von 1 bis 1,5 Litern in Höhe von 2,15%, noch der Satz eines speziellen Zolls für Pkw mit einem Benzinmotor mit einem Hubraum von 1,5 bis 2,2 Litern in Höhe von 4,32% erhoben.