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1. April 2016

Schutz der Rechte der Investoren

Am 1. Mai 2016 tritt das Gesetz der Ukraine bezüglich des Schutzes der Rechte der Investoren in Kraft. Wie bereits angemerkt wurde, ist die Verabschiedung dieses Gesetzes auf die Stärkung des Schutzes der Rechte der Investoren in der Ukraine gerichtet.

Unter die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes gehört das Recht eines Klägers, von einer Gesellschaft den Ersatz seiner Kosten in Verbindung mit einem gesetzlichen Verfahren gegen eine Amtsperson einer Gesellschaft auf den Ersatz der der Gesellschaft verursachten Schäden zu verlangen. Außerdem wird das Institut einer Folgeklage eingeführt, die die Möglichkeit eines Minderheits-Aktionärs vorsieht, die Schäden in einem gerichtlichen Verfahren ersetzt zu verlangen, die der Gesellschaft zugefügt worden sind.

Mehr über das Gesetz der Ukraine bezüglich des Schutzes der Rechte der Investoren

 

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