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11. September 2026

Ukrainisches Parlament beschließt Änderungen für Industrieparks

Am 2. September 2026 hat die Werchowna Rada der Ukraine den Gesetzentwurf Nr. 12117 zur Verbesserung der Funktionsweise von Industrieparks in zweiter Lesung und im Ganzen angenommen. Stand 3. September 2026 weist die offizielle Seite des Gesetzentwurfs den Status „Zur Unterzeichnung vorbereitet“ aus. Das Gesetz wurde noch nicht vom Präsidenten unterzeichnet oder veröffentlicht und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Bis dahin gilt die derzeitige Fassung des Gesetzes der Ukraine „Über Industrieparks“.

Dieser Kurzbeitrag richtet sich an ausländische und ukrainische Investoren, Produktionsunternehmen, Initiatoren und Verwaltungsgesellschaften von Industrieparks sowie an Rechts- und Finanzteams, die die Ansiedlung von Produktionskapazitäten oder die Umsetzung eines Investitionsprojekts in der Ukraine planen.

1. Was die Werchowna Rada geändert hat
2. Was das für Investoren bedeutet
Wie DLF helfen kann

1. Was die Werchowna Rada geändert hat

Für den Gesetzentwurf Nr. 12117 stimmten 270 Abgeordnete. Er sieht Änderungen am Gesetz der Ukraine „Über Industrieparks“ sowie an weiteren Rechtsakten vor.

Verwaltung des Industrieparks

Nach Angaben des Ausschusses der Werchowna Rada für wirtschaftliche Entwicklung grenzen die Änderungen die Funktionen der Beteiligten eines Industrieparks klarer voneinander ab und ermöglichen es dem Initiator, zugleich als Verwaltungsgesellschaft tätig zu sein.

Die Änderungen enthalten außerdem Vorgaben zur getrennten Rechnungslegung, zur Transparenz finanzieller Beziehungen und zur Offenlegung der Verwendung öffentlicher Mittel. Der Umfang dieser Anforderungen hängt vom Status und von der Tätigkeit des jeweiligen Beteiligten ab.

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Grundstücke und Infrastruktur

Die Änderungen präzisieren die Verfahren zur Vergrößerung oder Verkleinerung der Fläche eines Industrieparks, zur Übertragung des Eigentums an Grundstücken sowie zur Aufnahme eines Parks in das Register der Industrieparks oder zu dessen Ausschluss.

Die Änderungen sehen außerdem eine gesonderte Zweckbestimmung für Grundstücke in Industrieparks vor.

Zwischen den Grundstücken eines Industrieparks dürfen künftig auch Schutzwaldstreifen liegen, ohne dass dadurch die gesetzliche Anforderung verletzt wird, dass die Grundstücke aneinander angrenzen.

Staatliche Förderung

Die Änderungen ermöglichen Verwaltungsgesellschaften von Industrieparks den Zugang zum staatlichen Kreditprogramm „5-7-9“. Dadurch können sich zusätzliche Möglichkeiten zur Finanzierung der Infrastruktur und der Parkentwicklung ergeben. Ob eine Verwaltungsgesellschaft das Programm tatsächlich nutzen kann, hängt vom Inkrafttreten des Gesetzes und von den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Programmbedingungen ab.

Die Änderungen führen außerdem den Begriff des Öko-Industrieparks ein. Dieser Status kann bei der Planung von Produktionskooperationen sowie von Maßnahmen zur Energieeffizienz und Ressourcennutzung relevant sein. Die konkreten Kriterien und das Verfahren sollten anhand des veröffentlichten Gesetzestextes und der einschlägigen Durchführungsbestimmungen geprüft werden.

Zulässige Tätigkeiten und Energieinfrastruktur

Die Änderungen erweitern den Kreis der in Industrieparks zulässigen Tätigkeiten und Einrichtungen. Dazu gehören insbesondere die eigene Stromerzeugung, Energiespeichersysteme, Anlagen zur Nutzung alternativer Energiequellen, Ausbildungszentren, Gastronomieeinrichtungen und weitere unterstützende Infrastruktur.

Die Änderungen lockern außerdem die Voraussetzungen, unter denen Stromnetze von Industrieparks als kleine Verteilersysteme eingestuft werden können. Nach Inkrafttreten des Gesetzes entfällt die derzeitige Voraussetzung, dass die Anschlussleistung mindestens 1.000 kW beträgt und aus einem nach dem 27. Juli 2023 abgeschlossenen Netzanschluss resultiert.

2. Was das für Investoren bedeutet

Bei neuen Investitionsprojekten kann die Zusammenführung der Rollen von Initiator und Verwaltungsgesellschaft die gesellschaftsrechtliche Struktur und die Projektorganisation vereinfachen. Bei bestehenden Parks können die geänderten Verfahren in Bezug auf die Parkfläche, Grundstücksrechte und Registereinträge die Erweiterung des Parks, die Aufnahme neuer Teilnehmer und die Strukturierung von Infrastrukturrechten beeinflussen.

Der erweiterte Tätigkeitsrahmen und die neuen Vorgaben zur Energieinfrastruktur geben den Parkteilnehmern mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Energieversorgung und der unterstützenden Infrastruktur innerhalb des Parks.

Wie DLF helfen kann

Die Kanzlei DLF berät ausländische Unternehmen und Investoren bei der Planung und Umsetzung von Produktionsprojekten in ukrainischen Industrieparks. Unsere Beratung umfasst Gesellschaftsstrukturen, Grundstücke und Immobilien, staatliche Förderung, Verträge und Sanktionsrisiken. Zudem unterstützen wir bei der Aufnahme eines Parks in das Register. Zu den einschlägigen DLF-Praxisbereichen gehören Gesellschaftsrecht / M&A und Immobilienrecht.

Igor Dykunskyy, LL.M., Partner, Rechtsanwalt, DLF Rechtsanwälte

Kontakt: +380 44 384 24 54, info@dlf.ua.

Dieses Material dient der allgemeinen Information. Die Anwendung der beschriebenen Regelungen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und erfordert eine gesonderte rechtliche Prüfung.

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