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Schlichtungsverhandlung zur Integrierten Umweltgenehmigung in der Ukraine
Einleitung
1. Wann findet eine Schlichtungsverhandlung statt?
2. Zeitrahmen für die Anordnung einer Schlichtungsverhandlung
3. Teilnahme an der Schlichtungsverhandlung
4. Verfahrensbefugnisse des Umweltministeriums der Ukraine
5. Protokoll der Schlichtungsverhandlung
6. Bedeutung der Schlichtungsverhandlung
Am 8. August 2025 tritt in der Ukraine das vom Ministerkabinett der Ukraine am 28. Januar 2025 gebilligte Verfahren zur Durchführung einer Schlichtungsverhandlung zur Erteilung einer integrierten Umweltgenehmigung (nachstehend „IUG”, ukr. „IDD“) in Kraft (nachstehend „Verfahren”). Diese Durchführungsverordnung tritt gleichzeitig mit dem ukrainischen Gesetz „Über die integrierte Vermeidung und Verminderung der industriellen Umweltverschmutzung“ in Kraft, dessen Umsetzung sie dient.
Das Verfahren legt die Modalitäten für eine Schlichtungsverhandlung über die Erteilung (Änderung) einer IUG sowie das Verwaltungsverfahren für deren Aufhebung fest und definiert die Anforderungen an die Form und den Inhalt des Protokolls der Schlichtungsverhandlung. Damit führt das Verfahren einen wichtigen Mechanismus für die Einigung zwischen Unternehmen, Staat und Öffentlichkeit über die Bedingungen der IUG ein.
1. Wann findet eine Schlichtungsverhandlung statt?
Eine Schlichtungsverhandlung ist ein geregelter Kommunikationsmechanismus zwischen dem ukrainischen Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen (nachstehend „Umweltministerium“), Unternehmen, zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit. Das Umweltministerium ordnet eine Schlichtungsverhandlung in den folgenden Fällen an:
1) Abstimmung der Standpunkte der zuständigen Behörden bezüglich der Erteilung (Änderung) der IUG und ihrer Bedingungen;
2) Behandlung der Frage der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für eine Abweichung von den besten verfügbaren Techniken und Managementpraktiken;
3) auf Antrag des Anlagenbetreibers, der vor Ablauf der Frist für die Prüfung des Antrags auf Erteilung (Änderung) der IUG durch die zuständigen Behörden gestellt wird;
4) Festlegung der Bedingungen für die IUG, wenn die ausgeübte Tätigkeit oder der eingesetzte technische Prozess nicht in den Feststellungen zu den besten verfügbaren Technologien und Managementpraktiken enthalten ist oder wenn diese Feststellungen nicht alle potenziellen Umweltauswirkungen der Tätigkeit oder des Produktionsprozesses berücksichtigen;
5) ggf. Berücksichtigung der Ergebnisse der grenzüberschreitenden Konsultationen bei der Ausstellung (Änderung) der IUG oder bei der Beschlussfassung über die Ablehnung der Ausstellung (Änderung) der IUG;
6) auf Antrag des Anlagenbetreibers, der innerhalb von zehn Arbeitstagen ab dem Datum der Veröffentlichung des Beschlusses über die Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zum Widerruf der IUG gestellt wird; und
7) ggf. auf eigene Initiative.
Der Antrag des Anlagenbetreibers auf Abhaltung einer Schlichtungsverhandlung ist in beliebiger Form über das Einheitliche Staatliche Register für integrierte Umweltgenehmigungen einzureichen. Dabei ist der Kern der aufgeworfenen Fragen darzulegen.
2. Zeitrahmen für die Anordnung einer Schlichtungsverhandlung
Gemäß dem Verfahren hat das ukrainische Umweltministerium spätestens fünf Arbeitstage vor dem Tag der Schlichtungsverhandlung Folgendes zu veranlassen:
- es benachrichtigt die Teilnehmer der Schlichtungsverhandlung über deren Anordnung, und
- es veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Einberufung der Schlichtungsverhandlung auf der offiziellen Website des Umweltministeriums sowie im Register.
Wenn eine Teilnahme an der Schlichtungsverhandlung nicht möglich ist, müssen die Vertreter der Verhandlungsteilnehmer dies dem Umweltministerium spätestens drei Arbeitstage vor dem Termin mitteilen. In diesem Fall teilt das Umweltministerium den jeweiligen Vertretern der Teilnehmer spätestens am nächsten Arbeitstag nach Eingang der Mitteilung einen anderen Termin für die Schlichtungsverhandlung mit. Die Schlichtungsverhandlung darf nur einmal verschoben werden.
3. Teilnahme an der Schlichtungsverhandlung
Die Schlichtungsverhandlung findet in einem gemischten Format statt, d.h. sowohl online als auch direkt in den Räumlichkeiten des ukrainischen Umweltministeriums. Den Vorsitz führt ein Vertreter des Umweltministeriums. Er gibt den Grund für die Einberufung der Schlichtungsverhandlung sowie die Liste der zu besprechenden Themen bekannt.
An der Schlichtungsverhandlung beteiligen sich die Vertreter von:
- dem Umweltministerium der Ukraine;
- Anlagenbetreibern;
- zuständigen Behörden;
- Verwaltungsbehörden;
- lokalen Selbstverwaltungsbehörden; und
- der Öffentlichkeit.
