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Privatisierung soll ausländische Investoren anlocken
Das seit langer Zeit in der Ukraine angekündigte Privatisierungsverfahren soll schon im Juli 2016 auf den Weg gebracht werden. Die Dringlichkeit dieses Verfahrens ist zum einen mit der Knappheit an Mitteln in der ukrainischen Staatskasse, und zum anderen mit der Notwendigkeit verbunden, die Effizienz des Managements in den vom Staat geführten Unternehmen zu steigern. Das gesamte Privatisierungsverfahren in der Ukraine verläuft unter der Aufsicht der europäischen Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, die Korruptionsfälle zu vermeiden und das Verfahren möglichst transparenter zu machen.
Nach der Übergabe der derzeit staatlich geführten Unternehmen in private Hände sollen diese effizienter werden, denn wie bekannt ist der Staat ein schlechter Manager der Unternehmen mit komplizierten Prozessen. Einerseits wird der Staat die schlecht geführten Unternehmen los, andererseits wird das erwirtschaftete Geld in die Staatskasse fließen.
Für die Privatisierung in der Ukraine ist der Fonds für das Staatseigentum der Ukraine verantwortlich. Der Fonds hat vor, in den kommenden Jahren insgesamt 450 Objekte zu privatisieren. Nach Angaben der ukrainischen Politiker sollte dies schon in diesem Jahr passieren. Unter den 450 Privatisierungsobjekten sind 70 große und mittelständische Unternehmen, die besonders für die ausländischen Investoren von Interesse sein könnten. Diese Unternehmen sind in allen Bereichen der ukrainischen Wirtschaft vertreten.
Zu den Privatisierungsobjekten, die ein besonderes Interesse unter den Investoren auslösen, sind das Düngermittelwerk OPZ in Odessa, die staatliche Branntweinbrennerei „Ukrspyrt“ und regionale Energieversorger. Das sind die Objekte, von denen die Ukraine das meiste Geld durch die Privatisierung erwirtschaften will.
Die Versteigerung für die Privatisierung des Düngermittelwerks OPZ in Odessa findet am 26. Juli 2016 statt. Zu erwerben sind 99,567% des staatlichen Pakets der Aktien. Der Anfangswert beträgt ca. USD 500 Mio. Laut den Auktionsbestimmungen sollen mindestens zwei ausländische Beteiligte registriert sein.
Für die Verbesserung des Privatisierungsverfahrens hat das ukrainische Parlament schon Anfang dieses Jahres Änderungen zum Privatisierungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz vom 16. Februar 2016 wurde eine Reihe von Novellen in das Gesetz der Ukraine über die Privatisierung des Staatseigentums aufgenommen.
Zu den wichtigsten Bestimmungen, die von den Teilnehmern des Privatisierungsverfahrens in der Ukraine zu beachten sind, gehören die Bestimmungen über die Methoden der Privatisierung. Die im staatlichen Eigentum befindlichen Objekte können entweder aufgrund von Auktionen mit oder ohne Auflagen oder über die Börsen verkauft werden. Dabei ist die obligatorische Veräußerung des Aktienpakets der Aktiengesellschaft in Höhe von 5-10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft bereits aufgehoben worden.
Gleichzeitig ist auch zu beachten, dass die Vorbereitung zur Privatisierung und zum Verkauf der Privatisierungsobjekte mit der Heranziehung von Beratern durchgeführt wird. Die Heranziehung der Berater wird aufgrund eines vom Ministerkabinett der Ukraine festgelegten Verfahrens durchgeführt. Das Auswahlverfahren der Berater soll laut der neuen Fassung des Privatisierungsgesetzes den Prinzipien des Wettbewerbs, der Gleichheit, der Allgemeinzugänglichkeit, der Transparenz und Unabhängigkeit entsprechen. Das Gesetz setzt auch entsprechende Anforderungen an die Berater, die bei der Vorbereitung des Privatisierungsverfahrens und beim Verkauf der Privatisierungsobjekte herangezogen werden. Die Kompetenz und die Erfahrung des Beraters in ähnlichen Sachen ist der Schlüsselfaktor.
