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2. September 2015

Einführung von zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Kapitalabflusses

Am 20. August 2015 wurde die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine angenommen, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung des Kapitalabflusses aus der Ukraine eingeführt wurden. Die Verordnung ist am 22. August 2015 in Kraft getreten.

Die Nationalbank der Ukraine hat angeordnet, dass die Registrierung von Änderungen in einen Vertrag über die Gewährung eines Kredits / eines Darlehens in ausländischer Währung an einen Residenten (außer einer bevollmächtigen Bank) von einem Nichtresidenten, die mit einem Wechsel des Gläubigers und / oder eines Schuldners über die Verpflichtung bezüglich dieses Kreditvertrages / dieses Darlehens verbunden sind, verboten ist.

Außerdem erstreckt sich das Verbot für die Registrierung auch auf Verträge über den Erhalt eines Kredits / eines Darlehens in ausländischer Währung durch einen Residenten von einem anderen Residenten im Falle der Abtretung eines Rechts der Forderungen aus diesem Kredit / Darlehen durch den Residenten-Gläubiger an einen Nichtresidenten.

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