Kodifizierung unbemannter Flugsysteme und Mittel der elektronischen Kriegsführung nach NATO-Standards in der Ukraine
Einleitung
1. Kodifizierung in der Ukraine
2. Kodifizierung unbemannter Flugsysteme
3. Kodifizierung von taktischen elektronischen Kampfführungsmitteln
Die Kodifizierung von Liefergegenständen nach NATO-Standards ist ein rechtliches und technisches Verfahren. Es macht Verteidigungslieferungen vorhersehbar, transparent und kompatibel.
Die Ukraine ist seit 2019 auf Tier-2-Ebene in das NATO-Kodifizierungssystem integriert und führt eine eigene Kodifizierung mit Datenübermittlung an den internationalen Katalog durch.
1. NATO-Kodifizierung in der Ukraine
Die Ziele der NATO-Kodifizierung in der Ukraine sind:
- Steigerung der Effizienz der Verwaltung der Liefergegenstände in allen Phasen des Lebenszyklus,
- Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine automatisierte Erfassung,
- effizientere Bestandsverwaltung, und
- Förderung der Kompatibilität der Logistiksysteme der ukrainischen Streitkräfte mit den Logistiksystemen anderer Länder, die das NATO-Kodifizierungssystem verwenden.
In der Ukraine unterliegen militärische Gegenstände der Verteidigungskräfte der NATO-Kodifizierung, unter anderem:
- Erzeugnisse, und
- Bestandteile von Erzeugnissen, Werkzeuge, Zubehör, Materialien, Software, die separat geliefert werden.
In der ukrainischen Fachterminologie werden diese Vermögenswerte als „Liefergegenstände” bezeichnet.
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Das unbewegliche Vermögen der ukrainischen Verteidigungskräfte unterliegt keiner Kodifizierung.
Die NATO-Kodifizierungsschritte werden durchgeführt während:
- der Entwicklung oder Modernisierung von Liefergegenständen;
- der Beschaffung von Liefergegenständen, wenn deren Bezahlung über zentralisierte Abrechnungen erfolgt; und
- der Nutzung von Liefergegenständen, wenn die Kodifizierung nicht während der Entwicklung oder Beschaffung durchgeführt wurde.
Die Kodifizierung erfolgt gemäß den Grundsätzen und Regeln des NATO-Kodifizierungssystems. Diese Grundsätze sind in den NATO-Standardisierungsabkommen STANAG 3150, STANAG 3151, STANAG 4177, STANAG 4438 und im NATO-Kodifizierungshandbuch ACodP-1 festgelegt.
Zur Festlegung einer einheitlichen Bezeichnung wird das mehrsprachige Verzeichnis der Bezeichnungen von Liefergegenständen ACodP3 (NATO Multilingual Item Name Directory) herangezogen. Es enthält die Standardbezeichnungen der Liefergegenstände im NATO-Kodifizierungssystem sowie deren Codes, Beschreibungen und Erläuterungen.
Die Klassifizierung der Liefergegenstände erfolgt gemäß dem nationalen Klassifikator. Dieser ist mit dem NATO-Klassifikator für Liefergegenstände ACodP2 (NATO Multilingual Supply Classification Handbook) harmonisiert.
Die Identifizierung von Liefergegenständen erfolgt gemäß dem NATO-Standardisierungsabkommen STANAG 3151 „Einheitliches System zur Identifizierung von Liefergegenständen”.
Dabei werden die in den technischen Unterlagen enthaltenen Daten zur Identifizierung verwendet.
Im Rahmen des Identifizierungsprozesses werden den Entwicklern, Herstellern und Lieferanten zudem NCAGE-Codes zugewiesen.
Im Zentrum des Kodifizierungssystems steht die NATO Stock Number (NSN). Die NSN ist eine 13-stellige Nummer, die nach einer folgenden einheitlichen Struktur aufgebaut ist:
- die ersten vier Ziffern – Code der Gruppe und Klasse gemäß NATO-Klassifikator ACodP-2;
- die nächsten zwei – Code des nationalen Kodifizierungsbüros des Landes, das die Kodifizierung durchgeführt hat; und
- die letzten sieben (in den Unterlagen – neun Ziffern als einzigartiger Code) – einzigartige Kennung des Liefergegenstands.
In der Ukraine werden die NATO-Nomenklaturnummern in den Betriebsunterlagen gemäß dem ukrainischen Standard für die Führung von Betriebsunterlagen angegeben.
2. Kodifizierung unbemannter Flugsysteme
Die Kodifizierung unbemannter Flugsysteme erfolgt durch das Verteidigungsministerium der Ukraine.
Grundlage für die Kodifizierung bilden:
- Protokoll über die Durchführung gemeinsamer behördlicher Tests, das die Übereinstimmung mit den technischen Bedingungen, taktisch-technischen Eigenschaften und der Ausstattung unbemannter Flugsysteme bestätigt; und
- Ergebnisse der Untersuchung der vom Entwickler angegebenen taktisch-technischen Eigenschaften des Modells (Einblick in die Ergebnisse der vom Hersteller durchgeführten Tests) bei Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen an den Typ des unbemannten Flugsystems oder bei Bedarf an einem bestimmten Modell eines unbemannten Flugsystems.
