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Neue Anforderungen an Webseiten in der Ukraine: rechtliche Aspekte
Einleitung
1. Anforderungen an Sprachen auf Webseiten
2. Anforderungen an Inhalte auf Webseiten
3. Haftung
4. Was ist zu beachten?
Am 16. Juli 2022 tritt das geänderte ukrainische Gesetz über die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der ukrainischen Sprache als Staatssprache in Kraft, das die Verwendung der Staatssprache im Internet sowie der Sprachen von Schnittstellen in allen auf Waren installierten Computerprogrammen regelt. Demnach müssen Webseiten an die neuen Anforderungen angepasst werden.
In der Praxis kommt es oft vor, dass kommerzielle Webseiten nicht nur die Anforderungen zur Einhaltung der Staatssprache, sondern auch andere gesetzliche Vorschriften verletzen, so dass verschiedene Inhalte auf kommerziellen Webseiten gesetzeswidrig genutzt werden. Dies kann zu erheblichen Strafen für die Eigentümer solcher Webseiten führen und negative Reputationsrisiken für diese schaffen. Daher lohnt es sich, alle Inhalte auf Webseiten zu prüfen und bei Nichteinhaltung von wettbewerbs- oder werberechtlichen Vorschriften solche Verstöße rechtzeitig zu beseitigen.
1. Anforderungen an Sprachen auf Webseiten
Das ukrainische Verbraucherschutzgesetz sieht vor, dass Verbraucher berechtigt sind, notwendige, zugängliche, zuverlässige und rechtzeitige Informationen über Produkte (Waren, Werke oder Dienstleistungen), über deren Menge, Qualität, Angebote, deren Hersteller (Auftragnehmer, Verkäufer) in der Staatssprache (in der ukrainischen Sprache) zu erhalten, wenn solche Informationen auf Webseiten im Internet veröffentlicht werden.
Ab dem 16. Juli 2022 gilt Folgendes:
- jede Webseite, die sich im Besitz einer in der Ukraine registrierten Firma befindet, muss entsprechend angepasst werden. Eine solche Webseite muss über eine ukrainischsprachige Schnittstelle und eine ukrainische Version verfügen;
- alle Seiten in sozialen Medien (YouTube-Kanäle, Viber-Kanäle, Telegram-Kanäle usw.), die als Online-Vertretungen von in der Ukraine registrierten Firmen verwendet werden, sollen eine Basisversion in Ukrainisch haben, die für Benutzer in der Ukraine als Standard-Einstellung geladen werden muss. Die genannten Anforderungen gelten auch für informative Internetressourcen;
- die ukrainischsprachige Version der Online-Vertretung einer ausländischen Firma, die ihre Produkte in der Ukraine verkauft, kann weniger Informationen als die Hauptversion enthalten. Der Umfang solcher Informationen soll jedoch ausreichen, damit Benutzer aus der Ukraine den Geschäftszweck dieser Firma vollständig verstehen können;
- mobile Anwendungen von Firmen, die ihre Waren und Dienstleistungen in der Ukraine verkaufen, sollen eine Version ihrer Schnittstellen in Ukrainisch haben;
- Firmen, die ihre ukrainischen Verbraucher im Internet bedienen (Online-Shops, Online-Kataloge usw.), sollen über eine Vollversion in Ukrainisch verfügen, die als Hauptversion dient, die eine Höchstmenge an Informationen enthält und als Standard-Einstellung geladen wird.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass solche Informationen auf Webseiten und Seiten in sozialen Medien (YouTube-Kanälen, Viber-Kanälen, Telegram-Kanälen usw.) sowie in mobilen Anwendungen zusätzlich zur Staatssprache (Ukrainisch) auch in anderen Sprachen wiedergegeben werden können.
Dass die ukrainische Version bei einer kommerziellen Webseite fehlt, kann somit nach dem 16. Juli 2022 bedeuten, dass ihr Eigentümer das ukrainische Gesetz über die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der ukrainischen Sprache als Staatssprache verletzt.
2. Anforderungen an Inhalte auf Webseiten
Neben den gesetzlichen Anforderungen, die die Verwendung der ukrainischen Sprache auf Webseiten regeln, sind auch andere Inhalte zu erwähnen, deren Bestandteile als Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums gelten. Solchen Objekten muss eine ausreichende Aufmerksamkeit geschenkt werden, und es muss auch eine rechtliche Analyse deren kommerzieller Nutzung durchgeführt werden.
Es geht vor allem um folgende Inhalte:
- Texte, Artikel, Werbe- und Informationsanzeigen;
- Informationen über Sonderangebote, Wettbewerbe, Rabatte;
- grafische Darstellungen, Design;
- Spots, Videos, Musikbanner;
- Werbebanner;
- Abbildungen von Handelsmarken oder Slogans von anderen Rechtsinhabern;
- Abbildungen von Einzelpersonen oder Prominenten;
- personenbezogene Daten von Einzelpersonen usw.
