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Neue Kategorie von Angelegenheiten in der Wirtschaftsprozessordnung
Am 1. Mai 2016 ist das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung von einigen Gesetzen bezüglich des Schutzes der Rechte von Investoren“ in Kraft getreten. Das Gesetz sieht unter anderem Änderungen in der Wirtschaftsprozessordnung der Ukraine vor, durch die eine neue Kategorie von Angelegenheiten eingeführt wird, und zwar streitige Angelegenheiten zwischen wirtschaftlichen Subjekten und deren Amtspersonen über den Ersatz von Schaden, der von der Amtsperson der Gesellschaft durch ihre Handlungen hinzugefügt worden ist.
In diesem Zusammenhang wird als Kläger bei solchen Angelegenheiten das Unternehmen auftreten, in dessen Interesse die Klage eingereicht worden ist. Die Gesellschafter des Unternehmens werden das Recht haben, diese Klage im Namen des Unternehmens einzureichen, wenn die Summe ihrer Beteiligung mindestens 10 % des Grundkapitals des Unternehmens entspricht.
Die Aufnahme einer solchen Kategorie der Angelegenheiten in die Wirtschaftsprozessordnung der Ukraine wird einem effektiveren Schutz der Rechte dienen, auch der Rechte von ausländischen Investoren, weil der Missbrauch seitens der Direktoren oft zu deren Verletzungen geführt hat.