Die gemeinsamen behördlichen Tests werden mit einem der interessierten staatlichen Auftraggeber oder dem Staatlichen Forschungsinstitut für Tests und Zertifizierung von Waffen und Militärtechnik durchgeführt.
Dem Protokoll sind bei der Einreichung der Unterlagen folgende Unterlagen beizufügen:
- Informationen über die taktisch-technischen Eigenschaften des unbemannten Flugsystems auf Grundlage der technischen Spezifikationen,
- vom Hersteller genehmigte technische Spezifikationen für das unbemannte Flugsystem. Diese müssen in den Hauptfonds der technischen Spezifikationen der Ukraine sowie in die elektronische Datenbank „Technische Spezifikationen der Ukraine” aufgenommen werden, und
- Protokolle und Programm der Werksprüfungen des unbemannten Flugsystems.
Anmerkung: Es ist verboten, vom Hersteller des unbemannten Flugsystems weitere Dokumente für dessen Kodifizierung, Aufnahme in die Bestandslisten und Tabellen zu verlangen.
Wenn der Hersteller einen Bericht über gemeinsame behördliche Tests vorlegt, erfolgt die Kodifizierung des unbemannten Flugsystems ausschließlich auf der Grundlage dieses Berichts und der beigefügten Dokumente.
Es ist nicht erforderlich, Informationen über den Bedarf an einem solchen System einzuholen. In diesem Fall ist es auch nicht erforderlich, dass die Kommission des staatlichen Auftraggebers für unbemannte Flugsysteme maßgebliche behördliche Tests durchführt.
Das Verteidigungsministerium der Ukraine kodifiziert die unbemannten Flugsysteme innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Protokolls über die Durchführung gemeinsamer behördlicher Tests zusammen mit den beigefügten Unterlagen.
Die Kodifizierung unbemannter Flugsysteme kann auf Grundlage der vom Entwickler angegebenen taktisch-technischen Eigenschaften, der Ergebnisse der vom Hersteller durchgeführten Tests sowie des Bedarfs an einem bestimmten Modell eines unbemannten Flugsystems erfolgen. Dies wird durch eine Mitteilung des Generalstabs der Streitkräfte, der Kommandos der Teilstreitkräfte und einzelner Truppengattungen der Streitkräfte über die Notwendigkeit der Durchführung des Kodifizierungsverfahrens bestätigt.
In diesem Fall übermittelt der Hersteller des unbemannten Flugsystems dem ukrainischen Verteidigungsministerium Informationen über die taktisch-technischen Eigenschaften des Flugsystems zusammen mit den technischen Spezifikationen, Akten und Protokollen früherer Tests.
Wie im vorherigen Fall müssen die technischen Spezifikationen vom staatlichen Unternehmen, das zum Zuständigkeitsbereich des ukrainischen Wirtschaftsministeriums gehört, in den Hauptfonds der technischen Spezifikationen der Ukraine sowie in die elektronische Datenbank „Technische Spezifikationen der Ukraine” aufgenommen werden.
Auch in diesem Fall dauert die Kodifizierung zehn Arbeitstage.
Wenn die technischen Anforderungen an den Typ des unbemannten Flugsystems erfüllt sind, kann die Kodifizierung auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung der vom Entwickler angegebenen taktisch-technischen Eigenschaften des Modells und der Ergebnisse der vom Hersteller durchgeführten Tests erfolgen.
Diese technischen Anforderungen werden vom Verteidigungsministerium der Ukraine zusammen mit dem Generalstab der Streitkräfte für folgende bestimmte Typen von unbemannten Flugsystemen entwickelt und genehmigt:
- für ein unbemanntes Einweg-Kampfdrohnenfluggerät vom Rotortyp,
- für ein unbemanntes Aufklärungsfluggerät vom Rotortyp,
- für ein wiederverwendbares, unbemanntes Kampfdrohnenfluggerät vom Rotortyp mit unterschiedlicher Reichweite;
- für ein wiederverwendbares, unbemanntes Kampfdrohnenfluggerät vom Flugzeugtyp mit unterschiedlicher Reichweite, und
- für ein unbemanntes Aufklärungsfluggerät vom Flugzeugtyp mit unterschiedlicher Reichweite.
Das Verteidigungsministerium der Ukraine kann gemeinsam mit dem Generalstab der Streitkräfte zusätzliche Typen von unbemannten Flugsystemen festlegen und die technischen Anforderungen hierfür entwickeln und genehmigen.
In diesem Fall übermittelt der Hersteller dem Verteidigungsministerium Informationen über die taktisch-technischen Eigenschaften des Flugsystems sowie die vom Hersteller genehmigten technischen Spezifikationen, Akten und Protokolle früherer Tests.
Bei Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen an den Typ des unbemannten Flugsystems erfolgt dessen Kodifizierung ohne Einholung von Informationen über den Bedarf.
