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Freelancer werden mit ausländischen Kunden ohne Verträge arbeiten
Am 7. Juli 2015 hat die Nationalbank der Ukraine das Schreiben Nr. 2201012/46746 veröffentlicht, in dem sie Erläuterungen über die Durchführung der Kontrolle von Operationen von Steuerresidenten gegeben hat, die den Export von Dienstleistungen an Nichtsteuerresidenten über das Internet durchzuführen vorhaben.
Auf diese Weise hat die Nationalbank der Ukraine Freelancern erlaubt, mit ausländischen Bestellern ohne einen Abschluss eines Vertrages zusammenzuarbeiten. Ab jetzt werden die Banken nicht mehr Verträge mit einem originalen Stempel fordern, weil ab jetzt für die Beachtung der Erfordernisse der Devisengesetzgebung das Vorliegen einer Rechnung über die Erbringung der Dienstleistungen ausreicht. Eine solche Rechnung, zusammen mit einem Dokument über die Bezahlung der Dienstleistungen, wird als Bestätigung der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen angesehen.
Die erleichterte Prozedur der Zusammenarbeit von Freelancern erstreckt sich auf den Arbeitsmarkt der Freelancer (Programmierer, Designer, Copywriter, Übersetzer), auf direkte Verkäufe (Programmierer, Designer, Copywriter, Übersetzer), auf die Geschäfte der Anlagen (Programmierer), auf Plattformen (Fotografen, Illustratoren, Operatoren), Marktplätze (Meister, Vermittler von Waren „Made In Ukraine“) und auf Reklamevermittler (Inhaber von Webseiten, Blogger).