Bei der Prüfung von Inhalten auf einer Webseite muss ein besonderes Augenmerk auf Informationen mit werblichem und informativem Charakter gelegt werden, vor allem darauf, ob solche Informationen Anhaltspunkte für unlauteren Wettbewerb aufweisen. Einer der häufigsten Verstöße gegen die ukrainischen Rechtsvorschriften zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb ist die Verbreitung von Informationen, die Verbraucher irreführen: es geht um Informationen, die unvollständige, ungenaue oder falsche Angaben (über Warenursprung, Hersteller, Verkäufer, Herstellungsverfahren, Preis usw.) enthalten.
Eine detaillierte Aufmerksamkeit und Analyse erfordern alle auf einer Webseite veröffentlichten grafischen Darstellungen und Abbildungen von Einzelpersonen (Prominenten), weil die ukrainische Gesetzgebung vorschreibt, dass eine Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers vorliegen muss, damit fremde Abbildungen auf einer kommerziellen Webseite rechtmäßig veröffentlicht werden dürfen. Die Veröffentlichung von Abbildungen einer Einzelperson erfordert auch eine entsprechende schriftliche Erlaubnis dieser Person. Es ist zu beachten, dass die Erlaubnis einer Einzelperson jederzeit (unmittelbar von ihr oder deren Angehörigen) mit einem Anspruch auf weiteren Schadensersatz widerrufen werden kann, wenn die Abbildung der Einzelperson unter Verstoß gegen ukrainisches Recht veröffentlicht wurde.
Es gibt viele Fälle von gutgläubigen Veröffentlichungen auf Webseiten, insbesondere von Informationsvideos. Als gutgläubig kann die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken in Nachrichten (in den Nachrichtenrubriken auf Webseiten) sowie zu Bildungs- und Forschungszwecken angesehen werden. Die Verwendung solcher Videos für kommerzielle Zwecke (Werbezwecke) gilt nicht als gutgläubig und erfordert zumindest eine schriftliche Zustimmung bzw. Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber dieser Videos oder von ähnlichen Inhalten.
Was die auf Webseiten veröffentlichten Abbildungen von Handelsmarken betrifft, so muss eine solche Veröffentlichung das Hauptkriterium erfüllen: es geht darum, dass entsprechende Erlaubnisse zur Verwendung der Abbildungen von Handelsmarken auf Webseiten seitens ihrer rechtmäßigen Eigentümer vorliegen müssen.
Als Beispiel für die rechtswidrige Verwendung der Abbildungen einer Handelsmarke kann ein Fall im Kartellamt der Ukraine gelten, das eine Brennerei (Lwiw) mit einer Geldstrafe von 100.000,- UAH (umgerechnet ca. EUR 3.250,-) für die Verwendung der Bezeichnung „ABSOLUT“ ohne Erlaubnis der Gesellschaft „Absolut“ (Schweden) belegte. Da die Gesellschaft „Absolut“ der Verwendung dieser Bezeichnung nicht zugestimmt hatte, wurden solche Handlungen der Brennerei als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht anerkannt, so dass die Geldbuße gegen das ukrainische Unternehmen verhängt worden ist.
Daher müssen kommerzielle Webseiten und deren Inhalte sorgfältig überprüft werden, ob sie den Anforderungen des ukrainischen Gesetzes über die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ukrainischen Sprache als Staatssprache sowie anderen ukrainischen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dadurch kann die rechtzeitige Erkennung und Beseitigung von eventuellen Verstößen sichergestellt werden, weil ansonsten die Inhaber von kommerziellen Webseiten haftbar gemacht werden können.
3. Haftung
Alle Beschwerden wegen Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über die Verfügbarkeit der ukrainischen Sprache auf Webseiten sind vom Beauftragten des ukrainischen Parlaments (der Werchowna Rada) für den Schutz der Staatssprache zu prüfen. Zum Zuständigkeitsbereich dieser Amtsperson gehört die Einleitung von Untersuchungen solcher Verstöße, die Aufnahme von jeweiligen Protokollen und Erhebung von gegen Verletzende auferlegten Strafen.
Ab dem 16. Juli 2022 kann der Beauftragte des ukrainischen Parlaments für den Schutz der Staatssprache Geldstrafen auferlegen, darunter gegen Führungs- und Arbeitskräfte von Unternehmen, Institutionen und Organisationen aller Eigentumsformen sowie gegen andere Einzelpersonen, die gegen das Gesetz verstoßen. Der Beauftragte für den Schutz der Staatssprache kann eine Geldstrafe in Höhe von 3.400,- UAH bis 8.500,- UAH (umgerechnet ca. EUR 110,- bis EUR 280,-) auferlegen, wenn der Verstoß zum ersten Mal begangen wird. Bei wiederholtem Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften wird eine Geldstrafe in Höhe von 8.500,- UAH bis 11.900,- UAH (umgerechnet ca. EUR 280,- bis EUR 390,-) auferlegt.
Was die rechtswidrige Verwendung von Abbildungen von fremden Handelsmarken auf Webseiten betrifft, so werden Möglichkeiten zum Schutz von betroffenen Rechten im ukrainischen Gesetz über den Schutz von Urheberrechten an Waren- und Dienstleistungsmarken geboten. Auch bei Verletzung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten oder bei gesetzwidriger Verwendung von Handelsmarken sowie Geschäftsnamen (Firmennamen) ist eine strafrechtliche Haftung vorgesehen.
