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Normung der Waren und Erzeugnisse. Ein Schritt in Richtung EU
Mit der Verabschiedung des Gesetzes der Ukraine über die technischen Vorschriften und die Konformitätsbewertung vom 15. Februar 2015 hat das Parlament der Ukraine ein Dokument vorgestellt, mit dem die Erarbeitung, Ausgestaltung, Annahme und Anwendung technischer Vorschriften in der Ukraine geregelt werden soll. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist in erster Linie mit der Anpassung der nationalen Gesetzgebung und Normen an die EU-Richtlinien verbunden.
Die Erarbeitung technischer Vorschriften ist auf den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen, Tieren und Pflanzen, Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, Eigentumsschutz und die nationale Sicherheit gerichtet.
Die Erarbeitung, Annahme und Anwendung technischer Vorschriften wird aufgrund der im Abkommen der Welthandelsorganisation über den Abbau technischer Handelshemmnisse verankerten Grundsätze durchgeführt.
Im Gesetz werden die Vollzugsorgane, die für die Staatspolitik im Bereich der technischen Regelungen zuständig sind, ihre Befugnisse und Verfahren bestimmt. Das Gesetz umfasst die Verfahren in Zusammenhang mit der Erarbeitung technischer Vorschriften, ihrer Abstimmung, ihrer Konformitätsbewertung, der Veröffentlichung technischer Vorschriften und die Kontrolle ihrer Einhaltung.
Außerdem ist im neuen Gesetz die Gründung unabhängiger Organisationen vorgesehen, die die Konformität der Technologien bewerten sollen, sowie akkreditierte Versuchsanstalten, die für die Konformitätsbewertung in Betrieben zuständig sind.
Zu beachten ist auch, dass die in technischen Vorschriften bestimmten Waren entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Die Form und die Beschreibung der Kennzeichen werden vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegt.
Allgemein ist zu erwähnen, dass das Harmonisierungsverfahren der nationalen Gesetzgebung, bezüglich der Vorschriften, Regeln und Normen ziemlich langsam und kompliziert ist. Aus diesem Grund ist die Verabschiedung eines Gesetzes, das auf die Einordnung dieses Verfahrens gerichtet ist, maßgeblich. Das Gesetz bestimmt das Regelwerk für die Erarbeitung und Annahme technischer Vorschriften, legt die zuständigen Organisationen fest und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Systematisierung der technischen Regelung.
Die Verabschiedung des Gesetzes über die technischen Vorschriften und Konformitätsbewertung wird die Erfüllung des Europa-Abkommens über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte gewährleisten.
Das Gesetz tritt erst am 10. Februar 2016 in Kraft.