Die Entscheidung über die Heranziehung eines Beraters zum Privatisierungsverfahren und den Verkauf des staatlichen Eigentums wird von der Regierung getroffen. Zu den wichtigsten Aufgaben solcher Berater gehören das Sammeln und die Analyse der wirtschaftlichen, technischen und finanziellen Daten des Unternehmens, die Durchführung einer Wirtschaftsprüfung, die Restrukturierung der Schulden, die Vorbereitung der Unterlagen laut der Wettbewerbsgesetzgebung, die Suche nach Investoren etc.
Laut den Änderungen zum Privatisierungsgesetz wurde auch der Kreis der Personen definiert, die sich an der Privatisierung des Staatseigentums beteiligen dürfen. Dabei sollte beachtet werden, dass nicht alle ausländische Investoren in der Ukraine willkommen sind. Als Käufer dürfen keine juristischen Personen oder mit ihnen verbundene Personen auftreten, die in den von der ukrainischen Regierung anerkannten Aggressor-Staaten registriert sind. Mit diesen Bestimmungen soll vor allem den russischen Unternehmen Grenzen gesetzt werden. Auch Unternehmen aus denjenigen Staaten, gegen welche die Ukraine Sanktionen eingeführt hat, sind in ihrer Beteiligung am Privatisierungsverfahren staatlicher Unternehmen beschränkt.
Zu den weiteren Forderungen, die an die Käufer im Privatisierungsverfahren gestellt werden, ist die Offenlegung der wirtschaftlichen Endbegünstigten der Unternehmen, die Anteile an staatlichen Unternehmen erwerben. Auf solche Weise soll die Privatisierung transparenter werden, und es soll die Situation vermieden werden, in der wertvolle staatliche Aktiva an verbundene Personen billig verkauft werden.
Über das Verfahren und den Zeitpunkt der Einleitung des Privatisierungsverfahrens wird momentan viel diskutiert. Viele Experten sind der Meinung, dass man mit der Privatisierung großer Unternehmen noch abwarten sollte, denn wegen der derzeitigen wirtschaftlichen Lage in der Ukraine werde der Wert der staatlichen Aktiva unterbewertet. Aber es ist auch zu beachten, dass die Einleitung eines öffentlichen und transparenten Privatisierungsverfahrens mit der Heranziehung ausländischer Investoren nicht nur als Erzielung zusätzlicher Mittel in die Staatskasse angesehen werden soll. Ein musterhaftes Privatisierungsverfahren wird im Allgemeinen die Attraktivität der Ukraine für ausländische Investoren steigern und ein Symbol dafür werden, dass die Maßnahmen im Kampf gegen die Korruption wirksam eingesetzt werden.
Wenn die gesetzlich festgelegten Fristen in Betracht gezogen werden und die Schwierigkeiten bei der Privatisierung von großen Unternehmen und die Anzahl der Privatisierungsobjekte beachtet werden, ist es offensichtlich, dass sich die Entstaatlichung über Jahre hinziehen kann. Der Anfangswert in einer Auktion wird innerhalb von drei Monaten nach der Entscheidung der Regierung über die Privatisierung festgesetzt und das Privatisierungsverfahren einzelner Objekte kann über ein Jahr betragen.
Zusammenfassend muss man allerdings sagen, dass die Maßnahmen der ukrainischen Regierung, die im Bereich der Privatisierung des staatlichen Eigentums ergriffen werden, lobenswert sind. Die gesetzliche und organisatorische Basis, die vor der Privatisierung geschaffen wurde, ist ein effizientes Mittel für einen weiteren Fortschritt in der Sache. Das haben auch einzelne europäischen Institutionen bestätigt. Und man will davon ausgehen, dass die bevorstehende Privatisierung zahlreicher staatlicher Objekte ein Symbol für die Transparenz und Transformation des Staatsapparats sein wird und nicht wieder mit Korruptionsskandalen begleitet wird.