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2. November 2015

Teilweise Abschaffung der Devisenbeschränkungen

Am 23. Oktober 2015 ist die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine Nr. 718 vom 22. Oktober 2015 in Kraft getreten, die einige Devisenbeschränkungen, die durch die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine Nr. 581 vom 3. September 2015 festgelegt worden waren, abschafft.

So hat die Nationalbank der Ukraine den obligatorischen Verkauf von Einkünften in ausländischer Währung auf dem Interbankendevisenmarkt abgeschafft, wenn:

  • die Projekte auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union über die Teilnahme der Ukraine an internationalen Programmen der Europäischen Union durchgeführt werden;
  • die Projekte in der Form von Grants von internationalen Finanzorganisationen, deren Mitglied die Ukraine ist, zugunsten einer juristischen Person – eines Steuerresidenten, dessen Finanzierung auf die Rechnung von weiteren Grants und in den Organen der Leitung, an denen die Regierung der Ukraine teilnimmt, durchgeführt werden;
  • es um Einkünfte geht, die als eine finanzielle Absicherung (Garantieanlage) der Beteiligung eines Nichtansässigen in einer Auktion (einer Versteigerung) zur Privatisierung von staatlichem Eigentum auf die Rechnung des Organisators einer solchen Versteigerung (eines solchen Wettbewerbs) eingegangen sind.

Gemäß der Verordnung der Nationalbank der Ukraine Nr. 581 ist es bevollmächtigten Banken verboten, von der Kontrolle Exportoperationen von Kunden auf der Grundlage von Dokumenten über die Beendigung von Verpflichtungen durch die Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen in Devisen auszunehmen. In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Verordnung der Nationalbank der Ukraine Nr. 718 bezieht sich eine solche Anforderung nicht auf Operationen von Operatoren der Telekommunikation bei der Bezahlung von internationalen Telefondienstleistungen (des internationalen Roamings, des Zulassens des internationalen Internet-Verkehrs).

Es muss auch angemerkt werden, dass die Nationalbank der Ukraine der Durchführung der Registrierung von Änderungen in Kreditverträgen in ausländischen Devisen zugestimmt hat, wenn die Änderung des ursprünglichen Gläubigers mit dessen Liquidierung und des Zusammenschlusses mit einem neuen Gläubiger-Rechtsnachfolger verbunden ist. Die Nationalbank der Ukraine führt auch Registrierungen von Kreditverträgen durch, auf deren Grundlage ein Kredit einem Residenten-Schuldner mit der Beteiligung einer ausländischen Export-Import-Agentur gewährt wird.

Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine die Beschränkungen über die Ausgabe von Barmitteln in der nationalen Währung über Kassen und Bankautomaten abgeschafft. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung war das Ausmaß der Barmittel in der nationalen Währung auf UAH 300.000,00 pro Tag für einen Kunden beschränkt.

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