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Vereinfachung von Geschäftsbedingungen
Am 05. April 2015 ist das Gesetz der Ukraine über die Vereinfachung der Geschäftsbedingungen in Kraft getreten. Die Verabschiedung dieses Gesetzes führt zu Änderungen in mehreren Rechtsakten und ist auf die Deregulierung der Geschäftstätigkeit in der Ukraine gerichtet.
Diese Änderungen sollen die ukrainische Gesetzgebung in einzelnen Gebieten in Einklang mit der Gesetzgebung der EU bringen. Diese Maßnahmen lassen hoffen, dass auf diese Weise die Position der Ukraine in der „Doing Business“ Liste der Weltbank deutlich verbessert wird.
Administrative Leistungen
Das Gesetz sieht eine Kürzung der Fristen für die Erbringung administrativer Leistungen bei der staatlichen Eintragung juristischer Personen vor. Außerdem können die Unterlagen an die Beamten der Selbstverwaltungsorgane oder Stellen für administrative Leistungen eingereicht werden. Die Anzahl solcher Stellen soll demnächst erhöht werden.
Die obligatorische Veröffentlichung der Information über die staatliche Eintragung, Auflösung, Änderung der Firma und des Sitzes der juristischen Personen in Druckmedien wurde abgeschafft. Von nun an werden solche Mitteilungen auf der offiziellen Webseite des Handelsregisters der Ukraine veröffentlicht.
Landwirtschaftlich genutzte Flächen
Im Agrarbereich sind ebenfalls einige Änderungen zu verzeichnen. Das Gesetz sieht eine Neuerung der rechtlichen Regelung für die Landpacht sowie die Förderung einer rationellen Verwendung der landwirtschaftlichen Flächen vor. Zu diesem Zweck wurde das Gesetz der Ukraine über die Landpacht vom 6. Oktober 1998 in Bezug auf die Übergabe des Grundstücks und der Form der Pacht geändert.
Ab sofort gilt laut dem Landpachtvertrag ein Grundstück als an den Pächter übergeben, sobald die Pachtrechte im entsprechenden Register eingetragen sind. Zuvor fand die Übergabe des Grundstücks aufgrund eines Übergabeprotokolls statt.
Die Mindestlaufzeit von Pachtverträgen landwirtschaftlicher Flächen, die für den Aufbau einer Landwirtschaftsproduktion, Farmwirtschaft, Landwirtschaft genutzt werden, beträgt jetzt sieben Jahre. Zuvor wurden die Fristen im Landpachtvertrag bestimmt und konnten niedriger sein.
Das Gesetz legt klare Anforderungen in Bezug auf die Form der Pachtzahlungen fest. Die Landpacht wird jetzt nur in Geldform bezahlt. Die Vertragsparteien können allerdings weiterhin auch die Verrechnung der Pacht in der Naturalform vereinbaren. In diesem Falle hat die Höhe der Pacht dem Marktwert der Waren/Naturalien zu entsprechen. Als Ausnahme gelten nur Grundstücke staatlichen oder kommunalen Eigentums, für die die Verrechnungen ausschließlich in Geldform vorgenommen werden können.
Andere Fragen
Das Gesetz schafft die bisher geltende obligatorische Registrierung von Franchiseverträgen ab.
Einem grundsätzlichen Verbot unterliegt jetzt die Beschlagnahme von elektronischen Informationssystemen (oder Teilen davon) und Datenterminalen der Kommunikationssysteme. Eine befristete Beschlagnahme elektronischer Informationssysteme und Datenterminale der Kommunikationssysteme ist nur bei einer unmittelbaren Verweisung im Gerichtsbeschluss zulässig. Rechtsschutzorgane sind nur berechtigt, die sich auf den elektronischen Informationssystemen befindlichen Informationen zu kopieren.
Es wurden ebenfalls Änderungen der Gebühren und Kosten in Bezug auf das Vollstreckungsverfahren verabschiedet.
Außerdem wurde das Verfahren der Umgestaltung und Neuplanung von Wohnungen vereinfacht. Die Eigentümer von Wohnungen sind grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, für die Umgestaltung und Neuplanung ihrer Wohnungen eine staatliche Genehmigung einzuholen. Das Gesetz legt das Verzeichnis der Arbeiten fest, die ohne entsprechende Genehmigung durchgeführt werden können. Nach der Fertigstellung dieser Arbeiten ist eine zu protokollierende Inbetriebnahme des Objekts nicht mehr erforderlich.