Die ukrainische Gesetzgebung zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb sieht für solche Verstöße erhebliche Sanktionen vor. Wenn eine Gesellschaft Handlungen begeht, die gesetzlich als unlauterer Wettbewerb definiert sind, hat dies zur Folge, dass eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 5% der Einkommen (Einnahmen) aus dem Verkauf von Produkten (Waren, Werken, Dienstleistungen) dieser Gesellschaft für das letzte Berichtsjahr auferlegt werden kann, das dem Jahr vorangeht, in welchem die Geldstrafe auferlegt wird. Auch Personen, die durch Handlungen des unlauteren Wettbewerbs einen Schaden erlitten haben, können Schadensersatz einklagen.
Die zuständigen kartellamtlichen Behörden oder Personen, deren Rechte verletzt wurden, sind auch berechtigt, beim Gericht zu beantragen, dass sie Waren mit einer rechtswidrig verwendeten Bezeichnung oder Kopien von Erzeugnissen einer anderen Firma aus dem Geschäftsverkehr ziehen wollen.
Was die rechtswidrige Verwendung von Abbildungen von Einzelpersonen auf kommerziellen Webseiten ohne Einholung von jeweiligen Zustimmungen betrifft, können die Inhaber von Urheberrechten an solche Abbildungen (deren Autoren bzw. die jeweils abgebildeten Schauspieler) ihre vermögensrechtlichen Klagen gegen die Eigentümer der kommerziellen Webseiten anbringen, so dass diese Eigentümer mit erheblichen Strafsanktionen belegt werden können, weil sie die Abbildungen für kommerzielle Zwecke oder für ihre eigene Werbung gesetzwidrig verwendet haben.
Ein Beispiel der rechtswidrigen Verwendung von Abbildungen ist der bekannte Fall bezüglich der gesetzwidrigen Verwendung der Abbildungen von Fahrzeugen, die auf der Webseite des Unternehmens „Autotrader“ veröffentlicht wurden. Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen „CarGurus“ (Eigentümer einer Such- und Einkaufswebseite für Automobile) Fotos von Autotrader gesetzwidrig verwendet hatte. Autotrader hat vor Gericht bewiesen, dass es Urheberrechte an etwa 140.000 verschiedene fotografische Bilder besitzt, die auf der Webseite von CarGurus veröffentlicht wurden. Autotrader hat Schadensersatz in Höhe von etwa 70.000.000,- USD eingeklagt. Das Gericht kam jedoch zum Schluss, dass diese Entschädigungssumme der Verletzung nicht entspricht, und entschied, dem Beklagten (CarGurus) eine Geldstrafe von 280.000,- USD aufzuerlegen.
Bei Verstoß gegen das ukrainische Werberecht kann der Eigentümer einer kommerziellen Webseite mit einer Geldstrafe in Höhe des Fünffachen des Wertes der auf seiner Webseite verbreiteten Informationen oder Werbeinhalte belegt werden.
4. Was ist zu beachten?
Jede kommerzielle Webseite ist individuell und muss rechtlich analysiert werden, und zwar nicht nur aus der Sicht der Einhaltung der Anforderungen des ukrainischen Gesetzes über die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der ukrainischen Sprache als Staatssprache, sondern auch einer Reihe anderer Gesetze.
Im Rahmen der ukrainischen Gesetzgebung ist es bei der Einrichtung einer kommerziellen Webseite oder bei der Nutzung einer bereits bestehenden Webseite erforderlich, ihre ukrainische Version bis zum 16. Juli 2022 anzupassen oder neu zu entwickeln; es sollte auch eine rechtliche Analyse von Inhalten der Webseite durchgeführt werden, ob dort alle geltenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere:
- zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb;
- zum Verbraucherschutz;
- zum Schutz von personenbezogenen Daten;
- zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten;
- werberechtliche Vorschriften usw.
Für diese Analyse sollten sachkundige Fachkräfte mit praktischen Erfahrungen einbezogen werden, die imstande sind, eventuelle Verstöße in den Haupt- und gefährdeten Komponenten der Webseite zu identifizieren, geeignete Empfehlungen für deren Beseitigung zu geben und alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. Wenn der Eigentümer der Webseite beabsichtigt, die jeweiligen Inhalte (z.B. Videos, Musik, Bilder) zu verwenden, die bereits von einem anderen Benutzer oder Urheberrechtsinhaber ins Internet hochgeladen wurden, muss man den Urheberrechtsinhaber in diesem Fall direkt kontaktiert und seine Erlaubnis dafür einholen.
Es ist auch wichtig zu bedenken, dass gerade die Eigentümer von kommerziellen Webseiten für deren Inhalte haftbar sind. Und gerade sie müssen eine Strafe zahlen oder einen den Inhaltseigentümern entstandenen Schaden ersetzen, wenn das ukrainische Kartellamt oder der Bevollmächtigte des ukrainischen Parlaments zum Schutz der Staatssprache die entsprechende Entscheidung trifft.