1. Home
  2. /
  3. Insights
  4. /
  5. Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
4 Жовтня, 2016

Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine

Ausländer, die rechtmäßig in die Ukraine eingereist sind, sind berechtigt, sich in der Ukraine innerhalb der im Visum angegebenen Frist aufzuhalten. Falls ein Ausländer kein Visum für die Einreise in die Ukraine braucht, ist es ihm erlaubt, sich in der Ukraine 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufzuhalten, es sei denn, es ist eine andere Frist in einem internationalen Abkommen bestimmt. Staatsangehörige Deutschlands, Österreich und der Schweiz benötigen kein Visum für die Ukraine (bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen).

Ausländer, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage innerhalb einer 180-tägigen Frist in der Ukraine aufzuhalten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Unter einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung ist ein Dokument zu verstehen, das den Ausländer zum vorübergehenden Aufenthalt in der Ukraine berechtigt.

Die Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung erlaubt den Ausländern:

  • in die Ukraine für die Arbeitsbeschaffung einzureisen;
  • in die Ukraine für die Arbeit in Repräsentanzen ausländischer Unternehmen einzureisen;
  • in die Ukraine für die Arbeit in Niederlassungen oder Vertretungen ausländischer Banken einzureisen;
  • in die Ukraine für die Umsetzung von Projekten für die internationale technische Hilfe einzureisen;
  • in die Ukraine für die Verbreitung von Glaubenslehren, Vornahme von Amtshandlungen oder Ausübung anderer kanonischer Tätigkeit auf Einladung von Religionsgemeinschaften nach der Abstimmung mit der zuständigen Behörde einzureisen;
  • in die Ukraine für die Beteiligung an der Tätigkeit von Niederlassungen, Abteilungen und anderer Struktureinheiten der gesellschaftlichen (nichtstaatlichen) Organisationen anderer Staaten laut dem vorgeschriebenen Verfahren einzureisen;
  • in die Ukraine für die Ausübung der Kultur-, Wissenschafts- und Bildungstätigkeit aufgrund von internationalen Abkommen oder im Rahmen von speziellen Programmen einzureisen;
  • in die Ukraine als Journalist oder Vertreter von ausländischen Massenmedien einzureisen;
  • in die Ukraine zu Ausbildungszwecken einzureisen;
  • in die Ukraine mit dem Ziel der Vereinigung der Familie mit einem ukrainischen Staatsbürger / einer ukrainischen Staatsbürgerin oder der Eingehung einer Ehe mit einem ukrainischen Staatsbürger / einer ukrainischen Staatsbürgerin einzureisen;
  • nach Ablauf der Frist für einen Aufenthalt sich an die zuständige Stelle für Ausländer mit einem Antrag auf Erstellung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zu wenden.

Bei der Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung sind folgende Unterlagen beim zuständigen Migrationsdienst einzureichen:

  • ein formeller Antrag;
  • Reisepass oder Personalausweis des Ausländers mit einem Visum der Kategorie D (ein langfristiges Visum, das in Konsulaten der Ukraine zu beantragen ist), Kopie des Passes mit dem Visumvermerk sowie Kopie und Original der Migrationskarte (falls vorhanden);
  • Kopie des Reisepasses des Ausländers mit notariell beglaubigter Übersetzung ins Ukrainische;
  • Krankenversicherungsbescheinigung;
  • Bestätigung des Innenministeriums der Ukraine über das Fehlen von Vorstrafen;
  • vier Passbilder 3,5 х 4,5 cm auf Mattpapier;
  • Steuernummer des Ausländers (falls vorhanden) – eine mit der Unterschrift des Ausländers beglaubigte Kopie;
  • Quittungen zum Nachweis der Entrichtung der staatlichen Gebühr und der Bearbeitungsgebühr.

Die zusätzlich vorzulegenden Unterlagen hängen von den Gründen für die Beantragung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung ab. Bei der Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung infolge der Eingehung einer Ehe mit einem ukrainischen Staatsbürger / einer ukrainischen Staatsbürgerin sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  • ein Garantieschreiben des zukünftigen Ehemannes / der zukünftigen Ehefrau;
  • eine Einkommensbescheinigung des zukünftigen Ehemannes / der zukünftigen Ehefrau;
  • eine Ehebescheinigung.

Bei der Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsaufnahme ist eine Kopie der vom Arbeitsamt erteilten Arbeitserlaubnis einzureichen. Ab dem Zeitpunkt der Ausstellung einer solchen Aufenthaltsgenehmigung genießen Ausländer in Arbeitsverhältnissen die gleiche Rechtsstellung wie ukrainische Staatsangehörige. Ausländer, die von einem Investor aufgrund eines Vertrages zur Produktionsverteilung eingestellt wurden, müssen eine Kopie des Vertrages zur Produktionsverteilung sowie des Arbeitsvertrages mit der Angabe der Position einreichen.

Die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung wird innerhalb von 15 Tagen nach der Antragstellung ausgestellt, das Dokument muss vom Ausländer persönlich abgeholt werden. Die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung ist mit einem Vermerk des Migrationsdienstes im Passdokument des Ausländers verbunden.

Nach der Ausstellung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung muss sich der Ausländer unter der zuvor in Unterlagen angegebenen Adresse registrieren lassen. Die Registrierung kann von ihm persönlich oder von seinem bevollmächtigen Vertreter vorgenommen werden.

Die Registrierung des Ausländers unter der angegebenen Adresse muss innerhalb von 10 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ausstellung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung erfolgen. Bei der Überschreitung dieser Frist ist mit einer Geldbuße zu rechnen.

Zu den Gründen für die Verweigerung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung gehören unter anderem eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit sowie der Schutz der Gesundheit, Rechte und gesetzlichen Interessen der ukrainischen Bürger.

Die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung wird für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr mit dem Recht einer weiteren Verlängerung erteilt. Bei der Verlängerung der geltenden vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung werden dieselben Unterlagen eingereicht, wie dies bei der Beantragung der Fall ist. Die Unterlagen für die Verlängerung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung sind spätestens 15 Tage vor dem Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung einzureichen. Beim Versäumen dieser Frist ist der Ausländer verpflichtet, sich von seinem Wohnsitz abzumelden und die Ukraine zu verlassen.

Всі новини