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Geldbußen in der Ukraine für falsche Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Eigentümern
Ab dem 1. September 2024 werden falsche Angaben zu den wirtschaftlich Begünstigten juristischer Personen mit Geldstrafen von 17.000,- bis 340.000,- UAH (ca. 370,- bis 7.555,- Euro) geahndet.
Das Gesetz der Ukraine „Über die Verhinderung und Bekämpfung der Legalisierung (Geldwäsche) von Erträgen aus Straftaten, der Finanzierung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ (im Weiteren nur „Gesetz“) verpflichtet juristische Personen, Informationen über ihren letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder das Fehlen eines solchen und die Eigentumsverhältnisse sowie Informationen über ihren letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder das Fehlen eines solchen und die Eigentumsverhältnisse zur Eintragung in das Einheitliche staatliche Register juristischer Personen, Einzelunternehmer und öffentlicher Organisationen gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die staatliche Registrierung juristischer Personen, Einzelunternehmer und öffentlicher Organisationen“ bereitzuhalten.
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Das Gesetz verpflichtet die juristischen Personen auch, die Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und die Eigentümerstruktur der juristischen Person auf dem neuesten Stand zu halten.
Wenn eine öffentliche Behörde, Strafverfolgungsbehörde, primäre Finanzaufsichtsbehörde oder eine andere Person (wenn sich die Informationen auf eine solche Person beziehen) Unstimmigkeiten zwischen den Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer und der Eigentümerstruktur einer juristischen Person entdeckt (insbesondere Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten oder Fehlern in den Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder der Eigentümerstruktur einer solchen Person, die im Einheitlichen Staatlichen Register enthalten sind), muss eine solche Behörde, Instanz oder Person diese Unstimmigkeiten innerhalb von 10 Arbeitstagen an die staatliche Registrierungsbehörde melden.
Die Haftbarmachung für solche Verstöße erfolgt durch das Justizministerium der Ukraine gemäß dem Verfahren der Haftbarmachung und dem Verfahren der Festlegung der Höhe von Geldbußen für Verstöße im Bereich der staatlichen Registrierung juristischer Personen.
Gegen eine juristische Person wird eine Geldstrafe in Höhe von 17.000,- bis 340.000,- UAH (ca. 370,- bis 7.555,- Euro) für folgende Verstöße verhängt:
- vorsätzlich falsche Angaben über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder dessen Fehlen in den zur staatlichen Registrierung der Gründung einer juristischen Person oder des Wechsels von Anteilseignern einer juristischen Person vorgelegten Dokumenten durch Personen, die zur Vornahme von Handlungen im Zusammenhang mit der staatlichen Registrierung berechtigt sind;
- Nichtvorlage oder nicht rechtzeitige Vorlage bei der staatlichen Registrierungsbehörde von Informationen über den letztendlichen wirtschaftlichen Eigentümer oder dessen Fehlen durch Personen, die befugt sind, im Namen der juristischen Person zu handeln.
Eine Geldbuße in dieser Höhe wird verhängt, wenn juristische Personen, die Gründer (Gesellschafter) von juristischen Personen sind, und natürliche Personen, die Gründer (Gesellschafter) von juristischen Personen sind oder einen bestimmenden Einfluss auf deren Tätigkeit ausüben, auf Ersuchen einer (anderen) juristischen Person nicht die Informationenüber letztendliche wirtschaftliche Eigentümer oder Eigentümerstruktur vorlegen, die für die Eintragung bzw. Aktualisierung beim Einheitlichen staatlichen Register der juristischen Personen, Einzelunternehmer und öffentlichen Organisationen erforderlich sind.