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Frist der Offenlegung von Informationen über Endbegünstigte verlängert
Aktualisierter Artikel zu diesem Thema: Pflicht zur Aktualisierung der Angaben über wirtschaftliche Endbegünstigte in der Ukraine
Am 21. Mai 2015 hat die Werkhowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Einfügung von Änderungen in einige Gesetze der Ukraine bezüglich der Informationen über den wirtschaftlich Endbegünstigten (Kontrollierenden) einer juristischen Person“ verabschiedet, das sofort vom Präsidenten der Ukraine unterschrieben worden und in Kraft getreten ist.
Das Gesetz hat für juristische Personen, die bis zum 25. November 2014 registriert worden sind, die Fristen der Einreichung von Angaben über den wirtschaftlich Endbegünstigten (Kontrollierenden) einer juristischen Person um vier Monate verlängert. Jetzt ist der letzte Termin der Einreichung der Angaben über den wirtschaftlich Endbegünstigten beim staatlichen Registrator der 25. September 2015.
Außerdem befreit dieses Gesetz unter anderem juristische Personen, deren Beteiligte ausschließlich natürliche Personen sind, von der Verpflichtung, Angaben über den wirtschaftlich Endbegünstigten (Kontrollierenden) zu machen, wenn die wirtschaftlich Endbegünstigten (Kontrollierenden) solcher juristischen Personen mit deren Beteiligten identisch sind.
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