Der Hersteller des unbemannten Flugsystems entwickelt die technischen Spezifikationen, lässt sie genehmigen und trägt sie in den Hauptfonds der technischen Spezifikationen der Ukraine sowie in die elektronische Datenbank „Technische Spezifikationen der Ukraine” ein. In diesem Fall bedürfen sie keiner Genehmigung oder Zustimmung durch das Verteidigungsministerium der Ukraine oder andere staatliche Stellen.
Die Kodifizierung dauert auch in diesem Fall zehn Tage.
3. Kodifizierung von taktischen elektronischen Kampfführungsmitteln
Die Kodifizierung der Mittel zur elektronischen Kriegsführung auf taktischer Ebene erfolgt durch das Verteidigungsministerium der Ukraine:
- auf der Grundlage eines Protokolls über die Durchführung gemeinsamer behördlicher Tests, welches die Übereinstimmung mit den vom Verteidigungsministerium der Ukraine zusammen mit dem Generalstab der Streitkräfte genehmigten technischen Spezifikationen, taktisch-technischen Eigenschaften und der Ausstattung bestätigt, sowie
- auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung der vom Entwickler angegebenen taktisch-technischen Eigenschaften des taktischen elektronischen Kampfmittels und der Ergebnisse der vom Hersteller durchgeführten Tests. Dies ist möglich, wenn die vom Verteidigungsministerium der Ukraine zusammen mit dem Generalstab der Streitkräfte genehmigten technischen Anforderungen erfüllt sind.
Gemeinsame behördliche Tests werden vom Hersteller zusammen mit einem der interessierten staatlichen Auftraggeber oder dem Staatlichen Forschungsinstitut für Tests und Zertifizierung von Waffen und Militärtechnik durchgeführt. An gemeinsamen behördlichen Tests, die von den Streitkräften durchgeführt werden, müssen Vertreter des Generalstabs beteiligt sein.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Tests wird ein Protokoll über die Durchführung gemeinsamer behördlicher Tests erstellt. Dem Protokoll wird Folgendes beigefügt:
- Informationen über taktisch-technische Eigenschaften,
- technische Spezifikationen, die vom Hersteller genehmigt und in den Hauptfonds der technischen Spezifikationen der Ukraine sowie in die elektronische Datenbank „Technische Spezifikationen der Ukraine” aufgenommen wurden, und
- Programm, Methodik, Protokolle und Berichte über Werksprüfungen.
Das Verteidigungsministerium der Ukraine führt die Kodifizierung von taktischen elektronischen Kriegsführungsmitteln unter folgenden Voraussetzungen durch:
- dass das Protokoll über die Durchführung gemeinsamer behördlicher Tests die Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen, taktisch-technischen Eigenschaften sowie der Ausstattung bestätigt, und
- dass das Erzeugnis den vom Verteidigungsministerium der Ukraine zusammen mit dem Generalstab der Streitkräfte genehmigten technischen Anforderungen entspricht.
In solchen Fällen reicht dieses Protokoll zusammen mit den beigefügten Dokumenten für die Kodifizierung aus. Hierbei werden keine maßgeblichen behördlichen Prüfungen durchgeführt.
Anmerkung: Es ist verboten, vom Hersteller des elektronischen Kampfmittels zusätzliche Dokumente zu verlangen.
Das Verteidigungsministerium der Ukraine führt die Kodifizierung innerhalb von zehn Tagen nach Eingang des Protokolls mit den Anhängen durch.
Die Kodifizierung von taktischen elektronischen Kriegsführungsmitteln kann auch vom Verteidigungsministerium der Ukraine nach Prüfung der vom Entwickler angegebenen taktisch-technischen Eigenschaften und nach Kenntnisnahme der vom Hersteller durchgeführten Testresultate vorgenommen werden. Dies ist möglich, wenn das Kriegsführungsmittel den technischen Anforderungen entspricht, die das Verteidigungsministerium zusammen mit dem Generalstab der Streitkräfte festgelegt hat.
In diesem Fall prüft das Verteidigungsministerium innerhalb von fünf Arbeitstagen die vom Hersteller vorgelegten Unterlagen. Bei Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen sorgt es für die Durchführung von Demonstrationstests.
Die Demonstrationstests werden innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang der Unterlagen zum Programm und zur Methodik des Herstellers beim ukrainischen Verteidigungsministerium durchgeführt. Das ukrainische Verteidigungsministerium stellt das Testgelände, die Ziele sowie die Mess- und Kontrollmittel für die Durchführung dieser Tests bereit.
Technische Spezifikationen, die vom Hersteller genehmigt wurden und in die Hauptfonds der technischen Spezifikationen der Ukraine sowie in die elektronische Datenbank „Technische Spezifikationen der Ukraine” aufgenommen wurden, bedürfen keiner Genehmigung oder Zustimmung durch das Verteidigungsministerium der Ukraine oder andere staatliche Stellen.
Die Kodifizierung erfolgt innerhalb von zehn Tagen nach Durchführung der Demonstrationstests.