4. Verfahrensbefugnisse des Umweltministeriums der Ukraine
Das Umweltministerium ist berechtigt:
1) eine Schlichtungsverhandlung anzuordnen:
- im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung (Änderung) der IUG – nach Ablauf der Frist für die Prüfung des Antrags durch die zuständigen Behörden, oder
- im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Aufhebung der IUG – spätestens am zehnten Arbeitstag nach Eingang des Antrags des Anlagenbetreibers auf eine Schlichtungsverhandlung oder nach Ablauf der Frist für die Einreichung eines solchen Antrags durch den Anlagenbetreiber – falls die Schlichtungsverhandlung auf Initiative des Umweltministeriums angeordnet wird;
2) Anlagenbetreiber, zuständige Behörden sowie Vertreter anderer Verwaltungsbehörden, lokaler Selbstverwaltungen und der Öffentlichkeit über die Einberufung der Schlichtungsverhandlung zu informieren, die
- im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung (Änderung) der IUG Anregungen und Vorschläge abgegeben haben, oder
- beim Umweltministerium einen Antrag auf Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zum Widerruf der IUG gestellt haben.
3) einen IUG-Entwurf zu erstellen und diesen über das Register als Teil des Verfahrens zur Erteilung (Änderung) der IUG zu veröffentlichen;
4) Bekanntmachungen über die Einberufung einer Schlichtungsverhandlung zu veröffentlichen;
5) eine Schlichtungsverhandlung durchzuführen, und zwar:
- spätestens zehn Arbeitstage vor Ablauf der Frist für die Erteilung (Änderung) der IUG oder der Ablehnung der Erteilung (Änderung) der IUG; oder
- innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Antrags des Anlagenbetreibers oder nach Ablauf der Frist für die Einreichung von Einwänden, Erläuterungen oder Informationen durch den Anlagenbetreiber (im Falle der Einberufung einer Schlichtungsverhandlung auf Initiative des Umweltministeriums);
6) ein Protokoll der Schlichtungsverhandlung zu erstellen und zu veröffentlichen.
5. Protokoll der Schlichtungsverhandlung
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Schlichtungsverhandlung wird ein Protokoll erstellt, das vom Umweltministerium vorbereitet wird. Das Protokoll enthält:
- Datum der Abhaltun;
- Namen des/der Vorsitzenden und der Teilnehmer/innen der Verhandlung;
- Tagesordnung;
- Inhalt der Besprechung der Tagesordnungspunkte und gefasste Beschlüsse;
- Stellungnahmen der zuständigen Behörden, anderer Verwaltungsbehörden, lokaler Selbstverwaltungsorgane und der Öffentlichkeit; und
- Stellungnahmen, Erklärungen und/oder Einwände des Anlagenbetreibers.
Darüber hinaus werden im Protokoll angegeben:
- Stellungnahmen des Umweltministeriums zu den in der Schlichtungsverhandlung behandelten Fragen,
- Stellungnahmen des Umweltministeriums zu den Fragen, in denen die Teilnehmer der Schlichtungsverhandlung keine Einigung erzielt haben und die durch dessen Beschluss geregelt werden, und
- Beschlüsse, die infolge der Schlichtungsverhandlung zu jedem der zur Diskussion und Abstimmung vorgelegten Punkte gefasst wurden.
Das Protokoll der Schlichtungsverhandlung kann in Papier- oder elektronischer Form erstellt werden und ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. Das Umweltministerium der Ukraine veröffentlicht das Protokoll spätestens drei Arbeitstage nach der Schlichtungsverhandlung im Register.
6. Bedeutung der Schlichtungsverhandlung
Die Schlichtungsverhandlung ist ein entscheidender Schritt im Verfahren zur Erteilung oder Änderung einer IUG. Ohne die Beteiligung des Unternehmens können unrealistische Normen, teure technische Anforderungen oder verkürzte Modernisierungsfristen festgelegt werden. In der Schlichtungsverhandlung hat das Unternehmen die Möglichkeit, die endgültigen Bedingungen der Genehmigung zu beeinflussen, bevor diese erteilt wird.
Wenn ein Verwaltungsverfahren eingeleitet wird, um eine bereits erteilte IUG zu widerrufen, ist die Schlichtungsverhandlung die letzte Chance, deren Beibehaltung zu verteidigen. Ohne die Teilnahme des Unternehmens wird die Entscheidung ohne Berücksichtigung seiner Argumente getroffen.
Die Schlichtungsverhandlung ist also kein bloßer Formalakt, sondern ein funktionales Instrument zum Schutz der Unternehmen im neuen Umweltregulierungssystem. Eine aktive und rechtlich geprüfte Teilnahme an diesem Verfahren verringert Regulierungsrisiken, vermeidet ungerechtfertigte Kosten und gewährleistet eine nachhaltige Unternehmenstätigkeit im Einklang mit den Grundsätzen der Umweltverantwortung.
Um die Möglichkeiten der Schlichtungsverhandlung effektiv zu nutzen, ist es ratsam, spezialisierte Experten – Technologieexperten, Juristen und Umweltschützer – einzubeziehen und im Vorfeld eine fundierte Position des Unternehmens vorzubereiten.